Rechtsanwalt Karsten Ludolph

Rechtsanwalt Karsten Ludolph Tätigkeitsber. insb. Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht. Termine nach. Vereinb.

Rechtsanwalt Karsten Ludolph
Mündener Str. 15A
37213 Witzenhausen
Tel.: 05542-6199966
Fax: 05542-6199494
Mail: RA_Ludolph(at)t-online.de

Steuernummer: 041 843 303 98

Vermögenshaftpflichtversicherung:
HDI Firmen- und Privatversicherungs AG
66117 Saarbrücken

Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Kassel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Kassel
Körperschaft des öffentlichen Rechts


Karthäuserstraße 5a
34117 Kassel
Telefon: 0561 7880980
Telefax: 0561-78809811
e-Mail: [email protected]

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde
in Deutschland verliehen. Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
www.brak.de/seiten

😅
28/10/2023

😅

„Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.“ [Nikolaus Cybinski]
26/04/2023

„Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt.“
[Nikolaus Cybinski]

Also Vorsicht bei einzuhaltenden Fristen! Diese werden im Zweifel durch Fax-Sendungen nicht mehr gewahrt!
17/08/2022

Also Vorsicht bei einzuhaltenden Fristen! Diese werden im Zweifel durch Fax-Sendungen nicht mehr gewahrt!

Ein Mann sollte 1.

31/08/2021

Wer auf Ebay Kleinanzeigen kauft, sollte sich vor Betrügern hüten. Die Polizei warnt nun, dass Betrüger eine bekannte Masche ausgebaut haben. Worauf Sie achten müssen.

In der Praxis erleben es erwerbsunfähige Sozialleistungsempfänger immer wieder, dass das Amt im Rahmen der Beantragung v...
24/03/2021

In der Praxis erleben es erwerbsunfähige Sozialleistungsempfänger immer wieder, dass das Amt im Rahmen der Beantragung von Leistungen verlangt, dass zunächst eine Antrags auf Wohngeld gestellt wird und dass die entsprechende Antragstellung nachgewiesen wird. Das ist rechtswidrig, so jetzt das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung. Grundsicherung ist gegenüber Wohngeld nicht nachrangig, so die höchsten deutschen Sozialrichter. Außerdem beinhalten Grundsicherungsleistungen noch eine Reihe sogenannter "Annexleistungen", als Zusatzansprüche, welche das Wohngeld nicht gewährt. Es gibt nach Ansicht der Richter keinen rechtlichen Grund, Antragsteller von Grundsicherung auf das Wohngeld zu verweisen. Beide Leistungsarten stehen - ohne ein Rangverhältnis - alternativ nebeneinander.

Die Sozialhilfe nach SGB XII ist als Grundsicherung für Menschen vorgesehen, die aufgrund ihres Alters oder bei Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig sind.

Nach Ansicht des Jobcenters Werra.-Meissner stünde mit über 31.700 Einheiten im Landkreis genügend Wohnraum für einkomme...
04/02/2021

Nach Ansicht des Jobcenters Werra.-Meissner stünde mit über 31.700 Einheiten im Landkreis genügend Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zur Verfügung. Ein Trugschluss, denn: Die Anzahl der Wohnungen sagt nichts über deren tatsächliche Erschwinglichkeit für einkommensschwache Haushalte aus. Gemessen an den - bisher! - im Werra-Meissner-Kreis geltenden Angemessenheitssätzen war dies lediglich ein verhältnismäßig geringfügiger Teil. Wer im Werra-Meissner-Kreis schonmal unter diesen Voraussetzungen neuen Wohnraum gesucht hat (entweder für sich selbst oder als Betreuer für einen Klienten), der weiß, wovon ich spreche. Im aktuell maßgeblichen Geltungsbereich des Wohngeldgesetzes mag dies ein wenig besser aussehen. Hier geht es jedoch vornehmlich auch um die zukünftige demograpische Entwicklung im Landkreis, auf welche dieser in keinster Weise eingestellt ist, weder aktuell noch planerisch. Das wird die Zukunft auf fatale Weise zeigen.

Die Befürchtung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), im Werra-Meißner-Kreis gebe es eine Not an Sozialwohnungen, teilen Jobcenter Werra-Meißner und die Kreisverwaltung nicht.

Artikel in der WR v 15.01.2021
15/01/2021

Artikel in der WR v 15.01.2021

08/01/2021

Juristischer Durchbruch im Werra-Meissner-Kreis!

In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger im Werra-Meißner-Kreis (siehe hierzu meine älteren Beiträge) hat das Jobcenter Werra-Meißner für ein Verfahren aus dem Jahr 2016 aufgegeben und eine Berufung vor dem Hessischen
Landessozialgericht (Az.: L 6 AS 276/18) zurückgenommen.

Streitig waren Leistungen für die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter wegen eines Gutachtens der Firma Analyse und
Konzepte aus März 2014 gekürzt bewilligt hatte.

Geklagt hat eine heute 55-jährige Klägerin aus Eschwege, der die Unterkunftskosten von 374,72 € um monatlich mehr als 100,00 € auf 274,56 € gekürzt worden waren.

Die nun erfolgte Berufungsrücknahme erfolgte - nach offizieller Begründung - „aufgrund der zwischenzeitlich stattgefundenen Weiterentwicklung der Rechtsprechung“, wie es in dem Berufungsrücknahmeschreiben des Jobcenters heißt.

Bereits mit Urteil vom 23.08.2018 war das Jobcenter verurteilt worden, der Klägerin höhere Leistungen zu bewilligen.
Das Jobcenter hatte hiergegen aber die Berufung eingelegt.

Die 2. Kammer des Sozialgerichts Kassel hatte kürzlich nochmals in drei Urteilen vom 20.11.2020 (Az.: S 2 AS 147/17, S 2 AS 266/17 und S 2 AS 271/17) entschieden, dass das Wohnungsmarkterhebungs-gutachten aus dem Jahr 2014 auch nach einer „Nachbesserung“ aus dem Jahr 2019 weiterhin unschlüssig und damit nicht anwendbar sei.

Der das Verfahren vertretende Göttinger Kollege Rechtsanwalt Sven Adam geht davon aus, dass das Jobcenter die Berufung zurück-genommen hat, um eine negative Entscheidung auch des Hessi-schen Landessozialgerichts zu verhindern.

Seiner Meinung nach ist nun zu erwarten, dass das Jobcenter in allen insoweit noch offenen Verfahren ebenfalls aufgeben und erhebliche und verzinste Nachzahlungen leisten wird.

In der Konsequenz heißt das, dass das Gutachten faktisch für den Werra-Meissner-Kreis unanwendbar geworden ist, so dass nunmehr bei der Berechnung der angemessenen KdU von den Sätzen des Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 auszugehen ist! So wurden auch in meinem Dezernat kürzlich mehrere Verfahren abgeschlossen, nachdem der Werra-Meissner-Kreis von seiner ursprünglichen Berechnung Abstand genommen und entsprechende Nachzahlungen geleistet hat.

Es lohnt sich also selbst in Fällen, wo bisher noch kein Widersprüche gegen die Leistungsbescheide des Werra-Meissner-Kreises eingelegt wurden, sich zumindest die Bescheide des gesamten letzten Jahres 2020 genau anzuschauen beziehungsweise diese prüfen zu lassen und ggf. diesbezüglich sogenannte "Überprüfungsanträge" zu stellen. So kann man ggf. zumindest noch für diesen Zeitraum in den Genuss von Nachzahlungen kommen.

Für dahingehende Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

11/12/2020

Der Jobcenter Werra-Meissner ist abermals in diversen erstinstanzlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Sozialgericht Kassel um die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft unterlegen. Das von dem Jobcenter zur Festlegung der Angemessenheit bei der Firma "analyse + Konzepte" beauftragte Gutachten ist nach Ansicht des Gerichts - auch nach diversen "Nachbesserungen" - kein "schlüssiges Konzept" nach den Anforderungen des Bundessozialgerichts. Daher sind die tatsächlichen Kosten + 10 Prozent Sicherheitsaufschlag nach dem Wohngeldgesetz vom Jobcenter zu übernehmen. Bleibt abzuwarten, ob der Jobcenter die vom Gericht zugelassene Möglichkeit der Berufung ergreifen wird. Ich rechne - leider - fest damit.

