Avv. Claudia Callipari Rickinger

Avv. Claudia Callipari Rickinger Informazioni di contatto, mappa e indicazioni stradali, modulo di contatto, orari di apertura, servizi, valutazioni, foto, video e annunci di Avv. Claudia Callipari Rickinger, Legale, Via Marconi 20, Bussolengo.

30/11/2024

Sono nata in Italia, in provincia di Verona, da padre italiano e madre tedesca, di cui, in maggiore età, ho voluto aggiungere il cognome per evidenziare il mio forte legame con la Germania. Sono cresciuta bilingue e le varie vacanze le trascorrevo a cavallo di quelli che sono i due mondi a cui appartengo: Italia e Germania. È stato proprio il bilinguismo a spingermi, in età adulta, a orientare il mio lavoro di avvocato in particolare sui clienti di lingua tedesca potendoli infatti supportare sia dal punto di vista linguistico che culturale. Perché crescere in una famiglia nata dall’unione di due paesi diversi non vuol dire solo assimilarne la lingua ma, anche, entrare a contatto con tradizioni, cultura, usanze e costumi diversi. Fiera di questo mio bagaglio e conscia della sua importanza ho deciso di crescere anche i miei due figli bilingue. La mia voglia di creare un ponte tra queste due nazioni mi ha portato dieci anni fa a fondare insieme a mia madre un’associazione, AITI (Associazione Italiana Tedeschin in Italia), operativa al momento principalmente nella zona del Lago di Garda, che raggruppa persone di nazionalità tedesca che hanno un forte legame con l'Italia e che negli anni ha fatto nascere numerose amicizie. Pur vivendo in Italia, sono numerose le occasioni, di visita a parenti ed amici, che mi portano in Germania. Claudia Callipari Rickinger

17/04/2024

Tutto pronto per la formazione interna di oggi: “I minori nel divorzio e nella separazione” a cura dell’Avv. Claudia Callipari Rickinger

Haben Sie in Italien 🇮🇹 die Immobilie 🏡 Ihrer Träume gekauft, aber leider‼️ sind einige Mängel oder Schwierigkeiten 🆘 mi...
12/11/2023

Haben Sie in Italien 🇮🇹 die Immobilie 🏡 Ihrer Träume gekauft, aber leider‼️ sind einige Mängel oder Schwierigkeiten 🆘 mit den Nachbarn aufgetaucht 😖?

Keine Panik 😱 …

die Anwaltskanzlei der zweisprachigen Anwältin Avv. claudia Callipari Rickinger kann Ihnen dabei helfen.

Kontaktieren Sie uns:

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📞 +39/ 045 8942227

➡️ Schadenersatz in Wohnanlagen🏘️: Muss sich der Geschädigte an den Kosten 💰des Schadenersatzes beteiligen?Wenn eine Woh...
12/11/2023

➡️ Schadenersatz in Wohnanlagen🏘️: Muss sich der Geschädigte an den Kosten 💰des Schadenersatzes beteiligen?

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft (auf Italienisch ein sog. “condominio”), die nicht über eine Versicherung zur Deckung bestimmter Schäden verfügt, aus eigenen Mitteln für Schäden aufkommen muss, die einem Dritten oder einem Wohnungseigentümer entstanden sind (man denke z.B. an Schäden, die durch eindringendes Wasser infolge eines Rohrbruchs in der gemeinschaftlichen Wasserleitung verursacht wurden), muss zunächst die Eigentümerversammlung über die Schadensersatzleistung des Geschädigten entscheiden.

Die Frage ist, wie soll die Entscheidung getroffen werden❓

Zu gleichen Teilen auf alle Wohnungseigentümer oder nach den Tausendstel-Teilungstabellen❓

Sofern die Versammlung nicht einstimmig etwas anderes beschließt, muss die Aufteilung des Schadensersatzes, unabhängig davon, ob der Geschädigte ein Dritter oder einer der Eigentümer ist, gemäß Art. 1123 des italienischen Zivilgesetzbuches nach der Tausendstel-Teilungstabelle erfolgen und daher wäre ein Beschluss, der etwas anderes vorsieht, rechtswidrig.

Und wer muss sich an diesen Kosten beteiligen❓

Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn der Geschädigte einer der Miteigentümer ist.

Viele tendieren dazu, dass der Geschädigte sich nicht beteiligen muss; tatsächlich aber ist der Geschädigte, der ja Teil der Eigentümergemeinschaft, also des “condominio” ist, auch gleichzeitig der Schadensverursacher und es ist daher richtig, dass er sich am Schadensersatz beteiligt. Von der Schadenersatzsumme, die der Miteigentümer erhält, wird daher sein Anteil abgezogen, wie dies auch von der Rechtsprechung klargestellt wurde.

