Rechtsanwältin Sabine Förster

Rechtsanwältin Sabine Förster Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht; info@rechtsanwältin-förster.de
Tel/Fax: 03491-87 Rechtsberatung; anwaltliche Tätigkeit

31/12/2024

Silvester ist wie ein Software-Update fürs Leben - Neues Jahr, bessere Version!

In diesem Sinne:

Guten Rutsch ins Neue Jahr 🎉🍀💫

Auch im Jahr 2025 stehen einige Änderungen an, nachfolgend eine Auswahl hiervon:

Mindestlohn

Erhöhung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto pro Stunde
die Steigerung zu 2024 beträgt 41 Cent

Minijob

Steigerung zum 01.01.2025 auf 556 € brutto (von 538€ im Jahr 2024)

Kindergeld

steigt ab 01.01.2025 um 5 € auf 255 € pro Kind


Mindestunterhalt

zum 01.01.2025 erfolgt eine nur minimale Anhebung des Mindestunterhalts für alle Altersgruppen:
—> Kinder bis 5 Jahre von 480 € auf 482 €
—> Kinder 6-11 Jahre: von 551 € auf 554 €
—> für 12-17 Jährige von 645 € auf 649 €
—> für Volljährige von 689 € auf 693 €
—> für Studierende, die nicht bei Eltern/Elternteil leben, erhöht sich Bedarf von 930 € auf 990 €

Achtung:
Das sind die Tabellenbeträge, der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des hälftigen Kindergeldes


Deutschlandticket

Zum 01.01.2025 kostet das Deutschlandticket 58 € (statt bisher 49 €)


Deutsche Post

zum 01.01.2025 steigt das Porto für Standardbriefe um 10 Cent auf 95 Cent
Postkarten kosten dann auch 95 Cent
ein 5kg-Paket kostet nun 7,69 € (statt bisher 6,99 €)
das neue Postgesetz erlaubt es der Post, dass 95 % der Briefe erst nach 3 Tagen zugestellt werden

Allen einen schönen Jahreswechsel und bis zum Jahr 2025🍀💫🍄

Los geht’s mit der Fortbildung zum Familienrecht!!🌞😎
26/06/2024

Los geht’s mit der Fortbildung zum Familienrecht!!🌞😎

Allen einen Guten Rutsch 🎆🎊 ✨und ….
31/12/2023

Allen einen Guten Rutsch 🎆🎊 ✨und ….

24/12/2023
Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist veröffentlicht, hier die Zahlbeträge mit Kindergeldverrechnung!! Das bedeutet, dass di...
11/12/2023

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 ist veröffentlicht, hier die Zahlbeträge mit Kindergeldverrechnung!!
Das bedeutet, dass die Spalten den jeweiligen Zahlbetrag angeben. Das hälftige Kindergeld ist schon berücksichtigt!

08/08/2023

Der 20. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt findet am 25. und 26.8.2023 in Wittenberg statt.📕

Wir starten ab 2.1.2023 wieder! Vom 27.12. bis 30.12.22 sind wir im Urlaub! Wir wünschen Euch allen noch ein Schönes Wei...
26/12/2022

Wir starten ab 2.1.2023 wieder! Vom 27.12. bis 30.12.22 sind wir im Urlaub!

Wir wünschen Euch allen noch ein Schönes Weihnachtsfest 🎄😘🎁🕯️

Wir ziehen um: Ab 05.12.2022 ist das Büro in der Bürgermeisterstr. 16 in Wittenberg! Wir sind dann auch unter der neuen ...
27/11/2022

Wir ziehen um:

Ab 05.12.2022 ist das Büro in der Bürgermeisterstr. 16 in Wittenberg!
Wir sind dann auch unter der neuen Telefonnummer 03491-8014106 zu erreichen

Heute und morgen Fortbildung für Opferanwälte beim Weißen Ring in Bayreuth
28/10/2022

Heute und morgen Fortbildung für Opferanwälte beim Weißen Ring in Bayreuth

Hier haben die Kollegen alle Informationen zum Bürgergeld zusammen gefasst!
15/09/2022

Hier haben die Kollegen alle Informationen zum Bürgergeld zusammen gefasst!

Recht-Aktuell vom 15.09.2022
Heute: Bürgergeld

Die Bundesregierung hat beschlossen!
Zum 01.01.2023 wird das bisherige Hartz IV vom Bürgergeld abgelöst.
Es bringt eine Vielzahl von Verbesserungen und Erleichterungen für die ca.5 Millionen Bezieher mit sich.

Das sind die Details:

1. Zahlung
• 502 € pro Monat für alleinstehende Erwachsene (bisher 449€)
• 451 € für Lebenspartner (bisher 404€)
• 420 € für Kinder von 14-17 Jahren (bisher 376 €)
• 348 € für Kinder von 6-13 Jahren (bisher 311 €)
• 318 € für Kinder bis 5 Jahre (bisher 285 €)

• das sind die Grundsicherungsbeträge, hinzu kommen noch separat:
- Kosten für Miete
- Kosten für Heizung

2. Schonfrist
• dauert 2 Jahre lang
• solange bleiben:
- 60.000 € Vermögen/Ersparnisse unangetastet
- 30.000 € für jede weitere Person
- zu große Wohnung darf ebenfalls behalten werden (für 2 Jahre werden die Kosten für die Wohnung also voll übernommen)

3. Ersparnisse
• 15.000 € bleiben dauerhaft unangetastet (bisher waren es 150 € pro Lebensjahr, bei einem 30-jährigen also 4.500 €)

4. Sanktionen
• werden für die ersten 6 Monate komplett abgeschafft ( außer bei ganz hartnäckigen Terminsversäumnissen)
• anschließend mögliche Kürzung um bis zu 30%

5. Jobvermittlung
• es muss nicht mehr jeder Job abgenommen werden (sog. Vermittlungsvorrang)
• 150 € aber monatliche Prämie für den, der sich weiter- oder ausbildet
• zusätzlich gibt es Abschlussprämien

6. Zuverdienst
• wer Geld im Nebenjob verdient, darf mehr behalten
• also oberhalb der Minijob-Grenze von 520 € -1.000 € dürfen dann 30 % behalten werden
• Studierende oder Auszubildende können 520 € dazuverdienen

7. Bagatellgrenze
• bis zu 50 € Rückforderungen bleiben unberücksichtigt
• dadurch soll mehr Bürokratie abgebaut werden

Diese Beschlüsse der Bundesregierung müssen noch im Bundestag und dann im Bundesrat beschlossen werden, bevor das neue Bürgergeld in Kraft tritt.
Für Diskussionen dürfte aber allemal gesorgt sein.
Die Meinungen gehen weit auseinander von wieder viel zu wenig Geld bis dahin, dass Nichtarbeit deutlich attraktiver wird.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Adresse

BürgermeisterStr. 16
Wittenberg
06886

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 16:00
Dienstag 08:30 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 16:00
Donnerstag 08:30 - 16:00
Freitag 08:30 - 13:00

Telefon

+4934918014106

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