12/05/2026
Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Verleumdung
Die Verletzung des Rufes einer Person liegt vor, wenn diese eines Verhaltens oder von Eigenschaften beschuldigt wird, die sie demütigen oder ihr das für die Ausübung einer bestimmten Funktion, eines Berufs oder einer Tätigkeit notwendige Vertrauen entziehen können. Der Schaden, der aus einer solchen Verletzung resultiert, ist ein Gefühl des Unbehagens, das durch den Verlust des Respekts anderer hervorgerufen wird. Die Verletzung des Rufes einer Person liegt unabhängig davon vor, ob die Personen, die von der Anschuldigung erfahren haben, diese für glaubwürdig, unzuverlässig oder offenkundig unwahr halten (Urteil des Oberlandesgerichts Stettin vom 31. Juli 2025, Aktenzeichen: I ACa 1042/23).