Rechtsanwältin Claudia Wille

Rechtsanwältin Claudia Wille Als Spezialist für Familienrecht haben wir die Lösung für alle Fragen im Zusammenhang mit Trennun Wir beraten Sie gerne, kontaktieren Sie uns.

Als Spezialistin für Familienrecht habe ich die Lösung für alle im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung sowie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung anfallenden Rechtsfragen.

Unterhalt Checkliste – Was kann ich als monatliche Belastungen geltend machen, um mein Einkommen zu vermindern?Egal, ob ...
21/08/2018

Unterhalt
Checkliste – Was kann ich als monatliche Belastungen geltend machen, um mein Einkommen zu vermindern?

Egal, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht, die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich immer nach dem unterhaltsrechtlichen Einkommen (Nettoeinkommen).

Grundsätzlich haben die Betroffenen aber noch weitere Zahlungsverpflichtungen, die berücksichtigt werden müssen.

Aber was kann in Abzug gebracht werden?

Nachfolgend erhalten Sie eine Checkliste, die einen groben Überblick (teilweise Einzelfallentscheidung) über die berücksichtigungsfähigen Belastungen und Schulden gibt. Maßgebend ist allerdings, dass die Aufwendungen auch tatsächlich gezahlt werden.

Altersvorsorgebeiträge (private Zusatzrente): ja
bis zu 24 % vom Bruttoeinkommen, bei gesetzlich Pflichtversicherten 4 %

berufsbedingte Aufwendungen: ja
in der Regel werden 5 % des Nettoeinkommens abgezogen oder konkrete Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

Berufsunfähigkeitsversicherung: ja

Berufsverbände: ja
Gewerkschaftsbeiträge, Beamtenbund, Ärztekammer

Darlehensverbindlichkeiten: ja
Einzelfallbeurteilung, Rückzahlung ehebedingter Verbindlichkeiten, also bis zur Trennung begründeter Schulden idR ja. Ansonsten kommt es auf den Zweck, den Zeitpunkt und die Art der Entstehung, die Dringlichkeit, die Kenntnis von der Unterhaltsverpflichtung an.

Haftpflichtversicherung: nein
= Kosten der allgemeinen Lebensführung

Hausratsversicherung: nein
idR nicht, nur, wenn prägend für die ehelichen Lebensverhältnisse

Kinderbetreuungskosten: ja
aber ohne Essensgeld

Krankenversicherungskosten: ja

Lebensversicherungsbeiträge: teils
bei Arbeitnehmern idR nicht, ggf. über die 4 % Regelung, bei Selbständigen im Rahmen der angemessenen Altersvorsorge

Mietkosten: nein

Pflichtversicherungsbeiträge: ja

Vereinsbeiträge: nein


Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Unterhaltsansprüche.

Weitere Informationen unter
www.wille-anwaltskanzlei.de
[email protected]

Die Anwaltskanzlei Wille mit Sitz in Würzburg und Tauberbischofsheim vertritt Ihre Interessen qualifiziert, durchsetzungsstark und dynamisch. Neben unserem Fokus auf das Familienrecht und Baurecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen in Rechtsfragen des tägliche...

22/12/2017

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Wie Hund und Katz‘ – wenn Ehepartner sich ums Haustier streitenWer darf nach der Trennung den Hund behalten?Das Sorgerec...
13/12/2017

Wie Hund und Katz‘ – wenn Ehepartner sich ums Haustier streiten

Wer darf nach der Trennung den Hund behalten?

Das Sorgerecht bezieht sich ausdrücklich nur auf Kinder. Tiere sind rechtlich gesehen „wie Sachen“ zu behandeln, auch wenn Tiere natürlich viel mehr sind als das. Folge dieser rechtlichen Einordnung ist, dass die Aufteilung nach den Regeln für eine Hausratsaufteilung geschieht und nicht nach den Regeln des Sorgerechts.

Wie wird entschieden, wer bei der Scheidung den Hund bekommt?

Gehört der Hund eindeutig einem Partner, z. B. weil dieser ihn bereits mit in die Beziehung gebracht hat, bleibt der Hund Eigentum dieses Partners und wird ihm zugewiesen.
Nur während der Ehezeit gemeinsam erworbene Haustiere gehören zum Hausrat. Wenn die Tiere gemeinsam angeschafft wurden, gehören alle Tiere beiden Ex-Partnern gemeinsam. Der Beweis kann hier beispielsweise über die alleinige Pflege durch nur eine Partei erbracht werden und über die Zuteilung entscheiden. Hat sich zum Beispiel nur die Ehefrau vor der Trennung um den Hund und dessen Pflege gekümmert – und kann dies auch nachweisen -, bekommt sie das Tier in der Regel zugesprochen.

Auch das OLG Nürnberg erkannte, dass Tiere mehr sind als Hausrat und urteilte:
Es muss berücksichtigt werden, dass Tiere laut § 90a BGB eben keine Sachen sind. Das Tierwohlinteresse muss deswegen bei der Entscheidung über die Trennung des Rudels berücksichtigt werden.

Gibt es Unterhalt und ein Umgangsrecht für Hund & Co.?

Dh., muss der Partner, dem die Hunde nicht zugesprochen wurden, Unterhalt zahlen? Schließlich kosten Tiere viel Geld. Aber auch hier gilt: Der Hund ist kein Kind – die entsprechenden Regelungen und Ansprüche sind auf Haustiere aller Art nicht anzuwenden – auch nicht entsprechend.

Fazit

Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt für Kinder gelten nicht für Haustiere!

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an unter

09341 / 4090

oder besuchen Sie uns auf

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Welche Kosten sind nicht von der Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt erfasst?Kosten der privaten Krankenversicheru...
22/11/2017

Welche Kosten sind nicht von der Düsseldorfer Tabelle beim Kindesunterhalt erfasst?

Kosten der privaten Krankenversicherung sind nicht in den Tabellensätzen enthalten.
Sonder- und Mehrbedarf sind ebenfalls nicht in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten. Hierfür haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, dh. auch der betreuende Elternteil und unabhängig davon, ob das Kind noch minderjährig ist.

Unter Mehrbedarf kann z.B. zählen:

Kindergartenkosten (ohne Verpflegungskosten)
Kinderkrippe/Kinderhort/Tagesmutter
Studiengebühren
Privatschule

Unter Sonderbedarf kann z.B. zählen:

Erstausstattung eines Säuglings
Brille
Schüleraustausch (umstritten)
Arztkosten

Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung der Ihnen zustehenden Unterhaltsansprüche.

Weitere Informationen unter

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14/11/2017

Die häufigsten Streitpunkte bei der Berechnung des Kindesunterhaltes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Wie wird der Dienstwagen berücksichtigt?
• Wie berechnet sich das Einkommen.
• Welche monatlichen Beträge können als Belastungen
abgezogen werden?
• Können Schulden voll in Abzug gebracht werden, also
Zins und Tilgung?
• Wie wird die Immobilie berücksichtigt?

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Wenn Sie sich informieren möchten, wie der Kindesunterhalt richtig berechnet wird oder eine Einschätzung des derzeit gezahlten Kindesunterhaltes wünschen, dann kontaktieren Sie uns unter:

09341/ 4090.

Nächste Woche informieren wir Sie über die Zusatzkosten (Kosten, die nicht mit den Tabellensätzen abgegolten sind) beim Kindesunterhalt.

06/11/2017

Die neue Düsseldorfer Tabelle und was sich ändert...

Ab dem 1.Januar 2018 müssen sich Unterhaltspflichtige auf höhere Zahlungen für ihre Kinder einstellen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt am 1.Januar 2018 in Kraft, dies teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Kinder getrenntlebender Eltern bekommen daher ab dem kommenden Jahr mehr Geld von dem unterhaltspflichtigen Elternteil.

Erstmals seit 2008 sind nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden. Je nach Verdienst erhöhen sich die Sätze um bis zu acht Prozent.

Die Tabelle beginnt ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro statt wie bisher mit 1500 Euro und endet mit bis 5500 Euro statt bisher bis 5100 Euro.

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar 2017 angepasst worden. Seit dem Jahr 1962 gibt sie einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor. Die Tabelle selbst ist eine allgemeine Richtlinie und hat keine Gesetzeskraft. Sie wird aber von den Gerichten bundesweit bei einer Unterhaltspflicht und Unterhaltsberechnung anerkannt.

