Rechtsanwälte Kreckel, Kreckel & Seitz

Rechtsanwälte Kreckel, Kreckel & Seitz Wir sind ein junges und kreatives Team und können mit Stolz auf einen Erfahrungsschatz von über 3

‼️ Aktion ‼️ Tag des Veedels und wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Entweder vor Ort oder telefonisch. Verei...
18/11/2021

‼️ Aktion ‼️ Tag des Veedels und wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Entweder vor Ort oder telefonisch. Vereinbaren Sie einen Termin oder rufen Sie uns spontan an! Wir freuen uns auf Sie!

Bitte denken Sie an die 3G-Regel und Maskenpflicht.

LGBTQI+ und Recht - Kind auf Rechtswegen. Rechtsanwältin Seitz gibt pünktlich zur Cologne Pride Woche einen Einblick in ...
25/08/2021

LGBTQI+ und Recht - Kind auf Rechtswegen. Rechtsanwältin Seitz gibt pünktlich zur Cologne Pride Woche einen Einblick in die Hürden des Kinderwunsches.

Mit der Einführung der „Ehe für alle“ können gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1. Oktober 2017 auch Kinder adoptieren. Denn das Recht zur Eheschließung beinhaltet auch das Recht Kinder zu adoptieren. Dies ist in § 1741 Abs. 2 S. 2 BGB geregelt.

Heute eine Checkliste nebst Erklärung zu Tücken beim Umzug und Verträge mit Internet & Co. - was Sie unbedingt beachten ...
30/07/2021

Heute eine Checkliste nebst Erklärung zu Tücken beim Umzug und Verträge mit Internet & Co. - was Sie unbedingt beachten sollten erklärt Ihnen Rechtsanwältin Seitz.


Jede Person kennt es - mit einem Umzug ist viel Arbeit verbunden. Niemand möchte sich dabei mit unangenehmen und lästigen Dingen beschäftigen. Dennoch muss an Vieles gedacht werden, u.a. die Umzugsmitteilung/-beauftragung an Ihren derzeitigen Internetprovider. Hierbei sind selbstverständlich zwe...

Nicht erst seit Corona ergreift die digitale Welt Überhand. Kann ein Vertrag auch online geschlossen werden und zu welch...
12/07/2021

Nicht erst seit Corona ergreift die digitale Welt Überhand. Kann ein Vertrag auch online geschlossen werden und zu welchen Bedingungen? Rechtsanwältin Janina Kreckel erklärt.

Grundsätzlich kommt ein Vertrag zustande, wenn die Vertragsparteien zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Wenn beide Vertragsparteien an einem Ort sind, geschieht dies durch die zwei übereinstimmenden Äußerungen (z.B. „Ware A zum Preis B“) beider Parteien.

Nachdem wir letzte Woche mit Arbeitsrecht gestartet sind, gibt es diese Woche einen Crashkurs im Strafverfahren. Kurz un...
08/06/2021

Nachdem wir letzte Woche mit Arbeitsrecht gestartet sind, gibt es diese Woche einen Crashkurs im Strafverfahren.

Kurz und knackig führt Sie Rechtsanwältin Seitz durch die drei Stadien des Strafverfahrens. Neugierig? Hier gelangen Sie zum Artikel:

Wenn nicht jetzt, wann dann. Denn Sie befinden sich bereits mitten im Strafverfahren und die Ermittlungen wurden nicht nur seitens der Polizei, sondern auch seitens der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, dass eine Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% besteht,...

Der Lockdown ist vorbei und die Kanzlei steuert volle Kraft voraus. Ab heute starten wir unseren monatlichen Newsfeed. W...
02/06/2021

Der Lockdown ist vorbei und die Kanzlei steuert volle Kraft voraus. Ab heute starten wir unseren monatlichen Newsfeed. Wir informieren Sie laufend über aktuelle Rechtsprechung oder über verschiedene Themengebiete in den von uns spezialisierten Rechtsgebieten, kurz und knackig erläutert, für jeden verständlich!

Heute ein allgemeines Thema aus dem Bereich Arbeitsrecht, alles rund um den Arbeitsvertrag und wie es zu solch einem überhaupt kommt. Rechtsanwältin Janina Kreckel erklärt:

Nein - auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist möglich, aber unüblich. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird mit der Unterzeichnung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam. Vor diesem Zeitpunkt wird meist kein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet, es sei denn, dass ...

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freunde,wir blicken trotz Coronakrise auf ein erfolgreiches Jahr zurück und auf eine...
23/12/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

wir blicken trotz Coronakrise auf ein erfolgreiches Jahr zurück und auf eine zukünftige positive Zusammenarbeit.

Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft für Sie/Euch da zu sein. In der Coronazeit stehen wir weiterhin - auch digital - an Ihrer/Eurer Seite.

Wir wünschen ein schönes Weihnachtsfest im Kreis der Familie und einen guten Start ins neue Jahr.

Weihnachtliche Grüße senden Ihnen/Euch

Thomas Kreckel Janina Kreckel Hanna Seitz

Die KG Ponyhof e.V. lässt sich auch von Corona nicht unterkriegen! Als Ersatz des gemeinnützigen kleinsten Weihnachtsmar...
12/12/2020

Die KG Ponyhof e.V. lässt sich auch von Corona nicht unterkriegen! Als Ersatz des gemeinnützigen kleinsten Weihnachtsmarktes der Stadt am Lutherkirchplatz, haben herausragende Mitgliederinnen und Mitglieder eine Wundertüten-Spendenaktion initiiert. Sie erhalten eine Wundertüte voller Überraschungen und spenden zugleich för ne joode Zweck! Infos dazu im angehängten Beitrag.

