HBplus Wertingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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HBplus Wertingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Oberstes Ziel unseres Handelns ist die qualifizierte und hochwertige Beratung des Mandanten

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Unser neuer   wurde versandt. Unter anderem mit FAQ zur geplanten Frühstart-  und zur steuerfreie  Leider auch mit der W...
19/08/2026

Unser neuer wurde versandt. Unter anderem mit FAQ zur geplanten Frühstart- und zur steuerfreie

Leider auch mit der Warnung vor Betrugsversuchen

I. Gefälschte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten aktuell ein gefälschtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“. Sie werden darin aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können.

In einem anderen gefälschten Schreiben bestätigt angeblich das BMF, dass ein Unternehmen, welches Kryptowährung verkauft (Krypto-Börsen, bzw. Krypto-Broker) bevollmächtigt ist, 19 % Mehrwertsteuer für den Erwerb von Kryptowährung einzufordern. Es bezieht sich auf tatsächlich stattgefundene Transaktionen und in der zugehörigen E-Mail wird zur schnellstmöglichen Kontaktaufnahme aufgefordert.

In gefälschten E-Mails werden Bürgerinnen und Bürger, wegen einer angeblichen Sonderzahlung für den Sommer 2026 zur finanziellen Abmilderung wetterbedingter Belastungen aufgefordert, über einen Link ihre persönliche Steueridentifikationsnummer anzugeben.

Außerdem tauchen wiederholt Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich Anlagemöglichkeiten bewirbt. Diese Schreiben sind grundsätzlich Fälschungen. Auch Werbungen, die online auf solche vermeintlichen Angebote des Finanzministers hinweisen, sind grundsätzlich Fälschungen.

In anderen Fällen werden Bürgerinnen und Bürger per E-Mail kontaktiert unter dem Vorwand, dass Rückerstattungen nicht zugestellt werden konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert. Reagieren Sie nicht auf diese E-Mails, sie stammen nicht aus dem Bundesfinanzministerium.

Weitere Warnhinweise:

Aktuell werden Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet und offenbar für betrügerische Aktivitäten genutzt. Bürgerinnen und Bürger werden wohl insbesondere im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Bitte sehen Sie in derartigen Fällen von einer Zahlung an die Bundeskasse ab.

Gefälschte E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Im Namen des BZSt werden aktuell verschiedene gefälschte Schreiben versendet, in denen Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht versendet werden.

Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrügerinnen und Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe oder einen Kryptogewinn) im Namen des Bundesministeriums der Finanzen oder anderer internationaler Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF/IMF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben dieser Art erhalten:

Keine der genannten Behörden/Institutionen erhebt Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern, oder setzt Steuern fest. Es gehört nicht zu deren Aufgaben. Einzig die Finanzämter setzen Steuern fest. Dies erfolgt i. d. R. immer auf dem Postweg oder digital über das gesicherte ELSTER-Postfach.
Keine der genannten Behörden/Institutionen versendet von sich aus SMS oder WhatsApp-Nachrichten, beziehungsweise E-Mails an Bürgerinnen und Bürger.
Ebenfalls warnt das BMF vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit dem Handel mit Kryptowährungen:: Es sind vermehrt Fälle bekannt, in denen Bürgerinnen und Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet Beträge investiert haben. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht gestellt für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet werden muss. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfiehlt das BMF dringend, den Anbieter auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die BaFin mit der Bitte um eine Einschätzung.



II. Des Weiteren macht das Bayerische Landesamt für Steuern auf folgendes aufmerksam: Warnung vor gefälschten E‑Mails der Steuerverwaltung zu angeblichen Betriebsprüfungen

Bundesweit werden derzeit im Namen der Finanzverwaltung Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen versendet. Diese tragen häufig den Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“, enthalten meist PDF-Anhänge und werden dem Anschein nach von einer E-Mail-Adresse der Ministerien der Bundesländer (in Bayern beispielsweise „[email protected]) verschickt.

Hierbei handelt es sich um Phishing-E-Mails – das Bayerische Landesamt für Steuern warnt eindringlich vor derartigen Betrugsversuchen.

