Kanzlei Breitrück

Kanzlei Breitrück Kanzlei für Arbeitsrecht

12/03/2021

Einsicht in die Personalakte muss vollumfänglich erfolgen (erneuter Verstoß gegen das katholische Datenschutzrecht durch den C-Verband W/S e.V.)
Die von mir vertretene Arbeitnehmerin hatte Einsicht in ihre Personalakte gefordert und festgestellt, dass die ihr zur Verfügung gestellten Kopien der Personalakte entgegen der Behauptung ihres kirchlichen Arbeitgebers (C-Verband W/S e.V.) nur einen Teil der über sie beim Arbeitgeber geführten Unterlagen enthielten. Der Arbeitgeber hat in einem daraufhin bei dem Katholischen Datenschutzzentrum Dortmund (KDSZ) geführten Verfahren zugegeben, dass es beim C-Verband W/S e.V. üblich sei, während laufender Verfahren Teile der Personalakte auszuheften und in separat bei dem Vorstand geführten Handakten aufzubewahren was zur Folge habe, dass diese Unterlagen auch bei Einsichtsanforderungen nicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Handhabung hat das KDSZ nun in einer Entscheidung vom 05.03.2021 (Aktenzeichen: 3.5.04/4-20) als Verletzung des Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung und somit als Verstoß gegen das katholische Datenschutzrecht verurteilt.
Es ist dies bereits innerhalb einer Woche die zweite Entscheidung, in welcher das KDSZ dem C-Verband W/S e.V. Verstöße gegen das katholische Datenschutzrecht im Umgang mit Mitarbeitern vorwirft. Weitere Entscheidungen stehen noch aus.

11/03/2021

Weiterleitung von Mails ist Verstoß gegen katholisches Datenschutzrecht
Das katholische Datenschutzzentrum Dortmund hat in einer Entscheidung vom 01.03.21, Az. 3.5.04/2-20, den C-Verband W/S e.V. angewiesen, es zukünftig zu unterlassen, bei längerer Abwesenheit von MitarbeiterInnen bei nicht ausgeschlossener Privatnutzung des dienstlichen Mailaccounts die Mails ohne Kenntnis der Mitarbeiter und Beteiligung der MAV auf Dauer weiterzuleiten. Die von mir vertretene Arbeitnehmerin hatte festgestellt, das ihr kirchlicher Arbeitgeber während ihrer Arbeitsunfähigkeit ohne ihr Wissen und ohne Wissen der Arbeitnehmervertretung die Mails weitergeleitet hatte. Dies stellt einen Verstoß gegen das katholische Datenschutzrecht dar.

28/02/2021

Ab 01.03.21 die Alternative: Virtuelle Kanzlei Breitrück
Nicht immer ist ein persönlicher Besprechungstermin im Büro erforderlich. Viele Angelegenheiten können virtuell umfassend geregelt werden. Dies spart Fahrtzeit, Fahrtkosten und die lästige Parkplatzsuche bzw. ÖPNV-Verbindungsrecherche. Wenn Sie mit mir virtuell Kontakt aufnehmen möchten, so vereinbaren Sie mit mir bitte einen entsprechenden Termin, den wir - nach Ihren Wünschen - über whatsApp oder Zoom - abhalten können.

26/02/2021

Caritas pflegt ihre Eigenheiten
Kirchliche Pflegeanbieter haben einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege abgelehnt. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas stimmte mehrheitlich gegen einen von Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrag.
Durch die Ablehnung der Caritas-Kommission kann nun ein entsprechender Antrag beim Bundesarbeitsministerium nicht gestellt werden. Das skurrile an der Sache: Die Weigerung der Caritas hat keine Auswirkungen für die Mitarbeiter der Caritas in der Pflege, denn die haben einen "caritaseigenen" Tarifvertrag. Die Weigerung hat lediglich zur Folge, dass der geplante Tarifvertrag nun nicht für alle anderen Pflegekräfte quasi wie ein Gesetz für verbindlich erklärt werden kann.

19/02/2021

Kochen ohne Evangelium
Das LAG Baden-Württemberg hat in einem Urteil v. 10.2.2020 (4 Sa 27/20) festgestellt: Die Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kita wegen Kirchenaustritts ist unwirksam. Die Loyalitätserwartung einer kirchlichen Kindertageseinrichtung, dass ein Mitarbeiter (hier: ein Koch) nicht aus der evangelischen Kirche austreten dürfe, stellt keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Mitarbeiters dar. Eine außerordentliche Kündigung wegen des Kirchenaustritts ist deshalb als unwirksam anzusehen.

24/01/2021

Arbeitgeber muss Homeoffice anbieten oder Undurchführbarkeit beweisen
Nach der neuen Arbeitsschutverordnung (gültig zunächst vom 25.01.21 bis 15.03.21) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnungen auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

16/01/2021

Oma und Opa gemeinsam zu Besuch, aber bitte nicht auf der Schaukel !!!

Entgegen anderslautender Gerüchte dürfen Oma und Opa in NRW nach wie vor die Enkel gemeinsam in deren Wohnung besuchen. In der aktuellen Coronaschutzverordnung von NRW (gültig vom 11.01.2021-14.02.2021) steht nämlich kein (!) Kontaktverbot für Personen verschiedener Haushalte drin, es sei denn, sie träfen sich im öffentlichen Raum. Also auf den Spielplatz dürften Oma und Opa anlässlich des Enkelbesuchs mit den Enkeln nicht, sondern müssten in der Wohnung der Enkel bleiben. Das gilt übrigens entsprechend für Zusammenkünfte ohne Enkel, also z.B. auch für den Doppelkopfabend von 4 Singles in einer Wohnung, sofern der nicht in einer Party ausartet. Was das soll und ob Herr Laschet und/oder Herr Laumann Enkel haben, ist mir nicht bekannt.

Adresse

Albert-Molineus-Str. 21
Wuppertal
42289

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Kanzlei Breitrück erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Kanzlei Breitrück senden:

Teilen