LUKAS IMMOBILIEN

LUKAS IMMOBILIEN Immobilienmakler für Troisdorf, Siegburg, Lohmar, Hennef, Sankt Augustin, Niederkassel, Much, Köln, Bonn 02241-165440

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Eine der letzten Eigentümerversammlungen dieses Jahr. Saal ist voll. Über 100 Teilnehmer... auf gehts! -hausverwaltung  ...
18/12/2024

Eine der letzten Eigentümerversammlungen dieses Jahr. Saal ist voll. Über 100 Teilnehmer... auf gehts!
-hausverwaltung -on

Vorbereitung einer Eigentümerversammlung. Aber bei uns wird nicht nur dann richtig gearbeitet 😉
27/08/2021

Vorbereitung einer Eigentümerversammlung. Aber bei uns wird nicht nur dann richtig gearbeitet 😉

💥💥Jetzt lösen und gewinnen 💥💥Ein schönes Wochenende wünschtLukas Immobilien in Troisdorf
07/08/2020

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Ein schönes Wochenende wünscht

Lukas Immobilien in Troisdorf

Lukas Immobilien verlost einen 100 €-Verzehrgutschein für die Gaststätte Thüringer Kaiserstube! Frage beantworten, Beitrag liken und gewinnen!
Wie heißen die jüngsten Nachwuchstalente unseres Lukas Immobilien in Troisdorf?
Einen Hinweis darauf finden Sie auf der Website des Unternehmens https://lukas-immobilien.de/ansprechpartner/.
Unter allen, die den Beitrag liken und bis zum 11.08.20, 09:00 Uhr mitraten verlost das Unternehmen einen Verzehrgutschein der Thüringer Kaiserstube in Höhe von 100 €.

💥💥Freistehendes Einfamilienhaus in Troisdorf💥💥💥💥152 m² Wohnfläche + Nutzfläche im Keller und Anbau💥💥
05/08/2020

💥💥Freistehendes Einfamilienhaus in Troisdorf💥💥
💥💥152 m² Wohnfläche + Nutzfläche im Keller und Anbau💥💥

Haus in Troisdorf (Müllekoven) zum Kauf mit 8 Zimmer, 152 m² Wohnfläche und 415 m² Grundstück. Ausstattung: Garten, Dielenboden, Fliesenboden, Teppichboden, frei, Öl.

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04/07/2020

💥💥In der Immobilienbranche tut sich was💥💥

Sie suchen eine Immobilie oder möchten wissen was Ihre Wohnung oder Haus wert ist?

Wir sind 24 Stunden 7 Tage die Woche für sie per WhatsApp oder Telefon erreichbar.

Das Lukas Immobilien-Team wünscht Ihnen ein schönes Wochenende!

05/08/2016

Abkühlung statt Hitzestau: Fünf Tipps für angenehme Temperaturen in Haus und Wohnung

Wenn die Temperaturen im Sommer die 30-Grad-Marke überschreiten, hat man es in den eigenen vier Wänden gern kühl. Gerade in größeren Städten hält sich die Hitze wegen der dichten Bebauung auch nachts in vielen Gebäuden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena), hat nun fünf Tipps gegeben, wie sich Häuser und Wohnungen ganz ohne Klimaanlage abkühlen lassen.

Klimaanlagen oder Kompakt-Klimageräte ermöglichen zwar eine kurzfristige Abkühlung, durch hohe Energieverbräuche treiben sie aber die Stromrechnung in die Höhe. Christian Stolte, Experte für energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (dena), gibt Tipps, wie Mieter und Hauseigentümer im Sommer auch ohne Klimaanlage einen kühlen Kopf bewahren können. Grundsätzlich empfiehlt er: „Am wichtigsten ist, die Hitze gar nicht erst reinzulassen.“

Hat ein Sonnenstrahl erst einmal die Glasscheibe passiert, gelangt auch die Hitze ins Innere. Zugezogene Gardinen bieten daher nur geringen Schutz. „Außen angebrachte Schattenspender sind deutlich effektiver. Rollläden, Markisen oder Jalousien können die Sonneneinstrahlung durch Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren um bis zu 90 Prozent verringern“, erläutert Stolte.

Gute Dämmung

Was die Innenräume im Winter angenehm warm hält, schützt im Sommer umgekehrt vor zu viel Hitze. „In einem Haus mit guter Wärmedämmung ist das Raumklima im Sommer angenehmer als in schlecht oder gar nicht gedämmten Gebäuden“, sagt Stolte. Die äußere Dämmschicht verhindert, dass die Außenwand zu viel Wärme aufnimmt. So sorgt die Dämmung des Gebäudes im Sommer auch für einen besseren Hitzeschutz.