Haben Sie Fragen? Wir berechnen die neuen Zahlungsansprüche, kontaktieren Sie uns einfach.

26/10/2017

Kindesunterhalt, was Sie wissen müssen

Sie haben sich getrennt und wollen nun wissen, was Sie Ihrem Kind an Unterhalt bezahlen müssen?

Wir informieren Sie über die Grundlagen.

Wie lange ist ein Kind unterhaltspflichtig?
Kindesunterhalt steht dem Kind zu, solange es bedürftig ist. Der Unterhaltsanspruch endet nicht mit dem 18. Lebensjahr, sondern bleibt bis zum Abschluss einer üblichen Ausbildung, also bis zur Beendigung der Schule oder des Studiums, geschuldet.

Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Höhe des Kindesunterhaltes bemisst sich alleine nach dem Einkommen des Elternteils, der das Kind nicht betreut. Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt und der es hauptsächlich betreut, leistet den so genannten Naturalunterhalt durch Betreuung, Verpflegung und Erziehung des Kindes. Sein Einkommen ist für die Berechnung des Mindestunterhalts irrelevant und findet somit keine Berücksichtigung. Dies ändert sich erst ab Volljährigkeit des Kindes.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle, die zum 01.01.2017 wieder neu gefasst wurde. Grundlage ist das Nettoeinkommen des alleinig barunterhaltspflichtigen Elternteils.

Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung des Unterhalts, setzen Ihre Ansprüche durch oder suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Nächste Woche informieren wir Sie über die häufigsten Streitpunkte bei der Berechnung der Kindesunterhaltsansprüche.

04/10/2017

Das Hotel entspricht nicht den Standards, der versprochene Meerblick fehlt, das Gepäck ist nicht aufzutreiben oder der Flug war verspätet:

Wenn Ihre Reise nicht verläuft wie geplant, können Sie den Preis mindern. Wir sagen Ihnen wie und machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.

Das Wichtigste in Kürze:

- Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat Rechte aus einem
Reisevertrag, wenn Mängel auftauchen.

- Die richtige und sofortige Reklamation noch am Urlaubsort
ist die Grundlage für Ihren Anspruch auf Erstattung.

- Wird keine Abhilfe vor Ort geschaffen, können Sie nach
Ihrer Rückkehr den Reisepreis mindern, allerdings nur
innerhalb eines Monats.

- In welcher Höhe der Reisepreis gemindert werden kann,
hängt vom Ausmaß der Mängel ab.

So gehen Sie richtig vor:

- Melden Sie die Mängel präzise und unverzüglich dem
Reiseleiter und fordern Sie zur Abhilfe auf.

- Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung der Mängel und
verlangen Sie, dass die Reisemängel vor Ort dokumentiert
werden (Reisemängelprotokoll).

- Machen Sie Fotos, um die Mängel zu dokumentieren.
Lassen Sie sich auch Namen und Adressen von Zeugen
geben.

- Bewahren Sie die Reiseunterlagen auf – inklusive Prospekt,
Werbebroschüre etc.

- Ansprüche müssen binnen eines Monats nach Reiseende
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren noch heute einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

27/09/2017

Das Wichtigste zur Scheidung noch einmal zusammengefasst:

• Zur Scheidung einer Ehe ist, außer in Härtefällen, ein Trennungsjahr notwendig.

• Mit Beginn des Jahres nach der Trennung muss die Steuerklasse geändert werden, dh. Trennung 2016, Steuerklassenwechsel 2017.

• Für Kinder unter 12 Jahren kann beim Jugendamt ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden, wenn der Ex-Partner nicht zahlungsfähig ist.

• Auch im Fall einer Trennung kann der Ehepartner noch über das gemeinsame Konto verfügen, sofern er eine Vollmacht hat. Diese sollte widerrufen werden.

• Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

• Hat man gemeinsam mit dem Ex-Partner eine Wohnung oder ein Haus gemietet, haftet man trotz Auszugs aus der ehelichen Wohnung für Mietschulden und Betriebskosten.

Sie haben noch Fragen?

Dann lassen Sie sich im Rahmen eines unverbindlichen und kostengünstigen Erstgesprächs von Frau Rechtsanwältin Wille über mögliche Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren.

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Haugerpfarrgasse 9
Würzburg
97070

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