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RBP Legal RBP Anwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des polnisches Rechts an.

Diese 7 Fehler sehen wir immer wieder, wenn deutsche HR-Teams die Mitarbeiter in Polen selbst kündigen: 1️⃣ 🚫 Rechtsbehe...
09/07/2026

Diese 7 Fehler sehen wir immer wieder, wenn deutsche HR-Teams die Mitarbeiter in Polen selbst kündigen:

1️⃣ 🚫 Rechtsbehelfsbelehrung vergessen
2️⃣ 🚫 Begründung zu allgemein oder vorgeschoben
3️⃣ 🚫 Scan statt Originalunterschrift
4️⃣ 🚫 Unterschrift nicht korrekt
5️⃣ 🚫 Zustellung während der Krankschreibung
6️⃣ 🚫 Schutzstatus nicht geprüft
7️⃣ 🚫 Disziplinarkündigung als Alltagswerkzeug

✅ Und dabei wichtig: Die oben genannten Fehler sind vollständig vermeidbar. 🛡️

🌟 Unser Pro-Tip: Eine polnische Kündigung ist keine Übersetzungsaufgabe aus Ihren deutschen Vorlagen, sondern ein eigenes Verfahren. Die Investition in die Vorbereitung ist ein Bruchteil dessen, was ein verlorener Prozess kostet.

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💡 Wir sind RBP Legal: die polnische Rechtsabteilung für Ihr HR-Team: Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitsgerichtsprozesse. Auf Deutsch.

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⚠️ B2B in Polen? Ab dem 8. Juli kann die Arbeitsinspektion Ihren Vertrag „umschreiben"Die polnische Arbeitsinspektion ka...
06/07/2026

⚠️ B2B in Polen? Ab dem 8. Juli kann die Arbeitsinspektion Ihren Vertrag „umschreiben"

Die polnische Arbeitsinspektion kann ab jetzt B2B- und andere zivilrechtliche Verträge per Verwaltungsentscheidung in Arbeitsverträge umqualifizieren – ganz ohne Gericht. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie die Zusammenarbeit tatsächlich läuft.

🚨 Der teuerste Fehler: den B2B-Vertrag kündigen, sobald die Kontrolle beginnt. Dann gilt der Arbeitsvertrag kraft Gesetzes schon ab Kontrollbeginn. Dazu drohen Geldbußen bis 60.000 PLN.

✅ Die gute Nachricht: Wer bis Juli 2027 freiwillig einen Arbeitsvertrag abschließt, bleibt insoweit straffrei.

👉 Verfahren, Fristen, Rechtsmittel – alle Details im Beitrag: https://rechtsberatungpolen.de/b2b-vertrag-polen-arbeitsinspektion/

💡 RBP Legal – wir unterstützen deutsche Unternehmer in Polen. Auf Deutsch. 📩 [email protected]

Ab dem 8. Juli 2026 kann die polnische Arbeitsinspektion B2B-Verträge per Verwaltungsentscheidung in Arbeitsverträge umqualifizieren. Was Unternehmen jetzt tun sollten

Kündigung in Polen: zählt die Unterschrift des Arbeitnehmers? ✒️Die Kündigung liegt auf dem Tisch – und der Arbeitnehmer...
09/06/2026

Kündigung in Polen: zählt die Unterschrift des Arbeitnehmers? ✒️

Die Kündigung liegt auf dem Tisch – und der Arbeitnehmer unterschreibt nicht oder verweigert sogar die Annahme. Ist sie damit unwirksam? 🤔

📌 Nein. In Polen ist für die Wirksamkeit nur die Unterschrift des Arbeitgebers nötig.

🚨 Auch wenn der Arbeitnehmer die Annahme verweigert, bleibt die Kündigung wirksam – entscheidend ist allein, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

💡 Für Arbeitgeber zählt vor allem die Beweissicherung: Übergabe im Beisein eines Zeugen, E-Mail, eine kurze Aktennotiz etc.

