15/01/2023
Versäumen Sie nicht die Prüfung und Neuberechnung des Anspruchs auf Kindesunterhalt. Die Tabellenbeträge wurden erhöht, aber auch die Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten.
Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 1.01.2023 hinsichtlich der Zahlbeträge und zwar deutlich erhöht. Aber auch die Selbstbehalte für Unterhaltsverpflichtete wurden deutlich angehoben.