03/06/2026
Der sogenannte „Soli“ wurde ursprünglich eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu unterstützen. 🇩🇪
Er wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben.
Doch seit 2021 hat sich einiges verändert:
👉 Rund 90 % der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen den Solidaritätszuschlag nicht mehr zahlen.
Wer ihn heute noch zahlt, sind vor allem:
✔️ Besserverdienende mit höherem Einkommen
✔️ Personen, die Kapitalerträge versteuern 💸
✔️ Unternehmen (Körperschaftsteuer)
Für viele Arbeitnehmer ist der Soli also weggefallen, allerdings nicht für alle.
Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene steuerliche Situation. Denn oft ist unklar, ob und in welcher Höhe der Zuschlag tatsächlich anfällt.
Unser Tipp:
Regelmäßig prüfen, welche Abzüge wirklich relevant sind, so behältst du den Überblick über deine Finanzen. 📊