08/07/2023
Gebäudeenergiegesetz vom Bundesverfassungsgericht gestoppt 📢🏢
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Abend einem Eilantrag stattgegeben und damit die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag gestoppt. 🚫
„Wir hatten schon am Montag nach der Sachverständigenanhörung darauf hingewiesen, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind und der Regierung empfohlen, sich und den Abgeordneten ausreichend Zeit zu lassen, das neue GEG praxisgerecht und verlässlich auszugestalten“, so IVD-Präsident Dirk Wohltorf. 💬
➡️ Nun öffnet sich ein Zeitkorridor, um das Gesetz nachzubessern. Insbesondere die geplanten mietrechtlichen Veränderungen sind unausgegoren und benachteiligen Vermieter.
➡️ Darüber hinaus besteht nun die Chance, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die bisher im GEG-Entwurf vorgesehene Fristenregelung ist eine Scheinverzahnung.
➡️ Beim Förderkonzept ist Eile geboten. Denn viele Gebäudeeigentümer warten derzeit ab und tun nichts, was für den Klimaschutz am schlechtesten ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Zeit genutzt wird, um gesellschaftliche Akzeptanz für Ihre Vorgehensweise bei der Transformation des Gebäudesektors zu schaffen. Und das „mit Maß und Mitte“, wie Wohltorf betont.