Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Kompetenz: ich habe mehr als 30 Jahre Erfahrung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

ich berate und vertrete mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer (auch Expatriates) in allen Fragen des Arbeitsrechts

Ich bin Expatriate.Meine Entsendung ins Ausland wurde gekündigt.Was soll ich tun?Eine vorzeitige Kündigung Ihrer Entsend...
04/06/2024

Ich bin Expatriate.
Meine Entsendung ins Ausland wurde gekündigt.

Was soll ich tun?

Eine vorzeitige Kündigung Ihrer Entsendung ins Ausland wirft spezifische arbeitsrechtliche Fragen auf, die je nach Land variieren können.

Bei Kündigung des lokalen Arbeitsvertrags.

Wenn der lokale Arbeitsvertrag im Gastland gekündigt wird, ist es wichtig, die arbeitsrechtliche Lage des Gastlandes genau zu prüfen. Konsultieren Sie einen Anwalt vor Ort, um sich über Ihre Rechte und Ansprüche im Falle einer Kündigung des lokalen Arbeitsvertrages zu informieren. Da die arbeitsrechtlichen Bestimmungen je nach Land stark variieren, ist es unerlässlich, frühzeitig fachkundigen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen zu schützen.

Bei Kündigung des deutschen Arbeitsvertrags

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Entsendevertrages durch Ihren Arbeitgeber in Deutschland ist die rechtliche Lage oft komplex und kann internationale Aspekte umfassen. Es sind die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts zu berücksichtigen. Studieren Sie Ihren Arbeitsvertrag und konsultieren Sie einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Deutschland, um Ihre vertraglichen Rechte und mögliche Ansprüche zu klären. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich auf die Beratung und Vertretung von Expatriates spezialisiert hat, kann ich Ihnen dabei helfen, mögliche Optionen wie Kündigungsschutzklage oder die Geltendmachung von Abfindungsansprüchen in Betracht zu ziehen und auch durchzusetzen.

Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag
Studieren Sie Ihren Arbeitsvertrag genau. Insbesondere die Klauseln, die sich auf die vorzeitige Kündigung der Entsendung beziehen, sollten sorgfältig geprüft werden. Achten Sie dabei auf Bestimmungen bezüglich der Kündigungsfrist, etwaiger Abfindungen und Regelungen der Rückkehr

Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber
Der Umgang mit Ihrem Arbeitgeber im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Entsendung erfordert Fingerspitzengefühl. Es ist wichtig, respektvoll und professionell zu kommunizieren. Erkundigen Sie sich sachlich nach den Gründen für die vorzeitige Beendigung der Entsendung und klären Sie die Modalitäten Ihrer Rückkehr, etwaige Abfindungen, Ansprüche auf Erstattung der Heimreisekosten etc. Hier ist die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber von unschätzbarem Wert.

Dokumentation
Es ist von großer Bedeutung, alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig festzuhalten. Dies beinhaltet schriftliche Kündigungen, E-Mails und alles, was für die rechtliche Klärung Ihrer Situation relevant sein könnte. Diese Infos sind wichtig, um eine wirkungsvolle Beratung sowie eine mögliche rechtliche Auseinandersetzung vorzubereiten.

Vorbereitung auf die Rückkehr
Wenn Ihre Entsendung endet, bereiten Sie sich auf Ihre Rückkehr nach Deutschland vor. Dies wird die Suche nach einer neuen Unterkunft, die Anmeldung bei lokalen Behörden und die Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses bei Ihrem deutschen Arbeitgeber umfassen. Alternativ kommt auch die Suche nach einem geeigneten anderweitigen Arbeitsplatz in Deutschland oder im Ausland in Betracht.

Soziale Absicherung
Neben den arbeitsrechtlichen Aspekten ist es wichtig, auch Ihre soziale Absicherung zu prüfen. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, zu klären, ob Sie und Ihre Familie weiterhin sozialversichert sind und ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen haben.

Kulturelle und persönliche Unterstützung.
Neben den rein rechtlichen Aspekten darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine vorzeitige Kündigung der Entsendung auch persönlich belastend sein kann. Suchen Sie in dieser Phase Unterstützung bei Kollegen, Freunden oder professionellen Beratern, um die emotionalen Aspekte der Situation zu bewältigen.

Persönlicher Rat
Meine persönliche Empfehlung als erfahrener Anwalt und Spezialist für internationales Arbeitsrecht lautet, frühzeitig professionellen rechtlichen Rat einzuholen, sowohl im Gastland als auch in Deutschland. Die rechtliche Situation bei einer vorzeitigen Kündigung einer Entsendung ist oft komplex und erfordert eine individuelle, auf Ihre persönlichen Umstände zugeschnittene Beratung. In dieser Phase ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren, Ihre Rechte zu kennen und rechtlichen Beistand zu suchen. Zögern Sie daher nicht, fachkundigen Beistand zu suchen, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
In diesem Sinne stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hans-Georg Rumke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.fachanwalt-arbeitsrecht.de
[email protected]

Hans-Georg Rumke ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ihr Spezialist zu allen Fragen für Arbeitsrecht im In- und Ausland.

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Arbeitszeugnisse: Was jeder über Arbeitszeugnisse wissen sollte

von Hans Georg Rumke

Anspruch, Zeugnisarten, Aufbau, Geheimsprache

Zeugnisse haben in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit enorme Bedeutung. Wer bei einer Bewerbung kein „gutes Zeugnis“ vorlegen kann, hat in der Regel kaum eine Chance zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verkennen oftmals die Wichtigkeit eines richtig formulierten Zeugnisses, wobei Unkenntnis über die „Zeugnissprache“ weit verbreitet ist.