Tagsüber Fenster und Türen schließen

An heißen Tagen sollten Fenster und Türen deshalb möglichst geschlossen bleiben. Wenn die Hitze erst einmal ins Innere eines Gebäudes gelangt ist, lässt sich die Raumtemperatur nur schwer wieder senken. „Stattdessen sollte man in den kühlen Morgenstunden oder nachts intensiv stoßlüften“, so Stolte.

Elektrische Geräte und andere Wärmequellen ausschalten

Viele elektrische Geräte produzieren Wärme, wenn sie in Betrieb sind. Lampen, Plasmabildschirme oder Computer sollten nur dann eingeschaltet werden, wenn sie tatsächlich gebraucht werden. Je weniger Wärme im Innern eines Hauses zusätzlich entsteht, desto eher bleibt es kühl.

Zusätzlicher Sonnenschutz innen

Ist eine Installation von Sonnenschutz außen nicht möglich, zum Beispiel in Mietwohnungen, kann ein Blendschutz auf der Innenseite der Fenster eine Alternative sein. Wenig lichtdurchlässige Sonnenschutzrollos oder gut abdunkelnde Vorhänge sind dann die beste Lösung. Helle, reflektierende Rollos reduzieren die Sonneneinstrahlung immerhin noch bis zu einem Drittel. (Quelle: ImmoCompact News 04.08.2016)

20/07/2016

Deutschland bleibt ein Schlusslicht bei Wohneigentum

Trotz der seit einigen Jahren niedrigen Zinsen und guten Beschäftigungslage stagniert der Anteil der Haushalte, der in den eigenen vier Wänden wohnt, seit über zehn Jahren. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von destatis durch das Immobilienforschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research.

Der aktuellen EVS zufolge hat sich die Wohneigentumsquote seit 2003 lediglich in Ostdeutschland leicht verbessert, von 34,8 auf 36,4%. Im früheren Bundesgebiet hingegen ging der Anteil der Selbstnutzer allerdings leicht von 46,8 auf 46,3% zurück. Daraus ergibt sich für Gesamtdeutschland eine Stagnation bei rund 43%. Damit bleibt die Quote im internationalen Vergleich sehr niedrig.

Kaum beachtete Alterseffekte

Hinter dem Stillstand verbergen sich laut LBS Research bisher kaum beachtete Alterseffekte. Die ohnehin relativ niedrige Wohneigentumsquote werde mehr und mehr von älteren Haushalten getragen. Bei den Jüngeren ist die Wohneigentumsbildung im Vergleich zu früheren Jahren hingegen rückläufig.

Spiegelbild vergangener Erfolge

Anfang der 90er Jahre betrug die Wohneigentumsquote der über 70-Jährigen in Westdeutschland gut 40%, die Wohneigentumsquote der für die Eigentumsbildung entscheidenden Altersklasse der 40- bis 49-Jährigen lag mit annähernd 60% deutlich darüber. Inzwischen kommen die jüngeren im Westen nur noch auf eine Quote von gut 50%. Die Altersschichten mit hohen Eigentumsquoten rücken im Zeitablauf in ältere Altersschichten auf, so dass die „Alten“ heute eine Wohneigentumsquote von fast 50% aufweisen. Somit sei die steigende Eigentumsquote bei den Älteren das Spiegelbild vergangener Erfolge bei der Eigentumsbildung.

Ähnliche Effekte in Ostdeutschland

Ganz ähnliche Effekte können laut LBS Research anhand der EVS-Daten in Ostdeutschland beobachtet werden. Zwar haben die neuen Länder nach der Wiedervereinigung einen enormen Aufholprozess absolviert, bei dem von Jahr zu Jahr immer mehr jüngere Menschen Eigentum erworben haben, allerdings dürfte der Höhepunkt dieser Entwicklung bereits überschritten sein. Inzwischen ereilt den Osten das gleiche Schicksal wie den Westen: Die Eigentumsquote bei den unter 50-Jährigen sinkt.

Zurückgehende Familienbildung

Die Forscher begründen die rückläufige Eigentumsquote bei jüngeren Haushalten mit der zurückgehenden Familienbildung und einer zunehmenden Zahl an Ein-Personen-Haushalten („Versingelung“). Zwar bilden Familien heute mehr noch als früher Wohneigentum. Das reicht aber nicht aus, um den wachsenden Anteil der Singlehaushalte, die mehrheitlich Mieter sind, auszugleichen. Darüber hinaus wirke sich auch die seit einigen Jahren zu beobachtende „Landflucht“ tendenziell negativ auf die Eigentumsquote aus. Denn in den Großstädten ist die Wohneigentumsbildung aufgrund mangelnder Angebote und höherer Preise ungleich schwerer.

