Cindy Bramke Rechtsanwältin für Erbrecht & Vorsorgeregelungen

Cindy Bramke Rechtsanwältin für Erbrecht & Vorsorgeregelungen Ich berate und helfe bei allen Anliegen rund ums Erbrecht, Vorsorgeregelungen und Unternehmensnachfolge.

Ich berate und unterstütze rund um das Erb-und Vorsorgerecht und zur Unternehmensnachfolge.

16/06/2025

Kurz aufgepasst,

für meinen Wohn- und Kanzleibereich in Werben/ Spreewald suche ich eine liebevolle Haushaltshilfe, wünschenswerterweise eine preußisch ordnungsliebende Superkraft mit Humor und Herz, die Spaß am Putzen hat und meinen Landhausstil ebenso mag wie ich.
Unterstützung wird für ca. 1–2 Mal pro Woche – für Hausreinigung, Wäschepflege benötigt. Tiere und ein schöner Garten mit Charakter gehören dazu.
Aber keine Angst, die Tiere sind sauber, wohlerzogen – und wissen, wo der Lappen aufhört und der Teppich beginnt. 😉
Ich biete ein angenehmes ruhiges Arbeitsumfeld, freundliche und offene Kommunikation und eine Anstellung auf Minijob-Basis.
Wenn Du Spaß am Putzen hast, Ordnung liebst, Tiere magst und gern mitdenkst und Dich einbringen möchtest– oder Du jemanden kennst, der gut zu uns passen könnte, melde Dich bei mir.

🔄 Ich freue mich sehr, wenn Ihr den Beitrag teilt oder mir weiterhelft, jemanden aus der Umgebung zu finden, der mich bald etwas entlasten könnte.
Vielen Dank für Eure Unterstützung! 💛

"Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung- eine Verpflichtung gegenüber Ihren Angehörigen und sich selbst?!" war...
06/11/2023

"Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung- eine Verpflichtung gegenüber Ihren Angehörigen und sich selbst?!" war mein Thema auf dem Leipziger Fortbildungstag der ADEXA- Die Apothekengewerkschaft. Ich erläuterte am vergangenen Samstag anhand von Fallbeispielen aus meiner Beratungspraxis, warum man sich nicht erst im Rentenalter mit Vorsorgeregelungen wie einer Betreuungsverfügung, der Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht befassen sollte.
Zwar gibt es seit Anfang 2023 ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht. Doch gilt dieses allein nur in der Gesundheitssorge und ist auf maximal sechs Monate beschränkt. Wer sich als Alleinstehende/r oder auch länger als ein halbes Jahr nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann und keine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht verfasst hat, bekommt vom Gericht einen Betreuer an die Seite gestellt. Das hat diverse Nachteile, nicht zuletzt finanzieller Art. Auch fehle es an einer Kontrolle – und die Tatsache, dass fremde Dritte Einblick in die persönlichen und familiären Verhältnisse bekommen. Betroffene empfinden die Anhörung durch das Gericht häufig als übergriffig oder sogar demütigend.
Da Musterformulare nur in sehr einfachen Fällen ausreichen, rate ich dazu, sich für eine umfassende und praxistaugliche Vorsorge von Experten, wie z.B. von den spezialisierten Rechtsanwälten im Verein der VorsorgeAnwälte e.V. beraten zu lassen.

15/08/2022

Ihr Vorsorgeanwalt übernimmt im Ernstfall die Rolle, in der Sie ihn brauchen
Im Ernstfall brauchen Sie einen Menschen, dem Sie vertrauen können und der für Sie entscheidet. Das ist keine Kleinigkeit. Auch nicht für die von Ihnen bevollmächtigte Person. In dieser Situation kann Ihr Vorsorgeanwalt für Sie in zwei unterschiedlichen Funktionen etwas tun.
Die erste Funktion ist die des Bevollmächtigten.
Sofern Sie keine Vertrauensperson aus Ihrem familiären Umfeld haben, können Sie Ihren Vorsorgeanwalt bevollmächtigen. Er handelt als Ihr Bevollmächtigter ausschließlich in Ihrem Interesse. Was er tun darf und tun soll, das legen Sie beizeiten fest. Ihr Vorsorgeanwalt ist dabei völlig unabhängig von Institutionen. Statt mit Blick auf das Erbe zu Ihrem Schaden zu sparen, wird er sich konsequent für Sie und Ihre Lebensqualität einsetzen. Sie entscheiden, was Sie wollen! Ihr Vorsorgeanwalt sorgt im Ernstfall dafür, dass Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird. Er kümmert sich darum, dass Ihre gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne weitergeführt werden.
Die zweite Funktion ist die als Unterstützungs- und Kontrollbevollmächtigter. Sie übertragen dabei Ihrem Vorsorgeanwalt die Aufgabe, dass er im Ernstfall die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson unterstützt und dabei auch darauf achtet, dass alles in Ihrem Sinne geschieht. Er kann Ihrer Vertrauensperson als ein zweiter Bevollmächtigter bei konkreten Schwierigkeiten ebenso zur Seite stehen wie bei grundsätzlichen Fragen. Für viele Bevollmächtigte ist das eine große Erleichterung. Sie selbst zeigen Ihrer Vertrauensperson, dass Sie ihre Tätigkeit schätzen und sie nicht mit der ganzen Verantwortung alleine lassen.

