18/05/2026
Autokauf: Abweichung der elektrischen Reichweite eines E-Autos als Mangel
Mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. 10 O 282/23) hat das LG Wuppertal erstmals ausdrücklich entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der elektrischen Reichweite eines Elektrofahrzeugs von den Herstellerangaben unter WLTP Bedingungen einen erheblichen Sachmangel darstellen kann, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt.
Die Entscheidung knüpft inhaltlich an die bekannte Rechtsprechung zum Kraftstoffmehrverbrauch bei Verbrennerfahrzeugen an und konkretisiert diese für batterieelektrische Fahrzeuge. Im zu entscheidenden Fall wurde eine Reichweite vom 332-341 km nach WLTP angegeben. Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass die Reichweite nach WLTP-Prüfmaßstäben tatsächlich um 18 % abweicht. Laut Gericht sind jedoch maximal 10 % akzeptabel.
Carsten Donauer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
MÜLLER.DONAUER.WALDKÖNIG Rechtsanwälte PartG mbB
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