Dr. Kirchhoff - Rechtsanwälte

Dr. Kirchhoff - Rechtsanwälte Seit 1948 beraten wir vom Standort Weilburg aus ratsuchende Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. In der hessischen Provinz – aber nicht provinziell.

Kanzlei Dr. Kirchhoff

Nach Gründung der Kanzlei im Jahre 1948 vertreten wir heute private und gewerbliche Mandantinnen und Mandanten in allen wichtigen Bereichen des Rechtes. Die bereits mehr als 65-jährige Kanzleihistorie bringt einen großen Fundus an Erfahrung, rechtlichem „Know-How“ und anwaltlicher Tradition mit sich, die zum Nutzen der Mandanten von Generation zu Generation weitergegeben wi

rd. Eine klare Aufteilung der anwaltlichen Fachgebiete und die konsequente Spezialisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren jeweiligen Fachgebieten prägen unseren Vertretungsansatz. Deutschlandweit und medienpräsent im Arzthaftungsrecht für geschädigte Patienten – regional aktiv für örtlich ansässige Mandantinnen und Mandanten. Wir buckeln nicht, weil wir unabhängig und an erster Stelle den Interessen unserer Mandanten verpflichtet sind. Wir strukturieren ihr Problem, analysieren und zeigen Lösungswege auf. Unbequeme Wege scheuen wir nicht.

Neuer Ebola Ausbruch in Afrika 2026:Die WHO zeigt sich zu Recht besorgt. Das Virus breitet sich - bisher in Afrika - sch...
19/05/2026

Neuer Ebola Ausbruch in Afrika 2026:

Die WHO zeigt sich zu Recht besorgt. Das Virus breitet sich - bisher in Afrika - schnell aus. Für die aktuelle Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus gibt es nach Angaben der WHO bisher keinen zugelassenen Impfstoff. Die Gefahr für Deutschland und Europa dürfte - derzeit- noch gering sein. Wichtig bleibt aber, dass bei ausgeflogenen, infizierten oder erkrankten Patienten, die Hygiene-Vorgaben strikt und lückenlos eingehalten werden.

Wir bleiben bei unserer Einschätzung, wonach Deutschland eben nicht lückenlos gut vorbereitet ist. Die gegenteilige Behauptung wird politisch gebetsmühlenartig bei jedem Ausbruchgeschehen widerholt.

Lesen Sie dazu unseren damaligen, warnenden Text im Zusammenhang mit dem verheerenden Ebola Ausbruch aus dem Jahre 2014.

Das Thema Krankenhaushygiene und weltweite Pandemie-Prävention findet - leider - immer erst wieder Aufmerksamkeit, wenn es zu nationalen oder internationalen Ausbruchsgeschehen kommt.

Dr. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt

Patientenleid durch Klinikkeime:Wichtiger, neuer Hinweis eines Oberlandesgerichtes vom 4.3.2026 stärkt Patientenrechte n...
28/04/2026

Patientenleid durch Klinikkeime:

Wichtiger, neuer Hinweis eines Oberlandesgerichtes vom 4.3.2026 stärkt Patientenrechte nach Klinikinfektionen:

In einem von uns nach Klageabweisung in erster Instanz im Wege der Berufung betriebenen Prozessverfahren vor einem deutschen Oberlandesgericht hat uns ein rechtlich fortschrittlicher Hinweisbeschluss dieses Oberlandesgerichtes erreicht. @

Unserer Mandantin waren im Rahmen einer Schmerztherapie eine Spritze in den Spinalkanal und Facetteninfiltrationen gesetzt worden, im Verlauf wurde eine Infektion mit MRSA – multiresistenter Staphylococcus Aureus – festgestellt, die die Lebensqualität unserer Mandantin weitgehend zerstörte.

