15/01/2021
Es gilt bei allen Kündigungen, egal ob das Kündigungschutzgesetz anwendbar ist, oder nicht: innerhalb von drei Wochen muss entsprechende Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Sonst gilt sie als wirksam -egal wie gesetzlich unwirksam sie eigentlich auch sein mag!
Arbeitnehmer sind in Deutschland vor Kündigungen meist gut geschützt. Denn der Chef darf Mitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz nur aus besonderen Gründen feuern. Aber das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmer. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt.