20/02/2025
Ein Mann hatte sich deutschlandweit auf Stellen als „Sekretärin“ beworben und klagte, wann immer er abgelehnt wurde wegen Diskriminierung.
Tatsächlich bekam er mehrfach Recht, weil die konkrete Suche nach „einer Dame“ als Sekretärin diskriminierend ist. Anfang 2023 lehnte ein Richter in Erfurt eine erneute Klage des Mannes aber ab, denn es wurde klar: Der Mann hatte gar nicht vor, den Job jemals zu bekleiden.
Allein aus seiner Bewerbung wurde ersichtlich, dass er nie vorhatte, auch nur in die Nähe des zukünftigen Arbeitgebers zu ziehen. Er wollte lediglich eine weitere Klage wegen Diskriminierung gewinnen und Schadensersatz erhalten.
(Az: 8 AZR 21/24)