Anwalt für Reiserecht

Anwalt für Reiserecht
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Wichtige Informationen zu allen Themen aus dem Reiserecht


'Würzburger Tabelle

Erste Bike Tour
16/06/2024

Erste Bike Tour

05/06/2024

Ich nehme vermehrt Fragestellungen zu dem Thema "Weitere Zahlungen vor Ort" zur Kenntnis.
Hier zuerst einmal eine Kopie meines Beitrages von soeben:
"Mein Beitrag, dass der Reiseveranstalter die Hotelzimmer im Voraus gezahlt hat, wird von Einigen zu Recht infrage gestellt. Allerdings ändert es nichts daran, dass der Reisende aufgrund seines Vertrages mit dem Reiseveranstalter (Vertrag zugunsten Dritter) einen direkten Anspruch gegen den Leistungsträger (Hotelbetrieb) auf Erbringung der Leistungen besitzt. Es ist verständlich aber nicht gerechtfertigt, dass die Hoteliers nochmals von den Reisenden Zahlung verlangen. In der fvw war heute zu lesen, dass türkische Hotelverbände ihre Mitglieder gebeten haben, von Kunden der FTI nicht nochmals Zahlungen zu verlangen, da in der Vergangenheit dieser Reiseveranstalter dem Türkeitourismus sehr hilfreich gewesen ist. Wenn das von den türkischen Hoteliers beachtet wird, ist das sehr lobenswert."
Grundsätzlich gilt, dass der Reisende vor Ort k e i n e (ausdrücklich: keine) Zahlungen an Leistungsträger mehr leisten muss, denn mit der Zahlung des Reisepreises hat der Reisende seine Verbindlichkeit als Gegenleistung zum Reisevertrag erfüllt. Wenn der Leistungsträger (Hotelbetrieb) sich darauf einlässt, mit dem Reiseveranstalter zu vereinbaren, dass erst gezahlt wird, wenn der Kunde abgereist ist, dann ist es das Risiko des Hotelbetriebs, wenn er diese Zahlung vom Veranstalter nicht mehr erhält. Dieses Risiko kann der Hotelbetrieb nicht nachträglich auf den Reisenden abwälzen.
Der Gesetzgeber hat aber die Gefahr vorhergesehen, dass Hotelbetriebe die Reisenden im Insolvenzfall des Reiseveranstalters nochmals zur Zahlung bitten bzw. drängen (oder sogar nötigen), sodass auch für diesen Fall die Insolvenzversicherung zugunsten des Reisenden eintritt. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, muss der Reisende vor Ort für den Aufenthalt nochmals zahlen und erhält diese Mehrkosten vom Reisesicherungsfonds zurück. Wichtig ist, dass sich Reisende in der Situation eine Quittung über die geleisteten Mehrkosten ausstellen lassen, damit die zusätzliche Zahlung nachgewiesen werden kann.

Die finnischen Behörden und danach auch die zuständigen Behörden der Europäischen Union haben das Luftfahrtunternehmen S...
02/04/2024

Die finnischen Behörden und danach auch die zuständigen Behörden der Europäischen Union haben das Luftfahrtunternehmen Southwind Airlines aus den europäischen Lufträumen verbannt. Hintergrund sind Erkenntnisse, dass das vermeintlich türkische Luftfahrtunternehmen zu stark von Unternehmen der Russischen Föderation beherrscht wird und somit eine Umgehung der EU-Sanktionen vermutet wird.

Die Folgen für Fluggäste und Pauschalreise Touristen habe ich hier zusammengefasst:

Das vermeintlich türkische Luftfahrtunternehmen Cortex Havacilik Turizm Ticaret A.S., das unter der Markenbezeichnung Southwest Airlines unter anderem touristische Flüge ab Flughäfen in der Bunderepublik Deutschland zu Zielen in der Türkei angeboten hat, ist nach Ermittlungen finnischer Behörde...

Rechtsstreitigkeiten konzentrieren sich momentan auf die Beantwortung der Frage, ob ein Reiseveranstalter Stornokosten e...
07/10/2021

Rechtsstreitigkeiten konzentrieren sich momentan auf die Beantwortung der Frage, ob ein Reiseveranstalter Stornokosten erhaben kann, wenn die Reise wegen Reisewarnung später ausgefallen ist. Das Landgericht Frankfurt war deutlich:

Mit Berufungsurteil vom 10. August 2021 (2-24 S 31/21) hat das Landgericht Frankfurt /Main entschieden, dass ein Reiseveranstalter keine Rücktrittsentschädigung verlangen kann, wenn er die Reise nach einem vom Reisenden erklärten Rücktritt selbst „absagt“.

