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20/04/2026

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 06.03.2026 im Bundesgesetzblatt die 7.Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche ( 7.PflegeArbbV ) veröffentlicht. Die 7.Verordnung tritt am 01.07.2026 in Kraft und läuft bis zum 30.09.2028. Die wesentlichen Änderungen der 7.PflegeArbbV gegenüber der 6.PfelgeArbbV lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-Erhöhung der Mindestlöhne ( Stufe 1 ab 01.07.2026 ):

Pflegehilfskräfte 16,52 EUR ( vorher 16,10 bzw. 15,50 EUR, je nach Stufe der 6.VO )
Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung 17,80 EUR ( vorher 17,35 EUR )
Pflegefachkräfte 21,03 EUR ( vorher 20,50 EUR )

-Weiterentwicklung ( Stufe 2 ab 01.07.2027 )

Pflegehilfskräfte 16,95 EUR
Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung 18,26 EUR
Pflegefachkräfte 21,58 EUR

Die Verordnung gilt weiterhin für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche ( Ambulant, Teilstationär, Stationär ).

Unserer besonderer Hinweis bezieht sich auf die Zahlung des Mindestentgelts für den Bereitschaftsdienst und due Rufbereitschaft in § 2 Abs. 5 und 6 der VO, die Obergrenze von 225 Arbeitsstunden in einem einzelvertraglich oder kollektivrechtlich vereinbarten Arbeitszeitkonto gem. § 3 Abs. 2 der VO sowie die Regelung zum Mehrurlaub von 9 Tagen im Kalenderjahr und deren Anrechnung auf einen tariflichen oder arbeitsvertraglichen zusätzlichen Urlaub in § 4 der VO.

Zum besseren Verständnis unserer Hinweise haben wir in der Anlage die Veröffentlichung der 7.PflegeArbbV in der Anlage zu diesem Rundschreiben beigefügt und stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, falls im Hinblick auf die 7.PflegeArbbV es Änderungen bei der Erstellung Ihrer Arbeitsverträge betrifft. Soweit Ihre Arbeitsverträge bereits durch unsere Anwaltskanzlei erstellt werden, werden die sich aus der 7.PflegeArbbV ergebenen Änderungen automatisch durch uns die aktuellen Arbeitsverträge Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Speer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
David Glowinski
Rechtsanwalt
MH Rechtsanwälte

Adresse

Massener Str. 1
Unna
59423

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