Der wichtige Hinweis des Oberlandesgerichtes hat auszugsweise und sinngemäß folgenden Inhalt:

Das angefochtene Urteil kann in dieser Form keinen Bestand haben. Der Senat geht davon aus, dass sich die Berufung (der geschädigten Patientin) allein noch auf den behaupteten Hygieneverstoß als Infektionsursache stützt. Die Beklagte (Klinik) wird darauf hingewiesen, dass die Klägerin hinreichende Tatsachen vorgetragen hat, die einen Hygieneverstoß nahelegen. Unter diesen Bedingungen trifft die Beklagte zumindest eine sekundäre Darlegungslast (BGH NJW-RR 2016, 1360, 1362; 2019, 17, 20; 467, 468; 2020, 720, 721 f.). Der Krankenhausträger ist verpflichtet, für ein hohes Niveau an Hygiene zu sorgen und seine Betriebsabläufe so zu organisieren, dass die Patienten vor Erregern bzw. Keimen geschützt werden. Der außerhalb des Klinikbetriebs stehende Patient ist nicht in der Lage, die dortigen einzelfallbezogenen oder strukturellen Defizite zu erkennen und substantiiert darzulegen, während es gerade bei Hygienemängeln der Behandlungsseite ohne weiteres möglich und zuzumuten ist, zu den getroffenen Hygienemaßnahmen vorzutragen. Ihrer sekundären Darlegungslast hat die Beklagte, worauf die Berufung zutreffend aufmerksam macht, bisher nicht genügt. Dies gilt umso mehr angesichts der sich aus der Anlage K7 ergebenden Tatsache, dass um den Behandlungszeitraum der Klägerin eine Häufung von MRSA-Infektionen aufgetreten war und die Beklagte zu einer intern durchgeführten Untersuchung veranlasste, die Mängel offenbarte. Die Beklagte erhält Gelegenheit, speziell bezogen auf die bei der Klägerin durchgeführte multimodale Schmerzbehandlung für den Laien verständlich und im Einzelnen darzulegen, welche Maßnahmen im Klinikbetrieb und bei den konkreten Behandlungen, insbesondere den Infiltrationen vom 20., 24., 25. und 31. Juli 2017, organisatorisch getroffen und (davon) tatsächlich (wie) umgesetzt wurden, um Hygiene und Infektionsprävention zu gewährleisten. Dabei ist auf die Ergebnisse der internen Untersuchung einzugehen.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sich der Senat nicht mit der bloßen Vorlage von Unterlagen und Plänen zufriedengibt. Er wird sich daraus nicht die passenden Tatsachen heraussuchen. Der Beklagten wird eine in sich geschlossene Darlegung abverlangt, die die einzelnen organisatorischen und individuellen Maßnahmen im Zusammenhang nachvollziehbar und abschließend erläutert.

Der Hinweis des Oberlandesgerichtes unterscheidet sich von der Sichtweise einiger Instanzgerichte und unserer Bewertung nach auch Oberlandesgerichte. Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bleibt unklar und bedarf der Fortentwicklung, um das justizielle Kontrolldefizit zu beseitigen. Der an die beklagte Klinik adressierte Hinweise des Oberlandesgerichtes lässt pauschalen Vortrag der von uns verklagten Klinik nicht genügen sondern formuliert – zu Recht - hohe, sehr konkrete Anforderungen an die Darlegungen der Klinik zu der behaupteten Einhaltung individueller und struktureller hygienischer Vorgaben. Dieser Hinweis ist wichtig, denn immer noch infizieren sich in Deutschland bei rund 22 Millionen Krankenhausaufenthalten rund eine Millionen Patienten mit Keimen. Schätzungsweise 50 % dieser Krankenhausinfektionen wären vermeidbar.

Die für ein westliches Land insgesamt betrachtet viel zu hohe Anzahl an vermeidbaren Infektionen ist verbunden mit unendlich viel Leid der Patienten und ihrer Angehörigen.

Warum wird die in Deutschland viel zu hohe Zahl an Klinikinfektionen nicht vermieden ?

Die Faktoren sind bekannt und vielfältig. Teile der deutschen Justiz – Staatsanwaltschaften und Gerichte - haben ihren unrühmlichen „Anteil“ an den hohen Infektionszahlen in Deutschland. In unserem medizinischen high-tech-Land herrscht ein gerichtliches, staatsanwaltliches und behördliches „Kontrolldefizit. Dabei haben Gerichte eine sehr wichtige Kontroll- und Korrekturfunktion, denn Gesetze der Krankenhaushygiene sind nicht aus Pergament, sie sind auf der dünnen Haut der Patienten geschrieben. Gesetze deren Einhaltung nicht kontrolliert und bei Missachtung sanktioniert wird, sind sinnentleert.