Sprechen Sie mich gerne an.
Ihre
Cindy Bramke
Telefon: 035603 757335

03/08/2022

„Das Ehegattennotvertretungsrecht ein Fehler

in der Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrechts?“

Vortragende: RAin Cindy Bramke, Werben/Spreewald

MEDeinanderAugust2022
Mi., 3. Aug. 2022 19:00 – 20:00 (CEST)

Nehmen Sie an unserem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil.
https://meet.goto.com/Medizinrechtsanwaelte-eV/medeinanderaugust2022

Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.
Deutschland: +49 892 0194 301

Zugangscode: 409-062-685

Installieren Sie jetzt die App, damit Sie für Ihr erstes Meeting bereit sind: https://meet.goto.com/install

27/07/2022

Mediation – ein wichtiges Hilfsmittel zur Vermeidung langjähriger und teurer Prozesse

Ich stelle in meiner Praxis immer wieder fest, dass es bei den Erbstreitigkeiten vordergründig um Emotionen geht, die eine Nachlassabwicklung über Jahre unmöglich machen.
Manchmal kennen sich die Beteiligte gar nicht oder lernen sich erstmalig durch den Todesfall kennen. Die familiären Konflikte führen oft zu jahrelangem Schweigen innerhalb der Familie und belasten nicht nur den Nachlass, sondern auch die Psyche der beteiligten Miterben.
Sparguthaben können durch die derzeitigen Gebühren und Entgelte über die Jahre schon mal auf gezerrt werden, ohne dass die Beteiligten in irgendeiner Form etwas davon haben.
Die Auflösung von Konten erfolgt erst, wenn alle Rechnungen beglichen wurden, alle Gegenstände versilbert sind und für die Grabpflege eine Regelung getroffen wurde. Gerade das Thema der zum Teil Jahrzehnte anhaltender Grabpflege stellt sich konfliktträchtig dar.
Mit einer auf Erbrecht spezialisierten Mediatorin können die Kommunikationsschwierigkeiten unter den Beteiligten aus dem Weg geräumt und ausufernde und kostenintensive gerichtliche Prozesse werden vermieden.

Die Erfahrung zeigt, dass gemeinsam erarbeitete Lösungen besonders tragfähig sind und von den beteiligten Miterben beachtet und eingehalten werden.
Das anwaltlich geführte Mediationsverfahren ist wesentlich günstiger und kürzer als die langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren.
Durch die Mediation mit einer auf Erbrecht spezialisierten Anwältin lassen sich Geld, Zeit und vor allem Nerven sparen.

Melden Sie sich bei mir, wenn in Ihrer Erbengemeinschaft ebenfalls Kommunikationsschwierigkeiten bestehen.
Ihre
Cindy Bramke
Telefon: 035603 757335

Der 11. eG Wohnen Charity-Lauf am 02.07.2022 – Wir waren dabei.Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cindy Bramke wurde durc...
07/07/2022

Der 11. eG Wohnen Charity-Lauf am 02.07.2022 – Wir waren dabei.
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cindy Bramke wurde durch Mitglieder aus der Familie so verstärkt, dass wir mit 7 Läufern am Spendenlauf für den guten Zweck teilnahmen. Es geht schließlich darum, Gutes für die Tiere zu tun. Hochmotiviert ging es auf den 2-Kilometer-Rundkurs durch den wunderschönen Spreeauen- und Tierpark.
Von den insgesamt 2.601 Runden absolvierte unser Team 30 Runden und trug damit 60 Kilometer zum Gesamtergebnis bei.
Gutes zu tun, ist per se ein guter Grund zu laufen und mit vielen anderen Unterstützern macht es noch viel mehr Spaß, deshalb sind wir im nächsten Jahr auch wieder dabei.
Ihre Cindy Bramke

04/07/2022

Warum ein Testament von Eltern mit behinderten Kindern wichtig ist.

