03/05/2016
Eltern haften für ihre Kinder! - Stimmt das überhaupt?
Man kann es vielleicht erahnen: So streng, klar und richtig dieser Satz auch klingt, die Antwort ist weniger simpel: Nach deutschem Recht haften Eltern für Schäden, die ihr Kind einem anderen zufügt nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind verletzt haben und der Schaden bei ordentlicher Aufsicht nicht eingetreten wäre. Wie dann die Aufsichtspflicht der Eltern im konkreten Fall ausehen muss, hängt kurz gesagt vom "Reifegrad" des Kindes ab. Je "reifer" und "vernünftiger" das Kind ist, umso geringer die Anforderungen an die Aufsichtspflicht.
Sollte es also einmal Ärger geben, kann nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern auch die Wahl des richtigen Anwalts helfen!