19/11/2020
Online-Second-Hand-Markt und seine Tücken:
Wer eine eventuelle Quarantäne zum Ausmisten nutzt, den Dachboden räumt oder einfach nur die zu klein gewordene Kinderkleidung verkauft, der landet - da Flohmärkte im Moment oft nicht stattfinden - zwangsläufig auf den zig Kleinanzeigenportalen im Internet. Spätestens wenn es bei der Abwicklung zu Problemen kommt, etwa weil ein geliefertes Teil nicht der Beschreibung entspricht oder auf dem Versand verloren ging, wird man mit den Tücken des Online-Flohmarktes konfrontiert. Wer muss was nachweisen? Muss ein Artikel zurückgenommen werden? Wie läuft die Rückerstattung? Dies und noch mehr Fragen tauchen auf und dazu eine Menge Halbwissen der Community.
Wer eine Paypalzahlung entgegengenommen hat, steht vor weiteren Problemen: wie bringt man den geforderten Versandnachweis an Paypal? Dasselbe Problem wohl auch bei vinted - wenn ich eine Briefmarke auf einen Umschlag klebe, welche Versandquittung lade ich hoch? Gerade bei Versand als Brief/Warensendung/Päckchen ohne Tracking sei Verkäufern stets geraten, nur Paypal "Geld an Freunde senden" zu akzeptieren - denn so ist man zunächst abgesichert, wenn der Käufer Ware nicht erhält oder bemängelt und sein Geld zurückfordert. Nur dann kann man sich in Ruhe mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Grundsätzlich ist der Käuferschutz sehr käuferfreundlich. Zwar wird oft berichtet, dass wenn ein Käufer behauptet, die Ware würde nicht der Beschreibung entsprechen oder sei defekt, der Verkäufer keine effektive Möglichkeit habe, das Gegenteil zu beweisen. Dies mag in vielen Fällen stimmen, doch aus unserer Praxis kennen wir auch andere Sachverhalte. Denn auch wer kauft und denkt, er wäre bei Paypal-Käuferschutz immer auf der sicheren Seite, dem sei gesagt, dass Paypal bei Meldung einer Beschädigung eines Mangels oftmals ein Sachverständigengutachten verlangt - welches der Geschädigte auf seine Kosten erstellen lassen soll.
Der Käuferschutz widerspricht in vielen Fällen dem deutschen Gewährleistungsrecht. welches dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung einräumt und nach welchem der Käufer nicht sofort sein Geld zurückverlangen kann. Eine Entscheidung von Paypal in einem eröffneten Fall ist keine zivilrechtliche Entscheidung über den Sachverhalt! Paypal hat mit dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nichts zu tun, sondern ist nur Zahlungsdienstleister - kann somit auch keine Entscheidung über Rechte aus einem Kaufvertrag treffen.
Fazit: Privaten Verkäufern kann man nur raten: Paypal Käuferschutz nur als Zahlung anbieten, wenn man eine Versandform mit Einlieferungsbeleg und Nachverfolgung anbietet. Wichtig ist hierbei, dass Name und Adresse des Versenders mit den Daten in den Transaktionsdetails übereinstimmen und ebenso die Adresse des Käufers mit derjenigen in den Transaktionsdetails übereinstimmt. Für Käufer ist der Käuferschutz zumeist vorteilhaft, insbesondere bei geringen Beträgen, da Paypal hier eher geneigt ist, Geld zurückzuzahlen.