Erinnert an eine Brauerei, aber auch hier muss über   gestritten werden!
06/10/2021

Erinnert an eine Brauerei, aber auch hier muss über gestritten werden!

BGH, Urteil vom 31. August 2021 – X ZR 25/20klärt eine Fluggesellschaft den Fluggast nach Annullierung oder großer Versp...
30/09/2021

BGH, Urteil vom 31. August 2021 – X ZR 25/20
klärt eine Fluggesellschaft den Fluggast nach Annullierung oder großer Verspätung nicht über seine Rechte auf, muss sie das Honorar für die vorgerichtliche Tätigkeit des beauftragten Anwalts auch ohne Verzug erstatten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erstattung-der-rechtsverfolgungskosten-nach-verspaetetem-annulliertem-flug-auch-ohne-verzug-der-fluggesellschaft-193075.html?fbclid=IwAR3nENj4FEqsNJeA9vFDflZrS76m8bcEV8DEId6varFI9v1OsBYgurBKFLU

Mit Urteil 31. August 2021 (X ZR 25/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut entschieden, dass eine Fluggesellschaft dem Fluggast Rechtsverfolgungskosten für die vorgerichtliche Tätigkeit erstatten muss, wenn eine ausführliche Information über die Rechte durch den Luftfrachtführer nicht erfol...

Der  Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist meiner Ansicht gefolgt, dass eine Vorverleg...
24/09/2021

Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist meiner Ansicht gefolgt, dass eine Vorverlegung eines Fluges wie eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges zu werten ist (Rechtssache C-188/20).
In diesem Verfahren, das vom Landgericht Düsseldorf vorgelegt wurde, stecken noch sechs weitere Vorlagefragen, die allesamt sehr interessant sind. Unter anderem geht es darum, ob in einer vom Reiseveranstalter herausgegebenen Reisebestätigung eine bestätigte Buchung im Sinne des Art. 2 Fluggastrechte-Verordnung zu sehen ist. Ferner geht es auch um die Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten bei unterbliebener Aufklärung über die Rechte durch die Fluggesellschaft.
https://www.stern.de/reise/europa/eugh-generalanwalt--deutliche-vorverlegung-eines-flugs-entspricht-annullierung-30769828.html?fbclid=IwAR2uaUYFLfO0kLyELZ1oxbbe6Sa3NLZaLXpP8uiJaDglKwkV89AzablHRDo

Wird ein Flug um mindestens zwei Stunden vorverlegt, könnten die Passagiere ihr Flugzeug verpassen, argumentiert der Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und stärkt damit die Verbraucherrechte.

AG Düsseldorf zu Stornokosten
06/08/2021

AG Düsseldorf zu Stornokosten

Corona – Rücktritt vor Geltung der Reisewarnung – müssen deswegen Stornokosten gezahlt werden, auch wenn der Reiseveranstalter die Reise später absagt?

12/06/2021

Am 16. Juni 2021 findet vor dem Europäischen Gerichtshof eine mündliche Verhandlung statt, in der es unter anderem um die Rechtsfolgen einer Vorverlegung von Flügen im Rahmen einer Pauschalreise geht. Daneben wird auch verhandelt, ob eine bestätigte Buchung im Sinne von Art. 2 g) in einem vom Reiseveranstalter herausgegebenen Dokument zu sehen ist. Ferner wird darüber verhandelt, wie es zu beurteilen ist, wenn der Reiseveranstalter eine bestätigte Buchung herausgibt, aber mit den Luftfahrtunternehmen keinen Vertrag über die Beförderung des betreffenden Passagiers geschlossen hat. Schließlich wird auch noch darüber verhandelt, ob das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast Rechtsverfolgungskosten erstatten muss, wenn es entgegen der Verpflichtung aus Art. 14 Fluggastrechte-Verordnung nicht über die Rechte des Fluggastes nach einer Flugunregelmäßigkeit informiert hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen C-188/20 geführt. Die Vorlage kommt vom Landgericht Düsseldorf.
Ich werde vor dem EuGH auftreten und von meinem Rederecht Gebrauch machen.

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Wiesbaden
65187

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