Gerichte haben deshalb über die Einhaltung der Gesetze innerhalb der Verfahren zu wachen und sorgfältig sowie - fachkundig sachverständig beraten - über die Frage der Einhaltung von Hygienegesetzen durch Kliniken zu urteilen. Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes haben die Gerichte – einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes aus den „70er“ Jahren (!) entsprechend – zusätzlich die in besonderem Maße bestehende Beweisnot des Patienten angemessen auszugleichen. Dieser Ausgleich hat so zu erfolgen, dass die Anforderungen an den Vortrag eines hinsichtlich struktureller Fragen der Krankenhaushygiene in fast vollständiger Beweisnot befindlichen Patienten nicht überspannt sondern – im Gegenteil – für diese Beweisnot ein Ausgleich geschaffen wird. Dies geschieht in Deutschland nicht immer. Immer wieder erleben wir, dass Landgerichte Chirurgen, Orthopäden oder Kardiologen als Sachverständige berufen und zu behaupteten Hygienemängeln befragt werden, wenn Patienten im Rahmen ihres Klinikaufenthalts eine nososkomiale Infektion erlitten haben. In einigen Fällen wird "kurzer Prozess" gemacht und Rügen zu Hygienemängeln nicht nachgegangen, obwohl in den von uns betriebenen Verfahren allgemeine und auf den konkreten Eingriff bezogene Hygienemängel dezidiert vorgetragen wurden.

Der oben beschriebene invasive Eingriff im Bereich der Wirbelsäule mit nachfolgender MRSA Infektion weist die Besonderheit auf, dass in dem Klinikum bereits Infektionshäufungen aufgetreten waren. Dies konnten wir nachweisen. Trotz dieser Besonderheit fordert das Oberlandesgericht Darlegungen zu dem den anvertrauten Patienten auch generell geschuldeten, hohen Hygiene-Niveau.

Die Sichtweise des Oberlandesgerichtes ist juristisch zutreffend, weil Krankenhäuser keine "Pommes-Buden" sind und Patienten, die eine Klinik aufsuchen, unterstellen, dass in dieser Klinik die strengen Hygiene-Vorgaben nicht nur auf geduldigem Papier sondern auch tatsächlich eingehalten werden. Leider ist eben dies nicht immer der Fall, was die weiter dramatisch hohe Zahl an nosokomialen Infektionen in Deutschland belegt.

Wir werten den Hinweis und die durch diesen zum Ausdruck gebrachte juristische Sichtweise des Oberlandesgerichtes als Fortschritt der Überlegungen der Rechtsprechung und Stärkung der Patientenrechte. Über den Ausgang des Verfahrens werden wir berichten.

Dr. jur. Burkhard Kirchhoff

Patientenanwalt

Wir vertreten deutschlandweit – ausschließlich - Patienten, die sich im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes eine Infektion mit Keimen resistenter oder nicht resistenter Art zugezogen haben oder Opfer einer verspätet diagnostizierten oder fehlerhaft behandelten Sepsis geworden sind.

Kind bei Ferienfreizeit schwer verletzt – Gemeinde haftet !Immer wieder begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Irrt...
02/10/2025

Kind bei Ferienfreizeit schwer verletzt – Gemeinde haftet !

Immer wieder begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Irrtum, der Nachweis einer Aufsichtspflichtverletzung sei kaum zu führen.

In einem von unserer Kanzlei nach „langem Kampf“ erfolgreich vertretenen Fall kam es während einer von einer Gemeinde organisierten „Ferienfreizeit für Kinder“ zu einer schweren und irreversiblen Augenverletzung bei unserem damals 7-jährigen Mandanten.

Kinder hatten „Feuer, Wasser, Blitz“ gespielt, dabei geriet ein von einem anderen Kind in der Hand gehaltener, ca. 40 cm langer Ast in das Auge unseres Mandanten, der schwer verletzt wurde. Der Junge verlor die Linse und die Iris seines Auges. Leider wird seine Sehkraft dauerhaft eingeschränkt bleiben.

