13/10/2023
Homeoffice / Mobile Arbeit und regionale Feiertage – frei, oder nicht frei?
In Zeiten, in denen digitales und mobiles Arbeiten zur Regel und Gewohnheit geworden sind, ist es inzwischen gängig in einem anderen Bundesland zu wohnen, als der Arbeitsort liegt. In Baden-Württemberg leben, in Hessen arbeiten – diese Lebenssituationen sind längst keine Seltenheit mehr.
Was gilt aber an nicht bundesweiten Feiertagen?
Obwohl mobiles Arbeiten immer mehr an Bedeutung gewinnt, sei vorab gesagt, dass die Rechtssprechung solche Fragestellungen bislang kaum erörtert hat. Es kommen demnach verschiedene Möglichkeiten zur Bestimmung der Feiertagsregelung in Betracht.
Es kann entweder auf den Betriebssitz, den regelmäßigen, oder tatsächlichen Arbeitsort des Arbeitnehmers oder dessen Wohnort abgestellt werden.
Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer der dauerhaft im Homeoffice in Baden-Württemberg arbeitet, nicht dem Feiertagsrecht in Hessen unterworfen ist (wichtig ist hier nochmal zu betonen, dass es sich um Homeoffice, nicht um mobiles Arbeiten handelt).
Bei temporären Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten ist die Regelung nicht eindeutig und sollte vorher mit dem Arbeitgeber geklärt worden sein, da hier der Wohnort nicht auch gleichzeitig dauerhaft der tatsächliche Arbeitsplatz ist. Auch wenn die Feiertagsregelung in der Regel vom bestimmungsmäßigen Arbeitsort des Beschäftigten abhängig ist, kann der Arbeitgeber bei einem nicht bundesweiten Feiertag vereinbaren, dass Arbeitnehmer in die Firma kommen und dort arbeiten müssen.
Viele Einzelheiten sind folglich wegen fehlender konkreter Rechtssprechung unklar. Es sollte also, wenn sich das Bundesland des Wohnortes von dem des Arbeitsortes unterscheidet, immer eine konkrete Vereinbarung getroffen werden, wie es sich mit nicht bundesweiten Feiertagen verhält.
Nicht bundesweite Feiertage sind übrigens:
Heilige Drei Könige – 06. Januar (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)
Frauentag – 08. März (Berlin)
Mariä Himmelfahrt – 15. August (Bayern, Saarland)
Reformationstag – 31. Oktober (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
Allerheiligen – 01. November (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)