Angebot spürbar erhöhen

Für künftige Erfolge bei der Wohneigentumsbildung kommt es laut LBS Research es darauf an, das Wohnungsangebot in den Schwerpunkten der Wohnungsnachfrage spürbar zu erhöhen, für Familien ebenso wie für Singles und kinderlose Paare. Der inzwischen angesprungene Neubau sei zwar auf dem richtigen Weg, jedoch sei dies noch keine Garantie für Verbesserungen bei der Wohneigentumsquote. Denn der Wohnungsmarkt werde derzeit dominiert von Kapitalanlegern aus dem In- und Ausland. Die Folge seien weiter steigende Kauf- und Mietpreise, so dass für Haushalte mit „normalem“ Einkommen der Einstieg ins Wohneigentum insbesondere in Großstädten heute nicht leichter als früher sei. Es sei deshalb richtig, wenn nun vermehrt über gezielte Hilfen für Selbstnutzer nachgedacht wird. (ImmoCompact News 18.07.2016)

Immobilienkredite widerrufen: Nur noch 4 Wochen Zeit!Aktuelle Zinsen von 1-2 Prozent treiben vielen Hausbesitzern Tränen...
24/05/2016

Immobilienkredite widerrufen: Nur noch 4 Wochen Zeit!

Aktuelle Zinsen von 1-2 Prozent treiben vielen Hausbesitzern Tränen in die Augen: Denn vor Jahren haben sie Kreditverträge mit 4-5 Prozent abgeschlossen und zahlen die nun ab. Aber: Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, die alten Verträge können widerrufen werden - aber nur noch bis 21. Juni. Die Folge der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen: Die teuren Alt-Kredite können heute noch widerrufen werden. Die Kunden steigen dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung um - auf aktuelle Billigkredite. Die meisten Gerichte halten das für rechtmäßig.

Grundsatzurteil vor Bundesgerichtshof verhindert

Der Bundesgerichtshof sollte heute eigentlich ein Grundsatzurteil fällen – darüber, ob Bankkunden aus Krediten mit hohen Zinsen aussteigen können, weil die Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Doch kurz vor dem Termin einigte sich plötzlich die beklagte Bank mit ihrem Kunden, sie gab nach – und so gibt es kein Gerichtsurteil. Das ist kein Einzelfall, es hat System: Wenn Banken Niederlagen vor Gericht befürchten, leisten sie häufig monate- oder gar jahrelang Widerstand – aber nur so lange, bis ein Grundsatzurteil droht, das Klarheit schaffen würde. Dann knicken sie ein, weil sie diese Klarheit nicht wollen.

Immobilienkreditverträge widerrufen

Die Verbraucherzentralen haben bisher 47.000 Kreditverträge aus den Jahren 2002 – 2010 überprüft. 80 Prozent davon hatten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wobei nicht ganz klar ist ob die Fehler in allen Fällen so gravierend sind, dass man heute noch jederzeit widerrufen kann. Manche Fachanwälte meinen, der Widerruf sei fast immer möglich. Besonders vorsichtige Verbraucherschützer dagegen warnen: nur in etwa der Hälfte der Fälle könne man die Verträge mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit widerrufen. Das wären 40 Prozent aller Kreditverträge aus der Zeit bis 2010. Danach ging die Fehlerhäufigkeit zurück.

Fachanwalt zu Rate ziehen

Man sollte erst dann widerrufen, wenn man ein Angebot von einer anderen Bank für einen neuen Kredit hat, mit dem man den alten ablöst. Wenn nämlich die Bank den Widerruf sofort akzeptiert, muss man ihr in 30 Tagen den Kredit zurückzahlen. Die Stiftung Warentest empfiehlt: Nicht einfach blind den Vertrag widerrufen, sondern einen auf Widerrufsbelehrungen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Der muss den Vertrag prüfen. Wenn er zustimmt, dann sollte man nicht den Anwalt widerrufen lassen, sondern es selber tun – das ist billiger und vermindert den Ärger auf Seiten der Bank. Wer sich informieren will, erhält auf der Homepage von Stiftung Warentest ( https://www.test.de/Immobilienkredite-So-kommen-Sie-aus-teuren-Kreditvertraegen-raus-4718800-0/?mc=kurzurl.kreditwiderruf ) mehr Infos weitere Hinweise.

Zeit läuft ab

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, wonach alte Verträge nur noch bis zum 21. Juni dieses Jahres widerrufen werden können, "alte Verträge" bedeutet: Verträge , die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Verträge nach dem 10. Juni 2010 können auch später noch widerrufen werden – aber nach 2010 haben die Banken nicht mehr so viele Fehler gemacht wie bis dahin. (Quelle: http://www.heute.de/wiederrufsbelehrungen-in-krediten-fuer-immobilien-wegen-fehler-anfechtbar-aber-nur-bis-21.-juni-43647694.html )

Aktuelle Zinsen von 1-2 Prozent treiben vielen Hausbesitzern Tränen in die Augen: Denn vor Jahren haben sie Kreditverträge mit 4-5 Prozent abgeschlossen und zahlen die nun ab. Aber: Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, die alten Verträge können widerrufen werden - aber nur noch bis 21. Juni.