Das den Stock haltende Kind selbst haftete nicht, es war nur bedingt deliktsfähig war. Folgerichtig warfen wir der die Ferienspiele organisierenden Gemeinde eine Aufsichtspflichtverletzung vor.

Durch 2 Instanzen konnten wir den Prozess erfolgreich gestalten. Das Landgericht und auch das Berufungsgericht - Oberlandesgericht Frankfurt - urteilten, dass die Gemeinde aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung der von ihr eingesetzten Betreuerinnen selbst haftet.

Zwar hatten die Betreuerinnen am Morgen des Unfalltages für die Kinder noch einmal die Verhaltensregeln bei Spielen mit Stöcken wiederholt, dann aber nicht vor Beginn des besagten Spiels die Kinder noch einmal an diese Regeln erinnert bzw. nicht sichergestellt, dass sich die Kinder auch an diese Regeln halten.

Die Haftung der Gemeinde wurde rechtskräftig dem Grunde nach gerichtlich festgestellt, zur Höhe der Ansprüche wird der Prozess nun fortgesetzt.

Fakt ist: Unser schwer verletzter und dauerhaft geschädigter Mandant wird entschädigt!

Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass keineswegs davon ausgegangen werden kann, dass eine Aufsichtspflichtverletzung schwierig nachzuweisen sein muss. Jeder vermeintlich unvermeidbare Unfall sollte juristisch exakt überprüft und bei hinreichender Aussicht notfalls vor Gericht geltend gemacht werden. Immer wieder wird die „juristische Flinte zu schnell ins Korn geworfen“.

Julia Göbel
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwältin

Erfahrung, fachliche Kompetenz durch Spezialisierung der Anwältinnen und Anwälte, ein klar zielorientiertes Arbeiten und ein eingespieltes Team fügen sich zusammen. Wir analysieren und strukturieren – und schlagen ihnen Lösungsansätze vor.Ihre Kanzlei Dr. Kirchhoff mit dem gesamten Team.

50 jähriges Arbeitsjubiläum - Astrid Steinberg ☀️🍀 Am 1.8.1975 hat „unsere“ Astrid ihre  Ausbildung als Rechtsanwalts- u...
04/08/2025

50 jähriges Arbeitsjubiläum - Astrid Steinberg ☀️🍀

Am 1.8.1975 hat „unsere“ Astrid ihre Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notariatsangestellte in unserer Kanzlei begonnen. Frau Steinberg wurde nach ihrer Ausbildung übernommen und wir durften am 1.8.2025 ihre 50-jährige Betriebszugehörigkeit feiern.

Wir sind sehr dankbar für 50-Jahre Betriebstreue. Astrid ist topfit, kann alles, ist hochgradig qualifiziert und auch die nächsten Jahre nicht hinwegzudenken.

Danke für deinen Einsatz, liebe Astrid 💯

Eine hoch komplexe aber rechtswissenschaftlich weitergehend unerforschte Thematik, mit der wir uns seit längerer Zeit be...
28/05/2025

Eine hoch komplexe aber rechtswissenschaftlich weitergehend unerforschte Thematik, mit der wir uns seit längerer Zeit beschäftigen.

Wann und in welchen Anwendungsbereichen werden KI und Apps in der Medizin zur ethischen und juristischen Pflicht ?

Auf dem Gebiet der Diagnostik und Verarbeitung großer Datenmengen sind KI und gute Apps nicht selten überlegen. Die Anwendung guter, für Ärzte leicht erreichbarer Methoden muss zum medizinischen Standard werden. Unter Aufsicht sachkundiger Ärzte. Im Sinne der Erhöhung des Schutzes der Patienten vor viel zu häufigen Diagnosefehlern.

Wir werden im Rahmen der von uns deutschlandweit geführten Verfahren für Patienten unseren Beitrag zur notwendigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung leisten !

Dr. jur. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt

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Tag der Patientensicherheit:Das ZDF berichtet am heutigen Tag der Patientensicherheit über einen von unserer Kanzlei ver...
17/09/2024

Tag der Patientensicherheit:

Das ZDF berichtet am heutigen Tag der Patientensicherheit über einen von unserer Kanzlei vertretenen Fall.

