27/10/2023
ℹ️ Der Unterschied zwischen Kataster und Immobilienregisteramt.
Viele verwechseln diese beiden öffentlichen Register und verwechseln folglich eine sog. "visura catastale" (Katasterauszug) mit einer sog. "visura ipotecaria" (Immobilienregisterauszug). Die Verwirrung ergibt sich daraus, dass insbesondere bei Urkunden, die Immobilienobjekte betreffen, wie zum Beispiel bei einem Kauf/Verkauf oder einer Schenkung, sowohl die Umschreibung in den Immobilienregistern (also in den italienischen "registri immobiliari") als auch die Umschreibung im Kataster (also im italienischen "catasto") erforderlich ist. Die gleiche Urkunde wird dann sowohl beim Kataster als auch beim Immobilienregisteramt „registriert“ (beide Register werden heutzutage von der italienischen Steuerbehörde "Agenzie delle Entrate" geführt). In der Praxis jedoch - hier nur in Kürze, da das Thema vielschichtiger und komplexer ist - besteht der Hauptzweck der Umschreibung von Urkunden in den öffentlichen Immobilienregistern, die vom Amt nach einem personenbezogenen Kriterium geführt werden (im Sinne, dass die Urkunden nicht in Registern veröffentlicht werden, die Verzeichnisse von Vermögenswerten enthalten, sondern in Registern, in denen die Vermögenswerte selbst nur in Bezug auf die Namen ihrer aufeinanderfolgenden Eigentümer betrachtet werden), in erster Linie darin, die wichtigsten Urkunden, die sich auf Immobilien beziehen, zu veröffentlichen (die vollständige Liste der Urkunden ist gesetzlich festgelegt, darunter fallen zum Beispiel auch Pfändungen, Hypotheken, gerichtliche Anträge, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, usw.), während das Katasteramt einen anderen Zweck innehat. Letzteres hat nämlich hier in Italien vorwiegend einen steuerlichen Wert: es dient dazu, den Bestand und den Ertrag von Immobilien durch Beschreibungen, Vermessungen und Schätzungen zu bestimmen und ist aufgeteilt in ein Grundstückkataster für landwirtschaftliche Bauten und ein Gebäudekataster für städtische Immobilien. Die beiden vorgesehenen Arten von Einsichtnahmen - "visura catastale" (Katasterauszug) und "visura ipotecaria" (Immobilienregisterauszug) – in diese Register werden daher unterschiedliche Informationen vermitteln.
Zu beachten ist, dass in einigen Provinzen wie Trento-Trient, Bolzano-Bozen, Gorizia-Görz, Trieste-Triest und in den anderen Gebieten, in denen das Grundbuchsystem deutscher Abstammung, das sog. "sistema tavolare" gilt, welches in den Gebieten der ehemaligen Habsburger Monarchie entstanden und immer noch in Kraft ist, ein völlig anderes System herrscht, das sich in seiner Art und seinen Auswirkungen grundlegend von dem im übrigen Italien geltenden System unterscheidet.
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