👉 Den vollständigen Beitrag mit weiteren Pro-Tipps finden Sie hier: https://rechtsberatungpolen.de/kundigung-in-polen-ohne-unterschrift/

📩 RBP Legal – rechtliche Beratung für deutsche Unternehmer in Polen, auf Deutsch: [email protected]

Wir erklären, warum die Annahmeverweigerung die Kündigung nicht unwirksam macht, und worauf Sie achten müssen.

02/04/2026
💬 Mandantenfeedback 🌟 🙌 🎊 Wir arbeiten natürlich nicht für Lob... aber ganz ehrlich: Solche Worte lesen wir trotzdem wah...
05/03/2026

💬 Mandantenfeedback 🌟 🙌 🎊

Wir arbeiten natürlich nicht für Lob... aber ganz ehrlich: Solche Worte lesen wir trotzdem wahnsinnig gerne! 😉

Wir freuen uns über dieses fantastische Feedback!

Genau dafür sind wir da: Wir helfen bei grenzüberschreitenden Fällen und unterstützen Mandanten bei rechtlichen Fragen im polnischen Recht.

Das Wohl unserer Mandanten ist uns sehr wichtig, und ihre Zufriedenheit ist für uns eine schöne Bestätigung, dass unsere Arbeit tatsächlich einen Mehrwert bringt.

An alle unsere Mandanten: Vielen Dank für Ihr Vertrauen! 🇵🇱 🇩🇪

Brauchen Sie Unterstützung im polnischen Recht? Wir helfen gerne weiter!
📨 [email protected]

Verträge zwischen der Sp. z o.o. und ihrem Geschäftsführer in Polen – wer darf eigentlich unterschreiben? 🤔✒️🇵🇱In der Pr...
09/02/2026

Verträge zwischen der Sp. z o.o. und ihrem Geschäftsführer in Polen – wer darf eigentlich unterschreiben? 🤔✒️🇵🇱

In der Praxis sehen wir es ständig: In vielen polnischen Sp. z o.o. werden Vereinbarungen mit dem Geschäftsführer schnell „zwischendurch“ geregelt – Gehalt 💶, Dienstwagen 🚗, Darlehen 🤝 und andere. Und genau dabei passieren die typischen Formfehler: Man verlässt sich auf die Standard-Vertretungsregeln aus dem Handelsregister – obwohl sie hier nicht ausreichen.

📌 Wichtig: Sobald die Gesellschaft einen Vertrag mit ihrem Geschäftsführer abschließt, braucht es eine besondere Vertretung. Die Geschäftsführung kann die Gesellschaft in dieser Konstellation nicht einfach selbst vertreten.

✅ Wer unterschreibt also für die Sp. z o.o.?
👥 Aufsichtsrat – wenn vorhanden oder
👤 Sonderbevollmächtigter – bestellt durch Gesellschafterbeschluss.

Entscheidend ist dabei nicht der Name des Vertrags, sondern wer die Parteien sind: Gesellschaft ↔ Geschäftsführer. Typische Beispiele:
🟢 Arbeits- oder Managementvertrag
🟢 Vergütung (Fixum, Bonus, Prämien)
🟢 Darlehen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer
🟢 Miet-/Kaufverträge, wenn der Geschäftsführer privat Vertragspartner ist

🧩 Extra-Praxistipp: Häufig gibt es zwei „Beschluss-Themen“, die man trennen sollte:
1️⃣ Beschluss zur Bestellung des Bevollmächtigten (wenn kein Aufsichtsrat besteht)
2️⃣ ggf. zusätzliche Zustimmung der Gesellschafter – wenn der Gesellschaftsvertrag solche Zustimmungsvorbehalte vorsieht (z. B. bei größeren Verpflichtungen oder Darlehen)

🚨 Warum das relevant ist: Eine falsche Unterschrift kann später richtig teuer werden – z. B. bei Prüfungen, Finanzierung, Streit unter Gesellschaftern oder beim Verkauf der Gesellschaft. Selbst wenn im Alltag alles funktioniert, ist die Dokumentation dann oft angreifbar oder erklärungsbedürftig.