Ich habe mich bemüht, die Grundkenntnisse des Zeugnisrechts kurz und allgemeinverständlich darzustellen. Über diese Grundkenntnisse sollte jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer verfügen.

Fragen:

1.Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis ?

2. Wann hat man Anspruch auf ein Zeugnis ?

3. Welche Zeugnisarten gibt es ?

4. Wie ist ein Zeugnis aufgebaut ?

5. Zeugniscode und seine Entschlüsselung



zu 1. Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis ?

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Gesetz Anspruch auf ein Zeugnis. Also jeder Angestellte, Arbeiter, Beamte, Auszubildende, auch Mitarbeiter, die auf 630-DM-Basis beschäftigt sind oder nur sehr kurze Zeit im Unternehmen tätig waren.

zu 2. Wann hat man Anspruch auf ein Zeugnis ?

Der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses entsteht mit der Kündigungserklärung. Ein Zwischenzeugnis kann bei Vorliegen eines triftigen Grundes (z.B. Wechsel des Vorgesetzten) verlangt werden. Als Faustregel für die Ausstellung des Zeugnisses gilt bei einfachen Zeugnissen eine Bearbeitungszeit von 1-2 Tagen, bei qualifizierten Zeugnissen etwa 2-3 Wochen.

zu 3. Welche Zeugnisarten gibt es ?

Es werden grundsätzlich zwei Zeugnisarten unterschieden. Das einfache Zeugnis und das sog. qualifizierte Zeugnis.

In einem einfachen Zeugnis bestätigt der Arbeitgeber, daß der Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in diesem Unternehmen beschäftigt war und welche Tätigkeiten dieser verrichtet hat (Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung) Einfache Zeugnisse werden meist nur bei weniger qualifizierten Tätigkeiten ausgestellt, z.B. für eine Aushilfstätigkeit im Gaststättengewerbe.

Meist wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Gemeint ist hier ein Zeugnis, welches zusätzliche Angaben enthält über die Leistung und das Sozialverhalten (Führung) im Betrieb. In der Regel ist ein qualifiziertes Zeugnis gemeint, wenn ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangt.

zu 4. Wie ist ein Zeugnisaufgebaut ?



Ein Zeugnis beginnt mit der Überschrift Zeugnis (nicht etwa Dienstzeugnis, dieses gibt es nur bei Beamten). Es folgt ein kurzer Einleitungssatz, etwa: „Herr Hans Meier, geb. am 11.6.1943, war in unserer Bank vom 1.1.1985 bis zum 31 12.2000 als Kreditsachbearbeiter beschäftigt.“ Es schließt sich eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung an, z.B. „Zu seinen Aufgaben gehörte die Entgegennahme und Überprüfung von Kreditanträgen“… mit einer genauen Aufzählung der einzelnen Tätigkeiten, ggf. innerbetrieblicher Aufstieg, Führungverantwortung etc. Durch die folgende Leistungsbewertung kann der Arbeitgeber zum Ausdruck bringen, ob er mit den erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers zufrieden war oder auch nicht. In der Praxis hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, um der Forderung nach einem wohlwollenden Zeugnis gerecht zu werden, aber tatsächlich das auszudrücken, was man in Wahrheit meint. Wichtig sind auch Angaben zum Sozialverhalten, also Angaben darüber, wie das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern, ggf. auch zu Kunden, war. DieBeendigungsformel und Unterschrift schließen das Zeugnis ab.

zu 5. Zeugniscode und seine Entschlüsselung

Es gibt im Zeugnisrecht keine Geheimsprache. Allerdings hat sich im Laufe der Zeit eineAusdrucksweise herausgebildet, deren Bedeutung bei den Personalchefs und in Fachkreisen bekannt ist. Nach einer höchstrichterlichen Entscheidung müssen Zeugnisse einerseits wahr, andererseits aber auch wohlwollend formuliert sein, um das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht ungerechtfertigt zu erschweren. Deshalb hat sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Verschlüsselungstechniken entwickelt, die alle eins zum Ziel haben: Das Zeugnis klingt besser, als es gemeint ist. Die Verschlüsselungstechniken bestehen z.B. darin, daß bei den Formulierungen Superlative gewählt werden, die aber nicht so gemeint sind, wie sie klingen (z.B. „zur vollsten Zufriedenheit“), auch Auslassungen an denjenigen Stellen, bei denen üblicherweise Ausführungen erwartet werden (z.B. kein Hinweis auf Fortbildung bei einem leitenden Angestellten) oder die Erwähnung von bloßenSelbstverständlichkeiten, wie z.B. „Er war immer pünktlich und zuverlässig. Auch doppelte Negationen sind gebräuchlich, etwa: „Er war nicht ungeschickt…“ oder „Sein Verhalten war ohne Tadel“

Negative Formulierungen sind nur zulässig, wenn sie für das Gesamtbild des Arbeitnehmers charakteristisch sind.

Die wichtigste Aussage in einem Zeugnis ist die Abschlußformulierung in der Leistungsbewertung. Die üblichen Schulnoten werden in verklausulierter Form wie folgt zum Ausdruck gebracht:

– „Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit„

Schulnote sehr gut

– „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit„

Schulnote gut

– „Er erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit„

Schulnote befriedigend

– „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit„

Schulnote ausreichend

– „Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen„

Schulnote mangelhaft

Beispiele negativer Bedeutungen:

Reihenfolge bei der Tätigkeitsbeschreibung

„Er war zuständig für das Büromaterial, den Wareneinkauf und die Beschaffung des Fuhrparks“

(umgekehrte Reihenfolge drückt Abwertung aus)

Leistungsbewertung:

(siehe weiter unter www.fachanwalt-arbeitsrecht.de)

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