IT-Kanzlei Twelmeier

IT-Kanzlei Twelmeier Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) und IT-Recht in IMPRESSUM:

Pflichtangaben:

Anbieter

Lars Twelmeier, LL.M.

Die IT-Kanzlei Twelmeier ist eine Kanzlei für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz in Ulm mit bundesweiter Vertretung. Wir beraten Sie im gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Datenschutzrecht, Domainrecht, Social-Media-Recht, Medienrecht. Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Magirus-Deutz-Straße 12
D - 89077 Ulm

Telefon +49 (0)

731 - 280 656 30
Telefax +49 (0) 731 - 938 590 15
[email protected]

Der Berufsträger ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zugelassen. Redaktionell verantwortlich:

Rechtsanwalt Lars Twelmeier, soweit sich aus dem jeweiligen Artikel nicht ein anderer Verfasser ergibt. Zuständige berufsständische Kammer

Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart
www.rak-stuttgart.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart
www.rak-stuttgart.de

Berufsrechtliche Regelungen

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der EG (CCBE)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG
Großer Burstah 3, 20457 Hamburg
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland; im europäischen Ausland sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie mit Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor euroäischen Gerichten erfasst; versichert sind außerdem Haftpflichtansprüche aus weltweiter Tätigkeit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Niederlassungen oder Zweigstellen oder durch im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen im Ausland ausgeübte Tätigkeiten.

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08/09/2025

Digitalisierungszentrum Ulm I Alb-Donau I Biberach Stefan Schwytz

25/10/2019

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Ein guter, längst überfälliger, 1. Schritt - wenn sicher auch keine generelle Abschaffung der  . Man muss sehen, was am ...
11/05/2016

Ein guter, längst überfälliger, 1. Schritt - wenn sicher auch keine generelle Abschaffung der . Man muss sehen, was am Ende im Gesetz steht und wie weit es sich auch auf private Haushalte auswirkt.

Union und SPD haben sich am frühen Mittwochmorgen darauf geeinigt, die umstrittene Störerhaftung abzuschaffen. Der Weg für ein offenes und flächendeckendes WLAN in Deutschland ist damit frei.

Rechtsanwalt Lars Twelmeier
07/08/2014

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