01/12/2025
Das Sozialgericht Stralsund hat mit einem von mir erwirkten Beschluss vom 09.09.2025 – S 5 SO 58/25 ER – folgende Berechnungsgrundlagen für die angemessenen Kosten der Unterkunft aufgestellt und sich zur Berechnung nach den Tabellenwerten (Anlage 1 des WoGG) positioniert.