Im zweiten Artikel zum Thema LGBTIQ+ und Recht informiert Rechtsanwältin Seitz zum Thema Kinderwunsch und Adoption.
23/11/2020

Im zweiten Artikel zum Thema LGBTIQ+ und Recht informiert Rechtsanwältin Seitz zum Thema Kinderwunsch und Adoption.

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation für LGBTIQ+? Dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren oder in Pflege nehmen?

! Kostenlose Erstberatung ! Trotz Lockdown "light" stehen wir Ihnen in der Coronakrise weiterhin beratend zur Seite. Die...
02/11/2020

! Kostenlose Erstberatung !

Trotz Lockdown "light" stehen wir Ihnen in der Coronakrise weiterhin beratend zur Seite. Diesen Sonntag anlässlich des Tag des Veedels in Köln Zollstock mit kostenloser Erstberatung!

Bleiben Sie gesund!

LGBTIQ+ und Recht - ein Thema für sich. Dieser Artikel von Rechtsanwältin Seitz setzt sich mit Ehe, Lebenspartnerschaft ...
20/09/2020

LGBTIQ+ und Recht - ein Thema für sich. Dieser Artikel von Rechtsanwältin Seitz setzt sich mit Ehe, Lebenspartnerschaft & Co. auseinander. Kurz prägnant erklärt in einem führenden LGBTIQ+ Magazin direkt aus Köln.

Wie ist die rechtliche Lage für LGBTIQ+? Dürfen wir heiraten? Wie wirkt sich das steuerlich aus? Sind intergeschlechtliche Personen erfasst?

10/09/2020

COVID 19 Update

CoronaSchVO des Landes NRW gültig ab 01.09.2020

Was bleibt, was ändert sich?

Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?

- Mehrere Personen, die in gerader Linie verwandt sind, Geschwister, Ehegatten, LebenspartnerInnen
- mehrere Personen, wenn es sich ausschließlich um Personen von maximal zwei verschiedenen Haushalten handelt
- oder in allen anderen Fällen (keine Verwandtschaft und kein selbiger Haushalt): maximal 10 Personen

Muss ich trotzdem auch bei den o.a. Zusammenkünften den Mindestabstand von 1,5m einhalten?

Eine Pflicht dazu besteht nicht. Jedoch sollte nicht leichtsinnig mit einer potentiellen Infektion umgegangen werden. Auch beim Zusammentreffen sollten die Personen sich so verhalten, dass eine mögliche Infektion vermieden wird. Eine Rückverfolgbarkeit sollte gewährleistet sein.

Wann gelten das Gebot des Mindestabstands und die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung?

In allen anderen Fällen; d.h. grundsätzlich sollte jede Person weiterhin darauf achten, dass beim Zusammentreffen mit einer (fremden) anderen Person ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird. Falls dies unvermeidbar ist, sollte eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind Kinder bis zum Schuleintrittsalter und Personen, die eine Maske aus medizinischen Gründen nicht tragen können.
Eine Maskenpflicht im Schulunterricht besteht nicht mehr, allerdings auf dem Schulgelände.

Freizeitaktivitäten, private und kommerzielle Feste / Veranstaltungen?

Festveranstaltungen (Weinfeste, Volksfeste, Schützenfeste) bleiben bis zum 31.12.2020 untersagt.
Private Feste (z.B. Hochzeitsfeiern oder Taufen) sind mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 150 Personen erlaubt, soweit die Hygieneschutzvorkehrungen eingehalten werden. Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist wieder erlaubt.
Veranstaltungen sind mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 300 Personen unter Einhaltung der Hygieneschutzvorkehrungen erlaubt. Veranstaltungen mit eine Teilnehmerzahl >300 sind unter bestimmten Auflagen erlaubt.

Kontaktsport?

Kontaktreiche Sportarten wie Boxen, sind nun mit einer Gesamtteilnehmerzahl von bis zu 30 Personen erlaubt. Eine Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden.

Berufs- und Dienstausübung?

Sämtliche Betriebe und Unternehmen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten für die Reduzierung von Infektionsrisiken verantwortlich. Soweit gilt, dass auch am Arbeitsplatz das Abstandsgebot, sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung eingehalten werden muss. Im Übrigen soll eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Update: Das Verbot zur Ausübung sexueller Dienstleistungen wurde vom Oberverwaltungsgericht am Dienstag, den 08.09.2020 außer Kraft gesetzt.

Ordnungswidrigkeiten…
…können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden. Insbesondere VeranstalterInnen sollten sicherstellen, dass alle Vorkehrungen eines entsprechenden Hygieneschutzkonzeptes sorgfältig ausgearbeitet worden sind und die Beschränkungen der aktuellen CoronaSchVO eingehalten werden.

Neu ist auch: Verstöße gegen die Maskenpflicht in ÖPNV werden unmittelbar mit einer Geldbuße in Höhe von 150,00 € geahndet.

(Dieser Text dient allein zur inhaltlichen Aufklärung)

Adresse

Vorgebirgstraße 176
Zollstock
50969

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