Werbinsky & Fless, Anwaltskanzlei

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Fachanwältin für Transport-und Speditionsrecht

01/04/2020

Wir sind in der Corona Krise weiterhin für Sie da !!!

Kündigung wegen Corona? Beachten Sie die Ausschlussfrist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen erhoben werden, sonst ist der Arbeitsplatz verloren. Wir reichen kurzfristig Klage für Sie ein.

Kurzarbeit? Wir beraten und unterstützen Sie.

Stornierung Ihrer Reise? Stornierungsgebühren, Gutscheine oder Erstattung des Reisepreises ? Wir beraten und unterstützen Sie.

Widerruf von Kreditverträgen: Der EuGH hat mit Urteil vom 26.03.2020 die Verbraucherrechte gestärkt – Millionen Verbraucher können ihre Kreditverträge (Immobiliardarlehen, Autokreditverträge, Leasingverträge usw.) widerrufen. Wir beraten und unterstützen Sie.

Rufen Sie uns an: 02303/2655 – gemeinsam schaffen wir das!

26/09/2019

Thomas Cook-Pleite - die Anwältin Celina Werbinsky klärt auf, was Betroffene tun können! So bekommt ihr euer Geld zurück! Hier geht's zum Artikel zur Insolve...

27/02/2018

Zahlreiche Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene machen es Kraftverkehrs­unternehmern immer schwerer, den rechtskonformen Transport von Gütern und Personen im Arbeitsalltag sicherzustellen.

In unserem neuen Praxisbuch „Transportunternehmen zuverlässig führen“ bilden die sog. Todsünden der EU (Verordnung (EU) 2016/403) einen Schwerpunkt. Wie sind sie zu bewerten, was sind mögliche Rechtsfolgen?

Ab jetzt als Praxisbuch und E-Book im Onlineshop erhältlich.

21/09/2017

Die Airline streicht mehr als 2000 Flüge. Firmenchef O'Leary bestreitet zwar, dass das am mangelnden Personal liegt - die Fluktuation ist im Cockpit des Billig-Fliegers allerdings sehr hoch.

29/08/2016

Manchmal vertun sich Fluggesellschaften beim Preis. Reisende können dann viel Geld sparen - müssen aber erst mal zittern.

29/07/2016

**** Was bei REISEMÄNGELN zu beachten ist ****

Leider kommt es vor, dass der Urlaub nicht wie geplant verläuft. Das Zimmer war schmutzig, das Essen ungenießbar, vor dem Hotel eine Baustelle und die gebuchten Ausflüge nicht, wie vom Veranstalter versprochen. Stundenlange Wartezeiten am Flughafen, Flugausfälle und –verspätungen sorgen für eine riesengroße Enttäuschung.

Wir unterstützen Sie! Gerne beraten wir Sie, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung verlangt werden kann und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

Praxistipp: Reisemängel richtig anzeigen!

Sind Reisemängel aufgetreten müssen Sie diese unverzüglich anzeigen. Bitte beachten Sie, dass nicht das Hotelpersonal Ihr Ansprechpartner vor Ort ist, sondern immer die Reiseleitung. Melden Sie dieser den Reisemangel und verlangen Sie umgehend Abhilfe. Dies machen Sie am besten schriftlich in Form eines Beschwerde-/Mängelprotokolls, um später beweisen zu können, dass Sie den Mangel angezeigt und Abhilfe eingefordert haben. Nehmen Sie einen Zeugen zum Gespräch mit und lassen Sie sich die Kenntnisnahme des Mangels von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.
Falls vor Ort keine Reiseleitung zu erreichen ist, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter in Deutschland auf. Selbst wenn Sie einen örtlichen Reiseleiter angesprochen haben, kann eine zusätzliche E-mail an den Veranstalter mit einer genauen Auflistung der Mängel sinnvoll sein und Ihnen später als Beweis dienen.

Vergessen Sie nicht, den Mangel vor Ort zu dokumentieren (Fotos, Videos, Zeugen).

Ansprüche aus dem Reisevertrag müssen unbedingt binnen Monatsfrist beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Die Frist beginnt immer mit dem Tag des vereinbarten Endes der Reise. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss Ihre Reklamation beim Reiseveranstalter eingegangen sein.

28/06/2016

Wir freuen uns endlich auch bei fb zu sein:-)

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