Rechtsanwaltskanzlei Matzkeit

14/05/2026

Der ARD-WDR Beitrag spricht ein Problem an, das in der Praxis seit Jahren bekannt ist: Nach Unfällen werden Gutachten, Reparaturrechnungen und einzelne Schadenpositionen häufig gekürzt. Unsere gesamte Branche ist der ARD bzw. dem WDR dankbar, dass…

30/04/2026
09/03/2026

// Nicht nur Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit dürfen durch Notwehr abgewehrt werden. Auch eine Bedrohung der Freiheit, des Eigentums oder der Ehre können eine Notwehrlage begründen. Heftige, anhaltende Beleidigungen stellen z.B. einen Angriff auf die persönliche Ehre dar und dürfen daher unter Umständen auch mit Gewalt abgewehrt werden. Hierfür muss der Angriff jedoch gegenwärtig sein - eine einmalige Beleidigung gilt mit dem Aussprechen als abgeschlossen und ist nicht mehr gegenwärtig. Wird man jedoch Opfer einer ganzen Reihe an Beleidigungen, die mehr als ein, zwei Minuten andauert, darf man sich dagegen wehren - wenn es sein muss, auch mit Gewalt. Die Gewaltanwendung muss jedoch situationsbedingt angemessen sein und sofort beendet werden, wenn die Beleidigungen gestoppt werden. //

08/03/2026

Wir suchen baldmöglichst eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) (m/w/d). Bewerbungen bitte an [email protected]

08/03/2026

*Lkw überladen? „Ich wusste es nicht" schützt vor Strafe nicht! 🚛⚖️*

Was passiert, wenn ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug überladen hat, ohne es zu wissen? Reicht Unwissenheit als Entschuldigung aus?
Das OLG Oldenburg sagt: Nein! Mit Urteil vom 08. Oktober 2024 (AZ: 2 ORbs 143/24) hat das Gericht klargestellt, dass Fahrer eine aktive Kontrollpflicht haben.

Der Fall:
Ein Fahrer transportierte Kartoffeln mit einem landwirtschaftlichen Anhänger. Bei der Kontrolle: 30,24 Tonnen statt erlaubter 24 Tonnen – eine Überladung von über 25 %!
Seine Verteidigung: „Ich bin kein Landwirt und konnte das Gewicht nicht einschätzen. Die Kartoffeln wurden mir nur übergeben."

Die Entscheidung:
Das Gericht verhängte 285 Euro Bußgeld und stellte klar:
❌ „Ich habe es nicht gewusst" reicht NICHT
✅ Entscheidend ist die Vermeidbarkeit, nicht die Erkennbarkeit
✅ Fahrer müssen sich aktiv vor Fahrtantritt erkundigen:

- Nachfrage beim Auftraggeber
- Grobe Volumenabschätzung
- Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Waagen)

Wichtig zu wissen:
🚨 Bei über 20 % Überladung drohen Bußgeld + Punkt in Flensburg
🚨 Überladung = erhebliches Sicherheitsrisiko (längere Bremswege, geringere Fahrstabilität, Reifenschäden)
🚨 Auch Halter/Unternehmen sind in der Pflicht, organisatorisch sichere Prozesse zu gewährleisten
Praxis-Tipps:
✔️ Gewicht vor Fahrtantritt prüfen (notfalls Nachfragen!)
✔️ Technische Hilfsmittel nutzen (Betriebswaage, bordeigene Wiegesysteme)
✔️ Im Zweifel: Lieber unterladen als überladen
👉 Den ganzen Artikel gibt es hier zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/wenn-die-ladung-zu-schwer-wird-wer-haftet-bei-lkw-ueberladung/

Adresse

Kirchplatz 6
Wülfrath
42489

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Dienstag 09:00 - 18:00
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