Bei unserer Mandantin wurde eine Lichen-Erkrankung dem Verdacht nach verspätet diagnostiziert. Sie erkrankte an Krebs.

Der Fall ist inzwischen durch einen Vergleich mit einer Zahlung der in Anspruch genommen Ärztin abgeschlossen.

Den Bericht mit einem O-Ton von Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff finden sie unten ab 1:05:25.

Dr. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt

Sabine Vitua zu Gast bei Florian Weiss. Außerdem: Zukunft Stahlindustrie; 1N Telecom; Herbstpflanzen; Hochwasser; Klimaanpassung; Fehldiagnosen etc.

Klinikinfektionen in Deutschland - Taschenspielertricks der KRINKO ?Wir kritisieren seit Jahren und auch lange vor der C...
26/07/2024

Klinikinfektionen in Deutschland - Taschenspielertricks der KRINKO ?

Wir kritisieren seit Jahren und auch lange vor der Corona-Pandemie die widerkehrend unrealistisch niedrig angegebenen Zahlen an Krankenhausinfektionen in Deutschland.

Im März 2024 hat das Robert-Koch Institut auf seiner Webseite einen Kommentar der KRINKO – Kommission für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene – zum Thema „Indikationsgerechter Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe“ veröffentlicht (EB 10/2024, siehe den Link unten). In dem Kommentar der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention heißt es:

„Die Reduktion nosokomialer Infektionen (NI) und unerwünschter nosokomialer Kolonisationen stellt die Kernaufgabe der Hygiene und damit eine zentrale Aufgabe im Gesundheitssystem dar…NI stellen eine enorme Herausforderung für alle Patienten, Angehörige und Beschäftigte im Gesundheitswesen und die Gesellschaft dar“.

Diese Feststellung teilen wir.

Wichtig im Sinne der Vermeidung massenhaften Patientenleids wäre aber, eine realistische Betrachtung der Zahl an Klinikinfektionen in Deutschland. Diese vermissen wir, wenn im Epidemiologischen Bulletin 10/2024 der KRINKO weiter ausgeführt wird:

„Für Deutschland wird die jährliche Anzahl der NI auf 400.000 bis 600.000 und die daraus resultierenden Todesfälle auf 10.000 bis 20.000 geschätzt“.

Diese Zahlen von 400.000 bis 600.000 bilden die absoluten Infektionszahlen dramatisch zu niedrig ab. Als langjährig mit dem Leid geschädigter Patienten durch Klinikinfektionen und deren Angehörigen nach Sepsis-Tod befasste Patientenanwälte ärgern wir uns widerkehrend über bagatellisierende Angaben zu den Infektionszahlen in Deutschland.

Soll mit diesen Zahlen die Öffentlichkeit getäuscht und in die Irre geführt werden ?

Werden die weiter und absolut betrachtet viel zu hohen Zahlen an Krankenhausinfektionen durch einen „Zahlentrick“ geschönt ?

Einbezogen sind nämlich nur die nosokomialen Infektionen, die sich Patienten „inhouse“ zugezogen haben. Um ein realistisches Bild zu zeichnen, müssten unseres Erachtens die Patienten hinzugerechnet werden, die von einer anderen Klinik verlegt wurden und bei denen die Infektion in der verlegenden Klinik – wie leider so häufig – nicht entdeckt und damit auch nicht gezählt wurde. Die tatsächliche Infektionsprävalenz liegt in den letzten Jahren durchgängig um 5 %. Die Dunkelziffer ist hoch.

5 % bei rund 20 Millionen stationären Patienten jährlich in Deutschland sind nicht 400.000 bis 600.000 sondern rund eine MILLION (!) nosokomiale Infektionen.

Die deutsche Bevölkerung wird immer wieder mit deutlich zu niedrigen Infektionszahlen versorgt. Die Politik freut sich, geringe Infektionszahlen sind gewünscht, um das eigene, langjährige Versagen bei den halbherzigen Versuchen einer effektiven Eindämmung der europaweit zu hohen Infektionszahlen zu kaschieren. Der Schatz, der im Sinne der Gewinnung reeller Zahlen zu heben wäre, bleiben aus unserer Sicht die Daten der Krankenkassen, über die vermutlich ein realistischeres Bild hinsichtlich der
Anzahl der nosokomialen Infektionen in Deutschland gezeichnet werden könnte.