Betriebsprüfungsanordnungen werden bundesweit durch die jeweils zuständigen Finanzämter verschickt – in keinem Falle durch E-Mails von Ministerien. Außerdem erfolgen die Prüfungsanordnungen in Bayern nicht per E-Mail, sondern über das gesicherte ELSTER-Postfach oder postalisch in Papierform. Zudem würden echte Prüfungsanordnungen stets den Namen des Empfängers bzw. Unternehmens, die Adresse, die Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie auch den Namen der Betriebsprüferin bzw. des Betriebsprüfers enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versandt werden.

Wir empfehlen dringend, solche Phishing-E‑Mails unverzüglich zu löschen und keinesfalls auf enthaltene Links oder Buttons zu klicken, wenn Unsicherheit über die Herkunft besteht. Die Steuerverwaltung fragt niemals per E‑Mail nach sensiblen Daten wie Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen. Steuerrelevante Nachrichten werden ausschließlich über das gesicherte ELSTER‑Postfach zugestellt; es werden keine Steuerdaten oder Rechnungen als Anhang per E‑Mail versendet.
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HB PLUS Steuerberatung

Liebe Mandantschaft,unser neuer Newsletter ist online.  Thema ist dieses mal, unter anderem- Gewinngrenze bei Inanspruch...
27/05/2026

Liebe Mandantschaft,

unser neuer Newsletter ist online.

Thema ist dieses mal, unter anderem
- Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages (IAB)
- Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken
- Reminder an die Fälligkeit der Vorauszahlung zu Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag (10.06.26) da seit 2026 keine Erinnerungsschreiben mehr von den Finanzämtern verschickt werden (Sollten Sie künftig am Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzverwaltung teilnehmen wollen, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter.)

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HB PLUS Steuerberatung

+++ Newsletter+++Liebe Mandantschaft, die letzten Wochen des Jahres sind angebrochen und der Blick richtet sich zunehmen...
17/12/2025

+++ Newsletter+++

Liebe Mandantschaft,

die letzten Wochen des Jahres sind angebrochen und der Blick richtet sich zunehmend auf das, was vor uns liegt. Der Jahreswechsel ist traditionell eine Zeit, in der neue Regelungen anstehen und Weichen für das kommende Jahr gestellt werden.

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie – wie gewohnt – kompakt und verständlich über ausgewählte Neuerungen und aktuelle Entwicklungen informieren, die für Sie relevant sein können. Unser Ziel ist es, Ihnen auch zum Jahresende eine verlässliche Orientierung zu geben und Sie gut vorbereitet ins neue Jahr zu begleiten.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Adventszeit, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

In unserem neuen Newsletter geht es unter anderen um wichtige Änderungen in 2026. Hier ein kurzer Überblick.

• Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben.

• In der Gastronomie und bei Catering gilt ab 1. Januar 2026 ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen – Getränke weiterhin 19 %.

• Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde.

• Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze auf monatlich 603 €, was aufgrund des höheren Mindestlohns bedeutet, dass Minijobber auch mehr Stunden arbeiten können, ohne Steuern zu zahlen.

• Einführung der „Aktivrente“: Rentner:innen können bis zu 2 000 € monatlich steuerfrei neben ihrer Rente hinzuverdienen, wenn sie sozialversicherungspflichtig arbeiten (sofern Gesetz verabschiedet bleibt).

• Sofortmeldepflichtig beim Lohn sind in Zukunft auch Friseurhandwerk und Kosmetikgewerbe; Nicht mehr sofortmeldepflichtig dafür die Forstwirtschaft

• Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen steigen (z. B. Übungsleiterpauschale auf 3 300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €).

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Sehr geehrte Mandanten und alle die es noch werden wollen,am kommenden Donnerstag (04.12.25) bleibt unsere Kanzlei in   ...
02/12/2025

Sehr geehrte Mandanten und alle die es noch werden wollen,

am kommenden Donnerstag (04.12.25) bleibt unsere Kanzlei in geschlossen. An diesem Tag treffen wir uns mit den Kolleginnen und Kollegen aus unseren Kooperationskanzleien und lauschen zusammen verschiedene Vorträgen über die Entwicklung in der Steuerberatung.
Z.B geht es um das Thema KI und wie diese unser Berufsfeld beeinflusst.

Wir sind schon neugierig.

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Marktplatz 1
Wertingen
86637

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Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
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