21/10/2022
In den vergangenen Wochen wurden uns mehrere Abmahnungen in Bezug auf die Nutzung von Google Fonts vorgelegt.
Hintergrund
Das Landgericht München hatte im Januar 2022 ein Unternehmen wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Google Fonts dazu verurteilt, dem Kläger einen immateriellen Schadenersatz zu zahlen.
Webfonts sind Schriftarten verschiedener Anbieter, die auf Webseiten eingebunden werden können. Anders als herkömmliche Schriftarten werden sie nicht auf dem Computer gespeichert, sondern auf einem Server des Anbieters. Wenn ein Besucher die Website des Unternehmens besucht, wird unter Umständen die IP-Adresse des Besuchers automatisch an den Anbieter weitergeleitet. Weil IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten, ist die Weiterleitung ohne die ausdrückliche Einwilligung des Besuchers nicht erlaubt.
Was ist zu tun?
Die datenschutzkonforme Einbindung von Webfonts ist möglich.
Wenngleich der Verdacht eines Rechtsmissbrauchs in Bezug auf die derzeit versendeten Abmahnungen besteht, raten wir dringend, die eigene Website zu überprüfen und die Einbindung der Webfonts in datenschutzkonformer Weise zu korrigieren sowie die Datenschutzerklärungen anzupassen.