Was helfen "Zahlenspiele" und europäische Studien zu Infektionszahlen, wenn schwarze Schafe der Krankenhaushygiene und der fehlerhaften Sepsis-Behandlung infolge des häufigen deutschen Kontroll- und Sanktionsdefizits weiter leichtes Spiel haben.

Unsere Forderung:

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Wenn das RKI seiner Aufgabe der Infektionsprävention effektiver nachkommen soll, muss es neu und zwar unabhängig von der Bundesregierung und dem Bundesgesundheitsministerium gestaltet werden.

Unseren Hinweis auf zu niedrige Infektionszahlen aus dem Jahr 2016 finden Sie hier:

https://www.kirchhoff-anwalt.de/overall/doc/2016/ecdc.pdf

Das Epidemiologische Bulletin 10/2024 finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/10_24.pdf?__blob=publicationFile


Dr. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
Weilburg/Lahn
www.sepsisanwalt.de

Wir vertreten deutschlandweit – ausschließlich - Patienten, die sich im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes eine Infektion mit Keimen resistenter oder nicht resistenter Art zugezogen haben oder Opfer einer verspätet diagnostizierten oder fehlerhaft behandelten Sepsis geworden sind.

„Reptilien im Salat“ ?Heute wurde mir das von uns in einem oberlandsgerichtlichen Schadensersatzprozess gegen eine Klini...
11/06/2024

„Reptilien im Salat“ ?

Heute wurde mir das von uns in einem oberlandsgerichtlichen Schadensersatzprozess gegen eine Klinik angeforderte Protokoll der Hygienekomissionssitzung des Hauses vorgelegt. Wir fordern in den von uns für Patienten betriebenen Prozessverfahren diese rechtlich verpflichtend zu erstellenden Protokolle regelmäßig an, weil diese nicht selten für uns interessante Erkenntnisse im Hinblick auf die Hygienequalität einer Klinik liefern.

Unter einem der Tagesordnungspunkte des Protokolls der von uns verklagten Klinik findet sich folgende Bewertung der für die Hygiene in Krankenhäusern wichtigen Hygienekommission:

„Ein in einem Salat gefundenes Reptil ist als Einzelfall und schicksalhaft hinzunehmen“

Ins Bild passt, dass in diesen Hygienebericht weitere Hygienemängel und „offene Punkte“ auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene aufgenommen sind.

Nach mehr als 20 jähriger, bundesweiter Vertretung von Patientinnen und Patienten erstaunt uns nur noch wenig. Ein Reptil im Salat einer Klinik ist allerdings ein Novum, welches wir ihnen nicht vorenthalten möchten.

Guten Appetit!

Dr. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt

Wir vertreten deutschlandweit – ausschließlich - Patienten, die sich im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes eine Infektion mit Keimen resistenter oder nicht resistenter Art zugezogen haben oder Opfer einer verspätet diagnostizierten oder fehlerhaft behandelten Sepsis geworden sind.

Brennpunkt Kindermedizin:In Deutschland sterben Kinder, weil sie in Kliniken nicht immer optimal versorgt werden !Im Rah...
05/06/2024

Brennpunkt Kindermedizin:

In Deutschland sterben Kinder, weil sie in Kliniken nicht immer optimal versorgt werden !

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Patientenanwälte vertreten wir immer wieder besonders traurige Fälle. An erster Stelle zu nennen sind in diesem Zusammenhang Kunstfehler-Prozesse, in denen Kinder betroffen sind.

Das deutsche Gesundheitssystem ist am Limit, die Leidtragenden sind nicht selten Kinder.

Ich möchte ihnen deshalb die neue Titelgeschichte des „Stern“ besonders ans Herz legen.

Die uns heute von Herrn Dr. Bernhard Albrecht vom „Stern“ übersandte Pressemitteilung und den Link zur Titelgeschichte des neuen Stern finden Sie unter diesem Text.

