21/08/2018
Unterhalt
Checkliste – Was kann ich als monatliche Belastungen geltend machen, um mein Einkommen zu vermindern?
Egal, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht, die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich immer nach dem unterhaltsrechtlichen Einkommen (Nettoeinkommen).
Grundsätzlich haben die Betroffenen aber noch weitere Zahlungsverpflichtungen, die berücksichtigt werden müssen.
Aber was kann in Abzug gebracht werden?
Nachfolgend erhalten Sie eine Checkliste, die einen groben Überblick (teilweise Einzelfallentscheidung) über die berücksichtigungsfähigen Belastungen und Schulden gibt. Maßgebend ist allerdings, dass die Aufwendungen auch tatsächlich gezahlt werden.
Altersvorsorgebeiträge (private Zusatzrente): ja
bis zu 24 % vom Bruttoeinkommen, bei gesetzlich Pflichtversicherten 4 %
berufsbedingte Aufwendungen: ja
in der Regel werden 5 % des Nettoeinkommens abgezogen oder konkrete Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Berufsunfähigkeitsversicherung: ja
Berufsverbände: ja
Gewerkschaftsbeiträge, Beamtenbund, Ärztekammer
Darlehensverbindlichkeiten: ja
Einzelfallbeurteilung, Rückzahlung ehebedingter Verbindlichkeiten, also bis zur Trennung begründeter Schulden idR ja. Ansonsten kommt es auf den Zweck, den Zeitpunkt und die Art der Entstehung, die Dringlichkeit, die Kenntnis von der Unterhaltsverpflichtung an.
Haftpflichtversicherung: nein
= Kosten der allgemeinen Lebensführung
Hausratsversicherung: nein
idR nicht, nur, wenn prägend für die ehelichen Lebensverhältnisse
Kinderbetreuungskosten: ja
aber ohne Essensgeld
Krankenversicherungskosten: ja
Lebensversicherungsbeiträge: teils
bei Arbeitnehmern idR nicht, ggf. über die 4 % Regelung, bei Selbständigen im Rahmen der angemessenen Altersvorsorge
Mietkosten: nein
Pflichtversicherungsbeiträge: ja
Vereinsbeiträge: nein
Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Unterhaltsansprüche.
Weitere Informationen unter
www.wille-anwaltskanzlei.de
[email protected]
Die Anwaltskanzlei Wille mit Sitz in Würzburg und Tauberbischofsheim vertritt Ihre Interessen qualifiziert, durchsetzungsstark und dynamisch. Neben unserem Fokus auf das Familienrecht und Baurecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in Rechtsfragen des tägliche...