22/10/2026
Gemeinsames Eigentum an einer Immobilie bietet Sicherheit solange die Chemie stimmt. Doch was passiert, wenn die Lebensentwürfe der Miteigentümer nicht mehr harmonieren? Ob nach einer Scheidung, bei Uneinigkeit unter Geschwistern oder schlicht dem Wunsch nach Liquidität. Die Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft ist ein komplexer Prozess.
Das Gesetz ist hierbei eindeutig: Nach § 749 BGB kann grundsätzlich jeder Miteigentümer jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft verlangen. Dieser Anspruch ist ein starkes Recht, doch die Umsetzung birgt Fallstricke.
Von der einvernehmlichen Auszahlung über den Verkauf an Dritte bis hin zur Teilungsversteigerung, jeder Weg hat massive Auswirkungen auf die Rendite und das Familiengefüge. Besonders die Teilungsversteigerung sollte mit Bedacht gewählt werden, da sie oft unter Marktwert endet und zusätzliche Kosten verursacht.
Handeln Sie strategisch statt emotional, um den Wert Ihres Anteils zu sichern.
Senden Sie uns eine Nachricht für eine diskrete Beratung zur Auflösung Ihrer Miteigentümergemeinschaft.