Dr. Burkhard Kirchhoff
Patientenanwalt
www.sepsisanwalt.de

Pressemitteilung Dr. Albrecht:

Führende Kindermediziner fordern Sofortmaßnahmen gegen Notlage und kritisieren Krankenhausreform
Führende deutsche Kindermediziner fordern Sofortmaßnahmen der Politik, um die personelle Notlage an Kinderkliniken abzumildern. „Wir brauchen finanzielle Anreize, damit Pflegekräfte jetzt aus der Rente oder der Berufspause zurück in den Beruf kommen und Teilzeitkräfte ihre Stunden aufstocken“, sagte Jörg Dötsch, Vize-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), dem Magazin „stern“. Dötsch ist auch Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Uniklinik Köln. „In allen Kinderkliniken herrscht Überlastung“, sagte Florian Hoffmann, der neu gewählte Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). Hoffmann ist selbst Kinderintensivmediziner an der LMU München. „Die Stationen sind oft überbelegt“, sagte er. „Inzwischen ist das System das gesamte Jahr durchgängig am Limit, nicht mehr nur während der Infektwellen im Winter.“ Hoffmann warnte vor einem „völligen Kollaps“ des Systems, wenn nicht umgehend umgesteuert werde.
Hoffmann kritisierte den Entwurf der neuen Krankenhausreform, der gerade vom Bundeskabinett beschlossen wurde. „Ich hatte mir erhofft, dass der Schutz der Kinder mit der neuen Reform an erster Stelle gesetzt wird.“ Aber davon sei der Entwurf weit entfernt. „Die Kinder sind die Verlierer“, sagte Hoffmann. „Die Medizin der Erwachsenen, mit der man Geld verdienen kann, hat das Geld von den Kindern weggezogen. Wir sollten als Gesellschaft endlich darüber diskutieren, wofür wir unsere begrenzten Ressourcen einsetzen wollen, wo wir Prioritäten setzen.“
Der stern berichtet in seiner aktuellen Titelgeschichte über die Krise der Kindermedizin. Über Monate recherchierten Reporter unter anderem auf der größten deutschen Kinderintensivstation, der Station 67 der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Der dortige leitende Oberarzt, Michael Sasse, sprach von einer „Katastrophe“. Er und sein Team seien ständig gezwungen zu triagieren. „Wir müssen entscheiden, welches Kind unsere Behandlung am nötigsten hat. Und die anderen können wir dann nicht versorgen. Wenn ich ein Bett habe für drei Patienten, dann muss ich aussuchen, wer in das Bett kommt.“
Der Direktor der Klinik für Pädiatrische Kardiologie und Pädiatrische Intensivmedizin an der MHH, Philipp Beerbaum, warnte davor, dass unter dem steigenden Druck womöglich weitere Pflegekräfte ihren Beruf aufgeben werden und sich damit die Krise noch verschärfen könnte. „Das verbliebene Personal muss immer schneller, immer härter, immer kränkere Patienten versorgen. Es gibt kein Durchatmen mehr“, sagte Beerbaum. Er appelliert an die deutsche Gesundheitspolitik: „Wollen wir wirklich Situationen haben, in denen wir unseren Kindern nicht mehr helfen können?“

Dr. med. Bernhard Albrecht

Hier geht’s zur Titelgeschichte des aktuellen Hefts: https://www.stern.de/gesellschaft/kindermedizin--wie-sich-station-67-der-mhh-gegen-die-katastrophe-stemmt-34740654.html

Kindermedizin in der Krise: In deutschen Kliniken geraten Kinder in Gefahr, weil es an Personal fehlt. Eine Intensivstation in Hannover stemmt sich gegen die Katastrophe.

Sollen Ungeimpfte zahlen ?Den Artikel in Bild Online vom 11.2.2022 mit einem Kommentar von Patientenanwalt Dr. Burkhard ...
13/02/2022

Sollen Ungeimpfte zahlen ?

Den Artikel in Bild Online vom 11.2.2022 mit einem Kommentar von Patientenanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff finden Sie hier:

Coronakrank – und selber schuld? Die große Diskussion, ob Ungeimpfte im Fall der Fälle für die Klinik-Behandlung zahlen sollen. Das sagen die Frankfurter

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