Dr. Staudinger & Gebhardt - Rechtsanwälte

Dr. Staudinger & Gebhardt - Rechtsanwälte Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechtsberatung aus dem Herzen der Weißenburger Altstadt für die Region

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.Die bayerischen Ausgangsbeschränkungen waren rechtswidrig. Allen Bürgern, d...
25/11/2022

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden.

Die bayerischen Ausgangsbeschränkungen waren rechtswidrig. Allen Bürgern, die aufgrund von Verstößen dagegen ein Bußgeld zahlen mussten, sollte das Geld zurückerstattet werden. Passiert das nicht – was durchaus sein kann – kann jeder Einzelne im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens ggf. den Bußgeldbescheid erneut anfechten. Für Fragen zu Details wenden Sie sich gerne an uns.



Foto: Michael Moser

Wir bilden uns fort!Auch Anwälte lernen nie aus und müssen sich weiterbilden. Das erlangte Spezialwissen wird eingesetzt...
07/10/2022

Wir bilden uns fort!

Auch Anwälte lernen nie aus und müssen sich weiterbilden. Das erlangte Spezialwissen wird eingesetzt, um so bestmöglich die Interessen des Mandanten zu vertreten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Staudinger und Herr Rechtsanwalt Stelzig nehmen heute gemeinsam an der Fortbildungsveranstaltung „Junges Wirtschaftsstrafrecht“ teil.

Arbeitgeber aufgepasst!Bereits seit 1. August dieses Jahres gilt für alle Arbeitgeber das neue, überarbeitete Nachweisge...
23/09/2022

Arbeitgeber aufgepasst!

Bereits seit 1. August dieses Jahres gilt für alle Arbeitgeber das neue, überarbeitete Nachweisgesetz (NachwG).

Arbeitgeber waren schon zuvor verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen wichtige Informationen über das Arbeitsverhältnis mitzuteilen. Der Katalog an Nachweispflichten wurde jetzt um zusätzliche Punkte erweitert.

Wichtig zu wissen ist, dass ab sofort das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltende Verfahren, die Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage mitgeteilt werden müssen.

Weitere Neuerungen betreffen unter anderem:

- Die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts (einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgeltes, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung)
- Falls vereinbart, die Anordnung von Überstunden und die dazugehörigen Voraussetzungen
- Die Dauer der Probezeit
- Falls vereinbart, die Wahl des Arbeitsortes durch den Arbeitnehmer
- Die vereinbarte Arbeitszeit einschließlich Ruhepausen (bei Schichtarbeit der vereinbarte Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen)

Arbeitgeber sollten daher ihre Arbeitsvertragsmuster überprüfen und gegebenen-falls anpassen. Zudem sollten sie ein Informationsblatt erstellen, das sie Mitarbeitern schnell auf Anfrage aushändigen können. Bei jedem Verstoß droht sonst ein Buß-geld in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Vertrauen oder Kontrolle?Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitsz...
16/09/2022

Vertrauen oder Kontrolle?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Bisher galt das nur für Mehr- und Wochenendarbeit.

Damit sind nach der Entscheidung des BAG alle Unternehmen jeder Branche und Größe verpflichtet, die Arbeitszeit umfassend zu erfassen. Dies folge aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welcher regelt, dass Arbeitgeber zur Sicherung des Gesundheitsschutzes "für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen" haben.
Damit dürfte die in Deutschland verbreitete „Vertrauensarbeitszeit“, wie sie oftmals für Arbeitnehmer im Home-Office vereinbart wurde, bald der Vergangenheit angehören.

Genaue Vorgaben gibt es allerdings noch nicht. Da die Pflicht zur Einführung eines Systems zur umfassenden Arbeitszeiterfassung nicht durch die Bundesregierung per Gesetz, sondern durch die Entscheidung des BAG (Beschl. v.13.9.2022, Az.: 1 ABR 22/21) erfolgte, steht zu erwarten, dass zu streitigen Details der Arbeitszeiterfassung in nächster Zeit die Arbeitsgerichte angerufen werden.

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Die Kirchweih ist vorbei. Es folgen: Aufräumarbeiten.Nachdem die Kirchweih (jedenfalls in Weißenburg) zu Ende gegangen i...
02/09/2022

Die Kirchweih ist vorbei. Es folgen: Aufräumarbeiten.

Nachdem die Kirchweih (jedenfalls in Weißenburg) zu Ende gegangen ist, folgen für einige Besucher "Aufräumarbeiten". Denn wenn man die Zeitungsberichte gelesen hat, kam es doch zu dem ein oder anderen - erwartbaren - Vorfall, in dem jetzt Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Wichtig an dieser Stelle ist noch einmal die Erinnerung: niemand muss als Beschuldigter gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht aussagen. Lieber am Anfang schweigen und den Rat eines Verteidigers hinzuziehen, der anhand der Ermittlungsakte den genauen Vorwurf ermitteln kann.

EnergiepauschaleIm September bekommen alle Beschäftigen eine staatliche Energiepauschale in Höhe von 300 €, die helfen s...
26/08/2022

Energiepauschale

Im September bekommen alle Beschäftigen eine staatliche Energiepauschale in Höhe von 300 €, die helfen soll, die gestiegenen Preise bei Tanken und Heizen abzumildern. Die Pauschale wird bei Nichtselbständigen über den Lohn oder das Gehalt ausgezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich also nicht weiter kümmern.

Für Arbeitgeber ist es aber wichtig, dass die Pauschale an alle Beschäftigten ausgezahlt wird, die ihren ersten Arbeitsplatz bei ihnen haben. Sie müssen in Vorleistung gehen und erhalten die Pauschale vom Finanzamt zurück.

Wer keine Energiepauschale erhalten hat, sollte zunächst mit seinem Arbeitgeber sprechen. Möglicherweise muss sie dann über die Einkommenssteuererklärung "geholt" werden.

Zum Kirchweihauftakt:Wir wünschen allen Kirchweihgängern eine gute Zeit. Bleibt freundlich und feiert, egal ob im Bier- ...
19/08/2022

Zum Kirchweihauftakt:

Wir wünschen allen Kirchweihgängern eine gute Zeit. Bleibt freundlich und feiert, egal ob im Bier- oder oder daheim.

(Und falls es doch mal weit über die Stränge ging: 09141/9972680).

E-Scooter - was es zu beachten giltIn den größeren Städten stehen sie massenweise herum, die E-Scooter. Tatsächlich eine...
12/08/2022

E-Scooter - was es zu beachten gilt

In den größeren Städten stehen sie massenweise herum, die E-Scooter. Tatsächlich eine (auch rechtlich) interessante Sache, denn fahren darf mit einem solchen Gefährt prinzipiell jeder. Einzige Voraussetzung: der Fahrer muss mindestens 14 Jahre als sein.

Für das Führen eines E-Scooters benötigt man keinen Führerschein. Es gelten grundsätzlich die Regeln, als ob man mit einem Fahrrad fahren würde. Das heißt, dass kein Helm nötig ist, auf Radwegen gefahren werden darf und zudem außer einer Versicherung nichts groß zu beachten ist.

Einige kleine Einschränkungen sollte man allerdings dennoch kennen: E-Scooter darf man nur alleine fahren. Nimmt man eine zweite Person mit, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (Regelsatz allerdings "nur" 10 EUR, fehlt die vorgeschriebene Glocke kostet das in der Regel schon 15 EUR). Und berauscht sollte man ebenfalls nicht fahren, denn das kann wie auch bei allen anderen Fahrzeugen bis zu einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr führen. Das kann mit der Entziehung der Fahrerlaubnis enden und zudem mindestens mit einer Geldstrafe. Das Auto stehen lassen und auf einen E-Scooter umsteigen ist daher nicht die beste Idee. Besser: Bus, Bahn oder Taxi.

Vorsicht bei StrafbefehlenWem ein Strafbefehl ins Haus flattert, der hat ein Problem. Denn damit möchte die Staatsanwalt...
05/08/2022

Vorsicht bei Strafbefehlen

Wem ein Strafbefehl ins Haus flattert, der hat ein Problem. Denn damit möchte die Staatsanwaltschaft einen strafrechtlichen Sachverhalt verurteilt wissen. Unternimmt man dagegen nichts, tritt mit Ablauf von zwei Wochen Rechtskraft ein. Das bedeutet, dass der Strafbefehl wie ein "echtes" strafrechtliches Urteil wirkt: mit allen Folgen, also Zahlungspflicht der Geldstrafe, Eintrag in das Bundeszentralregister und so weiter.

Wichtig ist also, gut beraten über einen Einspruch nachzudenken. Sich gut beraten zu lassen ist deshalb wichtig, weil damit auch das Risiko einer möglichen Verschlechterung eingeschätzt werden kann. Anders ist es wohl beim Chef von AboutYou gelaufen: nach seinem Einspruch muss er nun mehr Strafe zahlen, weil dem Richter bekannt wurde, dass er nicht durchschnittlich 1.500 EUR pro Monat verdient, sondern eher 80.000 EUR. Daher: Vorsicht vor unüberlegten Schritten!

Siehe auch:
https://www.lto.de/recht/kurioses/k/amtsgericht-hamburg-about-you-mueller-e-roller-trunkenheit-im-straenverkehr/

Hitzefrei im Homeoffice?Letzte Woche beschäftigten wir uns mit den Pflichten des Arbeitgebers bei hochsommerlichen Tempe...
29/07/2022

Hitzefrei im Homeoffice?

Letzte Woche beschäftigten wir uns mit den Pflichten des Arbeitgebers bei hochsommerlichen Temperaturen am Arbeitsplatz. Nun soll es wieder richtig heiß werden. Wie sieht es da eigentlich im Homeoffice aus? Muss der Arbeitgeber auch dort für Erfrischungen sorgen oder gar einen kühlenden Ventilator einbauen?

Die gleichen Vorschriften in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für die Beschäftigten im Büro oder Betrieb müssen Arbeitgeber nur dann erfüllen, wenn sogenannte „Telearbeit“ angeordnet und für den Beschäftigten zu Hause ein vollwertiger, fest installierter Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet wurde.

Dies dürfte allerdings die Ausnahme sein, denn in der Regel wird den Mitarbeitern beim „mobilen Arbeiten“ lediglich freigestellt, wo sie arbeiten möchten. In diesem Fall könnte sich die Mitarbeiterin auch einfach mit dem Laptop im Garten in den Schatten setzen oder sich einen anderen kühlen Ort suchen.

„Hitzefrei“ kommt in beiden Fällen nicht in Betracht, wenn die Möglichkeit besteht, im klimatisierten Betrieb zu arbeiten. Denn wer in der kühlen Firmenzentrale arbeiten könnte, muss eben dorthin pendeln, wenn es zuhause zu heiß ist.

Adresse

Luitpoldstraße 7
Weißenburg In Bayern
91781

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag 08:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Mittwoch 08:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Donnerstag 08:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Freitag 08:30 - 12:00

Telefon

+4991419972680

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Dr. Staudinger & Gebhardt - Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Dr. Staudinger & Gebhardt - Rechtsanwälte senden:

Teilen