Aus meiner anwaltlichen Tätigkeit sind mir die Nöte und Ängste von Eltern mit behinderten Kindern bekannt. Neben der verbleibenden Betreuung und Fürsorge fürchten Eltern, dass der Staat nach Ihrem Ableben hinter dem Rücken des behinderten Kindes auf die Hinterlassenschaft zugreifen könnte, ohne dass dem Kind ein merkbarer Vorteil zukommt. Was passiert mit dem Vermögen von Eltern, wenn diese versterben und das behinderte Kind nicht in der Lage ist, sich um die vermögensrechtlichen Angelegenheiten allein zu kümmern?
Ohne eine testamentarische Gestaltung oder mit einem fehlerhaften Testament wird der Staat nach dem Tod der Eltern ohne weiteres auf das Vermögen zugreifen. Behinderte Kinder erhalten aufgrund ihrer lebenslangen Erwerbsunfähigkeit Sozialhilfe. Bei einem Erbfall, ist das hinterlassene Vermögen vorrangig aufzubrauchen. Die Zahlungen der Sozialhilfe werden solange eingestellt bis die Erbschaft der Eltern vollständig aufgebraucht ist.
Bei einem Behindertentestament handelt es sich somit um das Testament von Eltern mit behinderten Kindern, bei dem der spätere Zugriff durch den Staat verhindert werden soll. Eine strategische Ausschlagung des Erbes durch das behinderte Kind ist aus mehreren Gründen nicht angezeigt. Zum einen würde in diesem Fall das Betreuungsgericht die Zustimmung versagen und zum anderen bleibt das Kind als Abkömmling pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteilsanspruch des Kindes geht kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über. Damit die Sozialhilfeleistungen bei einem behinderten Kind im Erbfall nicht gemindert oder gestrichen werden, müssen die Eltern behinderter Kinder in ihrem Testament vorausschauende Verfügungen treffen. Über die Möglichkeiten zur Gestaltung eines Behindertentestaments und der vielen Irrtümer, die in diesem Bereich existieren, informiere ich gern.

Ihre
Cindy Bramke
Telefon: 035603 757335

Die regelmäßige Überprüfung der Angaben in älteren Vorsorgevollmachten, erspart Ihnen unter Umständen peinliche Situatio...
21/06/2022

Die regelmäßige Überprüfung der Angaben in älteren Vorsorgevollmachten, erspart Ihnen unter Umständen peinliche Situationen…
Die Relevanz einer regelmäßigen Überprüfung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen möchte ich Ihnen am folgenden Beispielsfall schildern:
Eine Mandantin verfasste vor vielen Jahren eine ihrer damals persönlichen Lebenssituation entsprechende Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Anlass hierfür war die Geburt ihres ersten Kindes. Als Ansprechpartner und bevollmächtigte Person für den Fall des Falles setzte sie den damaligen Lebenspartner und Vater ihres noch ungeborenen Kindes ein.
Alle Verfügungen nebst den persönlichen Kontaktdaten legte sie bei der Aufnahme ins Krankenhaus vor.
Nach 15 Jahren haben sich die persönlichen Verhältnisse der Frau geändert. Das Paar trennte sich und die Kindsmutter zog weg. Ein Kontakt bestand zwischen dem Paar nicht mehr. Eine Aktualisierung der Verfügungen wurde versäumt. Die damals getätigten Angaben im Krankenhaus wurden nie widerrufen. Es gab auch keine Veranlassung, da es zu keiner stationären Aufnahme kam.
Was mir als Anwältin so bislang nicht bekannt bzw. bewusst war, ist der Umstand, dass das Krankenhaus, die Daten der damals bevollmächtigten Person auch nach 15 Jahren gespeichert hatte.
Als die Mandantin nun plötzlich ins Krankenhaus kam, wurde tatsächlich ihr Exmann als erster über den Unfall informiert. Andere Ansprechpartner waren dem Krankenhaus nicht bekannt. Was gut gemeint ist, ist nicht immer gut gemacht.
Wenn Sie ähnliche Unannehmlichkeiten ausschließen wollen, rate ich an der Stelle, die Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nicht nur den persönlichen Lebensumständen zeitnah zu überprüfen und anzupassen, sondern auch ganz wichtig gegenüber Dritten, wie z.B. gegenüber Krankenhäusern oder auch Banken, sofern frühere Verfügungen vorgelegt wurden auch zu widerrufen. Solange Verfügungen Krankenhäusern, Banken in alter Fassung vorliegen, dürfen diese grundsätzlich von der Richtigkeit der gemachten Angaben ausgehen.
Überlegen Sie, wo möglicherweise alte Vollmachten noch in Umlauf sein könnten.
Überprüfen Sie in regelmäßigen Zeitabständen, ob die einst getätigten Angaben noch aktuell sind. Dies gilt für Name, Anschrift, bevollmächtigte Person(-en) oder eben auch der eigene Familienstand.
Bei weiteren Fragen berate ich Sie gern.