➡️ Für Berstung und Beistand schreiben ✍🏻 Sie an [email protected] oder rufen Sie an 📞 +39 045 8942227

➡️ BLOẞER EIGENTÜMER UND NUTZNIEẞER: WER NIMMT AN DEN EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN TEIL? 🤔 Vor der Klärung dieses Aspekts wir...
08/11/2023

➡️ BLOẞER EIGENTÜMER UND NUTZNIEẞER: WER NIMMT AN DEN EIGENTÜMERVERSAMMLUNGEN TEIL? 🤔

Vor der Klärung dieses Aspekts wird kurz darauf hingewiesen, dass der Nießbrauch ein dingliches Recht ist, welches dem Nutznießer ermöglicht, das Eigentum einer anderen Person zu nutzen und darüber zu verfügen, indem er daraus alle Vorteile nutzt, die ihm dieser Umstand bieten kann - einschließlich der Früchte -, wobei er jedoch verpflichtet ist, die wirtschaftliche Bestimmung nicht zu ändern.

In Bezug auf Immobilien kann der Nutznießer sie also entweder selbst bewohnen oder an Dritte vermieten, es kann sich aber, wenn das Thema angeschnitten wird, die Frage stellen, wer die Betriebs- und Instandhaltungskosten des Gemeinschaftseigentums zu tragen hat und wer das Recht hat, an der Eigentümerversammlung teilzunehmen.

Die Teilnahme an der Versammlung und das damit verbundene Stimmrecht stehen je nach Art des zu fassenden Beschlusses entweder dem Nutznießer oder dem bloßen Eigentümer zu. So hat der Nutznießer das Recht, die Einberufung zu erhalten, an der Versammlung teilzunehmen und über alle Angelegenheiten abzustimmen, die mit der ordentlichen Verwaltung und der einfachen Nutzung der gemeinsamen Sachen und Dienstleistungen zusammenhängen.

Diese Rechte stehen hingegen dem bloßen Eigentümer für Beschlüsse über Reparaturen und außerordentliche Instandhaltung, Änderungen des Verwendungszwecks der Gemeinschaftsanteile, Neuerungen, Sanierungen (außer in den in Artikel 67 der Durchführungs-bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Sonderfällen) zu.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in Bezug auf die Eigentümergemeinschaft der bloße Eigentümer und der Nutznießer gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Betriebs- und Instandhaltungskosten des Gemeinschaftseigentums haften und der Verwalter diese daher unterschiedslos vom einen oder dem anderen verlangen kann, unbeschadet des Rechts desjenigen, der der Zahlung nachgekommen ist, den Anteil des anderen an diesen Kosten zurückzufordern.

Im Innenverhältnis zwischen dem bloßen Eigentümer und dem Nutznießer hingegen gilt die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kosten, so dass der Nutznießer die Aufwendungen und im Allgemeinen die Kosten für die Verwahrung, Verwaltung und ordentliche Instandhaltung der Immobilie zu tragen hat, während die außerordentlichen Kosten zu Lasten des bloßen Eigentümers gehen.

Da es nicht immer einfach zu verstehen ist, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Kosten oder Werke handelt, ist es wichtig, im Zweifelsfall oder bei Streitigkeiten den konkreten Fall zu klären.

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➡️ Haben Sie eine Immobilie 🏠 in Italien geerbt 🇮🇹 und wissen nicht, welche Formalitäten zu erledigen sind und welche Fr...
08/11/2023

➡️ Haben Sie eine Immobilie 🏠 in Italien geerbt 🇮🇹 und wissen nicht, welche Formalitäten zu erledigen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen❓

➡️ Im Laufe der Jahre hatte ich mehrfach die Gelegenheit, deutsche Mandanten in dieser Angelegenheit zu unterstützen.✅

➡️Schreiben Sie eine E-Mail📨 an [email protected] oder kontaktieren Sie die Kanzlei telefonisch📞, um ein erstes Gespräch auch in Videokonferenz zu vereinbaren.

Kennen Sie die Rubrik “WAS SAGT DER EXPERTE DAZU” der Gardasee Zeitung?✍🏻 Seit Jahren schreibe ich hier 🗞️ kurze Artikel...
27/10/2023

Kennen Sie die Rubrik “WAS SAGT DER EXPERTE DAZU” der Gardasee Zeitung?

✍🏻 Seit Jahren schreibe ich hier 🗞️ kurze Artikel zum italienischen 🇮🇹 Recht.

