29/07/2016
**** Was bei REISEMÄNGELN zu beachten ist ****
Leider kommt es vor, dass der Urlaub nicht wie geplant verläuft. Das Zimmer war schmutzig, das Essen ungenießbar, vor dem Hotel eine Baustelle und die gebuchten Ausflüge nicht, wie vom Veranstalter versprochen. Stundenlange Wartezeiten am Flughafen, Flugausfälle und –verspätungen sorgen für eine riesengroße Enttäuschung.
Wir unterstützen Sie! Gerne beraten wir Sie, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung verlangt werden kann und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
Praxistipp: Reisemängel richtig anzeigen!
Sind Reisemängel aufgetreten müssen Sie diese unverzüglich anzeigen. Bitte beachten Sie, dass nicht das Hotelpersonal Ihr Ansprechpartner vor Ort ist, sondern immer die Reiseleitung. Melden Sie dieser den Reisemangel und verlangen Sie umgehend Abhilfe. Dies machen Sie am besten schriftlich in Form eines Beschwerde-/Mängelprotokolls, um später beweisen zu können, dass Sie den Mangel angezeigt und Abhilfe eingefordert haben. Nehmen Sie einen Zeugen zum Gespräch mit und lassen Sie sich die Kenntnisnahme des Mangels von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.
Falls vor Ort keine Reiseleitung zu erreichen ist, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter in Deutschland auf. Selbst wenn Sie einen örtlichen Reiseleiter angesprochen haben, kann eine zusätzliche E-mail an den Veranstalter mit einer genauen Auflistung der Mängel sinnvoll sein und Ihnen später als Beweis dienen.
Vergessen Sie nicht, den Mangel vor Ort zu dokumentieren (Fotos, Videos, Zeugen).
Ansprüche aus dem Reisevertrag müssen unbedingt binnen Monatsfrist beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Die Frist beginnt immer mit dem Tag des vereinbarten Endes der Reise. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss Ihre Reklamation beim Reiseveranstalter eingegangen sein.