24/05/2016

Mietrecht: Auch "unerlaubt" mitgebrachter Hund darf bleiben, wenn...

Auch wenn ein Mieter in einer Wohnungseigentumsanlage einen Hund in seine Wohnung aufgenommen hat, für den die nach der Gemeinschaftsordnung nötige Erlaubnis nicht eingeholt hatte, darf ihm die Haltung nicht untersagt werden. Dies dann nicht, wenn der Vierbeiner in einer fast 100 qm großen Wohnung lebt und sich im Treppenhaus (nach anfänglichen Schwierigkeiten) kaum noch "unangenehm bemerkbar" macht. Damit genüge die Tierhaltung den Anforderungen, nach denen "keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Hausgemeinschaft" fest-zustellen seien. Der Mieter habe "das Recht der Hundehaltung als Ausdruck des Rechts der freien Bestimmung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" wahrgenommen.
(AmG Hannover, 541 C 3858/15)

23/05/2016

Die zehn größten Irrtümer rund um die Miete, 2. Teil (6-10)

6. In den letzten drei Monaten spart man sich die Miete und „wohnt“ die Mietkaution ab
Es ist nicht zulässig, die Mietzahlung zum Zweck des Abwohnens der Mietkaution einzustellen. Hierbei handelt es sich um zwei völlig verschiedene Dinge: Die Mietkaution ist keine Alternative zur Miete, sondern eine Sicherheitsleistung für den Vermieter, über deren Inanspruchnahme der Mieter nicht entscheiden darf. Rechtsprechung: OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 03.03.2004, Az.: 2 W 10/04, LG München, Az.: 14 S 5138/96

7. Wer untervermietet, dem droht die fristlose Kündigung
Hierbei muss abgewogen werden, ob der Mieter die ganze Wohnung untervermietet oder sich aus berechtigtem Interesse einen Untermieter ins Haus holt. Im ersten Fall droht ihm tatsächlich der Rauswurf, wenn dieses Vorgehen nicht vom Vermieter genehmigt wurde. Im zweiten Fall kann der Vermieter kein Veto einlegen, wenn zum Beispiel ein neuer Lebenspartner in die Wohnung einzieht oder ein Mitbewohner in die Wohnung geholt wird, um sich trotz finanzieller Nöte den Mietzins leisten zu können. Gesetzliche Grundlage: § 540 Abs. 1 BGB

8. Es ist ok, wenn man einmal im Monat eine Party feiert
Wäre das so, würde in Mietshäusern wahrscheinlich nur noch gefeiert werden. Eine Regelung zur „Feierhäufigkeit“ gibt es in dieser Form nicht. Im Allgemeinen gilt die meist in der Hausordnung festgehaltene Nachtruhe: in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird man dazu angehalten, sich ruhig zu verhalten bzw. die Geräusche auf Zimmerlautstärke zu beschränken. In der Praxis drücken tolerante Nachbarn hier aber auch mal ein Auge zu, wenn die Häufigkeit und Lautstärke der Feiern nicht ausarten. Es empfiehlt sich, die Mitbewohner des Hauses bei einer anstehenden Party mit einem Aushang im Flur vorzuwarnen. Rechtsprechung: OLG Düsseldorf (5 Ss (OWI) 475/89)

9. Wer drei Nachmieter stellt, kann vor Ende der Kündigungsfrist raus aus dem Mietvertrag
Der Vermieter kann sich darauf einlassen, muss er aber nicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich ein Mieter auch dann an die gesetzliche vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten halten muss. Dieser Irrtum zählt zu den am weitesten verbreiteten und das, obwohl es eine solche Regelung nie gegeben hat und voraussichtlich auch nie geben wird. Gesetzliche Grundlage: § 573c Abs. 1 und Abs. 4 BGB

10. S*x auf dem eigenen Balkon müssen die Nachbarn akzeptieren
Auch wenn eine laue Sommernacht dazu einlädt, sollte man sich zügeln und das Liebesspiel besser ins Schlafzimmer verlagern. Der Vermieter kann allzu freizügige Mieter nicht nur abmahnen, sondern ihnen auch die fristlose Kündigung androhen, wenn der Mieter für alle einsehbar auf dem Balkon sexuell aktiv ist. Rechtsprechung: Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006 (AZ: 8 C 209/05) (sw)

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