21/08/2026
Die rechtlichen Bedingungen für B2B-Kooperationen in Polen verändern sich grundlegend. Die Staatliche Arbeitsinspektion (PIP) erhält erweiterte Befugnisse, um Scheinselbstständigkeit und B2B-Verträge direkt zu überprüfen – mit dem Risiko einer Umqualifizierung in ein Arbeitsverhältnis.
In meinem neuesten Beitrag auf PolenJournal analysiere ich die wichtigsten Aspekte dieser Reform:
▶️ Welche Kriterien prüft die Arbeitsinspektion bei B2B-Modellen?
▶️ Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen drohen Unternehmen?
▶️ Wie können Sie Ihre Verträge und internen Abläufe rechtssicher gestalten?
Prüfen Sie bestehende Kooperationsmodelle! Überprüfen Sie Ihre B2B-Verträge sowie die tatsächliche Zusammenarbeit somit schützen Sie sich wirksam vor unerwarteten Sanktionen.
🚨⚖️ Aus für Scheinselbstständigkeit in Polen?
Seit dem 8. Juli 2026 hat die polnische Arbeitsinspektion (PIP) neue Befugnisse erhalten: Sie kann B2B-Verträge nun per Verwaltungsentscheidung direkt in ein Arbeitsverhältnis umwandeln.
Mehr dazu erfahrt ihr hier:
https://polenjournal.de/service/polnisches-recht/neue-befugnisse-der-arbeitsinspektion-kontrolle-von-b2b-vertraegen-und-risiko-ihrer-umqualifizierung-in-arbeitsverhaeltnisse/
Kancelaria Adwokacka AGK adwokat Aleksander Giehsmann