Pressemitteilung vom 10.12.2020

Jobcenter Werra-Meißner unterliegt abermals vor dem Sozialgericht Kassel wegen Kosten der Unterkunft bei Existenzsicherungsleistungen – Wohnungsmarkterhebungsgutachten aus 2014 entspricht auch nach „Nachbesserungen“ nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts

In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger im Werra-Meißner-Kreis hat das Jobcenter vor dem Sozialgericht (SG) Kassel eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Die 2. Kammer des Gerichts hat in drei nun veröffentlichten Urteilen vom 20.11.2020 (Az.: S 2 AS 147/17, S 2 AS 266/17 und S 2 AS 271/17) entschieden, dass ein seitens des Jobcenters in die Verfahren eingebrachtes Wohnungsmarkterhebungsgutachten aus dem Jahr 2014 auch nach einer „Nachbesserung“ aus dem Jahr 2019 weiterhin unschlüssig und damit nicht anwendbar sei. Das Jobcenter wurde daher dazu verurteilt, denn Klägern die tatsächlichen Unterkunftskosten in Höhe von 410,00 € monatlich zu gewähren.
Die Kläger, ein heute 69-jähriger Mann und sein heute 26 Jahre junger Sohn, hatten geklagt, weil ihnen das Jobcenter monatlich 72,72 € weniger für die Kosten der Unterkunft bewilligte als ihre Miete betrug. Das Jobcenter verwies zur Begründung der Kürzung auf ein Gutachten der Firma Analyse und Konzepte aus März 2014, welches die Angemessenheitsgrenzen im Werra-Meißner-Kreis anhand von vermeintlich validen Erhebungen aus dem Jahr 2013 festgelegt hatte. Nach einer richtungsweisen Entscheidung des Bundessozialgerichts hatte das Jobcenter im Verlauf der Klageverfahren mit einem Korrekturbericht aus dem Jahr 2019 versucht, das Gutachten schlüssig zu machen.
Das SG Kassel hält nun auch diese „Nachbesserung“ für nicht schlüssig. Der Vergleichsraum des Gutachtens sei bereits nicht zutreffend gebildet wird. Dies hatte dazu geführt, dass selbst Analyse und Konzept empfahl, die Werte in Hessisch Lichtenau und Bad Sooden-Allendorf entgegen der Realität über die Werte in Witzenhausen und Eschwege zu heben. Die Datenbasis reiche daher jedenfalls insgesamt nicht aus, um für das gesamte Gutachten eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen zu gewährleisten, so das Gericht.

Wenn Sie ein Anliegen haben ...
19/09/2020

Wenn Sie ein Anliegen haben ...

Steht auf der Zusatztafel unter einem Verkehrsschild 'Anlieger frei', ist das Befahren der Straße laut StVO nur den Anliegern gestattet. Was aber gilt für Besucher?

So langsam wird es enger für die Landkreise. Zumindest für den Werra-Meissner-Kreis dürfte es unter den vom obersten deu...
19/09/2020

So langsam wird es enger für die Landkreise. Zumindest für den Werra-Meissner-Kreis dürfte es unter den vom obersten deutschen Sozialgericht wieder einmal mehr bestätigten und konkretisierten Kriterien nicht mehr wirklich möglich sein, ein "schlüssiges Konzept" zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft auf einer empirisch-wissenschaftlich-methodischen Basis zu erstellen. Alle diesbezüglichen Versuche des Kreises sind bisher gescheitert, was im Kern landkreissprezifische strukturelle Gründe hat. Also gilt hier: Sätze nach § 12 Wohngeldgesetz + 10 %.

Bundessozialgericht konkretisiert „angemessene" Unterkunftskosten bei Hartz IV Die Hartz-IV-Senate des Bundessozialgerichts (BSG) haben ihre

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