Ihre
Cindy Bramke
Telefon: 035603 757335

Das neue Ehegattenvertretungsrecht ab 01.01.2023Ab dem neuen Jahr hat der Gesetzgeber im Zuge der Betreuungsreform die w...
08/06/2022

Das neue Ehegattenvertretungsrecht ab 01.01.2023
Ab dem neuen Jahr hat der Gesetzgeber im Zuge der Betreuungsreform die wechselseitige Vertretung von Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten in einer Nacht und Nebelaktion komplett neu geregelt, was zu fatalen Auswirkungen für den verunfallten Ehegatten führen könnte, wenn er keine Vertretung durch den Ehegatten wünscht.
Ist ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit ab dem 01.01.2023 nicht in der Lage seine Angelegenheiten im Bereich der Gesundheitsvorsorge wahrzunehmen, so kann der andere Ehegatte ihn nun kraft Gesetzes vertreten. Eine Ehegattenvorsorgevollmacht ist nicht mehr erforderlich.
Dieses Vertretungsrecht gilt für maximal drei Monate und umfasst die Bereiche der Einwilligung und Untersagung von lebensverlängernden Maßnahmen, allgemeine Untersuchungen zu Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, die Entgegennahme ärztlicher Aufklärungen, den Abschluss und Durchsetzungen von Behandlungsverträgen, Krankenhausverträgen oder Verträgen über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und Pflege, der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus, im Heim oder einer entsprechenden Einrichtung.
Das Ehegattenvertretungsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Eheleute getrennt leben, dem vertretenden Ehegatten oder dem Arzt bekannt ist, dass der vertretende Ehegatte die Wahrnehmung der Vertretung durch den anderen Ehegatten ablehnt, es einen Vorsorgebevollmächtigten einen gesetzlichen Betreuer für den Bereich der Gesundheitsvorsorge gibt.
Wenn es zu einer solchen Notvertretung kommt, ist der Arzt nun verpflichtet, sich über das Vorliegen der Vertretungsvoraussetzungen abzusichern, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass die genannten Voraussetzungen zur Ehegattenvertretung vorliegen.
Der behandelnde Arzt unterliegt nun einer strengen Dokumentationspflicht, die in meinen Augen absolut praxisfremd ist. Der Arzt hat den Beginn der Ehegattenvertretung zu dokumentieren und soll den vertretenden Ehegatten über die Voraussetzungen und der Ausschlussgründe belehren. Dass viele Ehepartner verschiedene Wahrnehmungen über den Bestand ihrer Ehe haben, dürfte allgemein bekannt sein.
Ehedramen, wie in der Verfilmung „House of Gucci“ wird künftig den Auftragskiller ersparen, da dem nicht ganz „wohlgesonnen Ehegatten“ nun die Möglichkeit eröffnet wird, selbst die Geräte beim Anderen vorzeitig abschalten zu dürfen. Gut gemeint, heißt nicht immer gut gemacht.
Für alle, die das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht nicht wünschen, besteht weiterhin die Möglichkeit, selbstbestimmt Ihren Vertreter zu benennen.
Bei Fragen dazu stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 035603 757335 zur Verfügung.

Ihre
Cindy Bramke
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin und VorsorgeAnwältin Cindy Bramke informierte am vergangenen Samstag beim Tag der offenen Tür auf dem Bur...
24/05/2022

Rechtsanwältin und VorsorgeAnwältin Cindy Bramke informierte am vergangenen Samstag beim Tag der offenen Tür auf dem Burger Friedhof anhand von Praxisbeispielen auf welche Formulierungen zu achten sind, damit sie ihre Behandlungswünsche und Verfügungen rechtssicher festhalten.
Die ab Anfang nächsten Jahres geltenden Gesetzesänderungen im Bereich der Vorsorge wurden anschaulich erörtert. Im Anschluss wurden Fragen zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorge beantwortet.
Bei Fragen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder in anderen erbrechtlichen Belangen, steht Ihnen die Expertin im Erbrecht gern unter der Rufnummer: 035603 – 757335 zur Verfügung.

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Von/Schönaich/Str. 4
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Montag 09:00 - 17:00
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