👉 Den ganzen Beitrag (inkl. kurzer Checkliste) finden Sie hier: https://rechtsberatungpolen.de/vertrage-zwischen-der-gesellschaft-und-geschaftsfuhrer/

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💡 RBP Legal – deutschsprachige Beratung im polnischen Gesellschaftsrecht.
📩 [email protected]

Bei Verträgen zwischen einer polnischen Gesellschaft (Sp. z o.o.) und ihrem Geschäftsführer stellt sich in der Praxis schnell die Frage: Wer darf für die Gesellschaft wirksam unterschreiben? Wir erklären klar, wie solche Verträge in Polen korrekt abgeschlossen, geändert oder beendet werden .....

Immobilienkauf in Polen vom Sekundärmarkt 🏡Der Notartermin kommt oft schneller als gedacht – und genau dann entscheidet ...
02/02/2026

Immobilienkauf in Polen vom Sekundärmarkt 🏡

Der Notartermin kommt oft schneller als gedacht – und genau dann entscheidet der Vertragsentwurf darüber, ob der Kauf wirklich „sicher“ ist oder ob später unnötige Probleme entstehen.

In unserem neuen Artikel zeigen wir praxisnah, welche Klauseln beim Sekundärmarkt besonders wichtig sind – u. a. bei:

✅ Kaufpreis & Zahlungssicherheit
✅ Übergabe / Räumung / Schlüssel
✅ Rechten Dritter und „stillen“ Risiken
✅ Dokumenten & Nachweisen
✅ möglichen Kostenfallen in der Gemeinschaft/Genossenschaft

📌 Hier geht’s zum Beitrag:
https://rechtsberatungpolen.de/immobilienkauf-in-polen/

📩 Kontakt (RBP Legal): Wenn Sie einen Kaufvertragsentwurf prüfen lassen oder Fragen zum Immobilienkauf in Polen haben, schreiben Sie uns gern: [email protected]

Beim Erwerb einer Immobilie in Polen vom Sekundärmarkt wirkt der Kaufvertrag oft wie reine Formalität. In der Praxis entscheidet jedoch gerade die Vertragsgestaltung darüber, ob der Käufer wirklich abgesichert ist – etwa bei Kaufpreiszahlung, Übergabe, Rechten Dritter, erforderlichen Unterlag...

Deutsche Unternehmer möchten ihre Beteiligung an einer polnischen Sp. z o.o. veräußern – der Käufer steht bereits fest, ...
07/01/2026

Deutsche Unternehmer möchten ihre Beteiligung an einer polnischen Sp. z o.o. veräußern – der Käufer steht bereits fest, die Eckpunkte sind geklärt. Und dann kommt oft der Haken: Im Gesellschaftsvertrag gibt es Einschränkungen. ❗

Die zentrale Frage:
❓ Kann man Anteile an einer polnischen Sp. z o.o. „einfach so“ verkaufen?
Kurz gesagt:
👉 Grundsätzlich ja – aber nur im Rahmen dessen, was der Gesellschaftsvertrag vorgibt.

Denn: Anteile sind zwar im Prinzip frei übertragbar. In der Praxis enthalten Gesellschaftsverträge jedoch häufig Zustimmungsklauseln, Sonderrechte/Vorrechte oder Vorkaufsrechte. Wer diese Regeln übergeht, riskiert, dass die Übertragung vorläufig unwirksam ist oder im Extremfall nichtig wird – und damit sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

WICHTIG ❗
Vor jeder Anteilsübertragung sollte der Gesellschaftsvertrag geprüft werden:
✅ Wer muss zustimmen?
✅ Welche Fristen gelten?
✅ Welches Organ ist zuständig?
Erst dann ist die Transaktion wirklich rechtssicher.

💡💡💡
RBP Legal unterstützt deutsche Unternehmer beim Beschaffung und Verkauf von Anteilen an polnischen Sp. z o.o.
Klar, praxisnah und auf Deutsch. 🇩🇪

📩 Kontakt: [email protected]

In einer polnischen Sp. z o.o. sind Geschäftsanteile grundsätzlich übertragbar. In der Praxis wird die Anteilsveräußerung jedoch häufig durch den Gesellschaftsvertrag gezielt eingeschränkt. Für den Verkauf von Anteilen kann z.B. eine Zustimmung erforderlich sein. Oft können Vor- bzw. Vorkau...

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