Normalerweise beziehe ich mich dabei auf Angelegenheiten, mit denen ich tatsächlich konfrontiert war oder auf Fragen, die mir von meinen Mandanten sowie Lesern der Zeitung gestellt worden sind.

Wenn Sie an diesen Themen interessiert sind, folgen Sie mir auf dieser Rubrik! 🇩🇪📃



Gardasee Zeitung - Vecom Editrice

27/10/2023

ℹ️ Der Unterschied zwischen Kataster und Immobilienregisteramt.

Viele verwechseln diese beiden öffentlichen Register und verwechseln folglich eine sog. "visura catastale" (Katasterauszug) mit einer sog. "visura ipotecaria" (Immobilienregisterauszug). Die Verwirrung ergibt sich daraus, dass insbesondere bei Urkunden, die Immobilienobjekte betreffen, wie zum Beispiel bei einem Kauf/Verkauf oder einer Schenkung, sowohl die Umschreibung in den Immobilienregistern (also in den italienischen "registri immobiliari") als auch die Umschreibung im Kataster (also im italienischen "catasto") erforderlich ist. Die gleiche Urkunde wird dann sowohl beim Kataster als auch beim Immobilienregisteramt „registriert“ (beide Register werden heutzutage von der italienischen Steuerbehörde "Agenzie delle Entrate" geführt). In der Praxis jedoch - hier nur in Kürze, da das Thema vielschichtiger und komplexer ist - besteht der Hauptzweck der Umschreibung von Urkunden in den öffentlichen Immobilienregistern, die vom Amt nach einem personenbezogenen Kriterium geführt werden (im Sinne, dass die Urkunden nicht in Registern veröffentlicht werden, die Verzeichnisse von Vermögenswerten enthalten, sondern in Registern, in denen die Vermögenswerte selbst nur in Bezug auf die Namen ihrer aufeinanderfolgenden Eigentümer betrachtet werden), in erster Linie darin, die wichtigsten Urkunden, die sich auf Immobilien beziehen, zu veröffentlichen (die vollständige Liste der Urkunden ist gesetzlich festgelegt, darunter fallen zum Beispiel auch Pfändungen, Hypotheken, gerichtliche Anträge, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, usw.), während das Katasteramt einen anderen Zweck innehat. Letzteres hat nämlich hier in Italien vorwiegend einen steuerlichen Wert: es dient dazu, den Bestand und den Ertrag von Immobilien durch Beschreibungen, Vermessungen und Schätzungen zu bestimmen und ist aufgeteilt in ein Grundstückkataster für landwirtschaftliche Bauten und ein Gebäudekataster für städtische Immobilien. Die beiden vorgesehenen Arten von Einsichtnahmen - "visura catastale" (Katasterauszug) und "visura ipotecaria" (Immobilienregisterauszug) – in diese Register werden daher unterschiedliche Informationen vermitteln.

Zu beachten ist, dass in einigen Provinzen wie Trento-Trient, Bolzano-Bozen, Gorizia-Görz, Trieste-Triest und in den anderen Gebieten, in denen das Grundbuchsystem deutscher Abstammung, das sog. "sistema tavolare" gilt, welches in den Gebieten der ehemaligen Habsburger Monarchie entstanden und immer noch in Kraft ist, ein völlig anderes System herrscht, das sich in seiner Art und seinen Auswirkungen grundlegend von dem im übrigen Italien geltenden System unterscheidet.

📃Brauchen Sie eine Katasterauszug oder einen Immobilienregisterauszug?

✍🏻 Schreiben Sie an [email protected]



27/10/2023

Besitzen Sie eine Immobilie 🏠in Italien 🇮🇹 und benötigen rechtliche Beratung, Unterstützung und Beistand?

Die Anwaltskanzlei der zweisprachigen 🇩🇪 Anwältin Avv. Claudia Callipari Rickinger kann Ihnen helfen.

Schreiben ✍🏻 Sie eine E-Mail an studiolegale@mcrk-lex für weitere Informationen.

27/10/2023

IMMOBILIENKAUF IN ITALIEN 🏡

Kennen Sie die Risiken, die beim Kauf einer Immobilie in Italien entstehen können?

Eine der Dienstleistungen, die ich insbesondere für Deutschsprachige anbiete, die Italien lieben und eine Immobilie in unserem schönen Land erwerben möchten, ist die rechtliche Unterstützung und Beratung beim Immobilienkauf vom Kaufangebot bis hin zur Kaufurkunde.

Wenn Sie vor diesem Schritt stehen und auf die Unterstützung eines zweisprachigen in diesem Gebiet erfahrenen Anwalts zählen möchten, schreiben ✍🏻Sie eine E-Mail 📩an studiolegale@mcrk-lex. it.

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