13/09/2024
Das Landgericht Trier hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Sparkasse Trier dazu verurteilt, Zinsen für Prämiensparverträge neu zu berechnen. Die Entscheidung betrifft Prämiensparverträge aus den 90er Jahren bis ca. 2010, bei denen die Zinsanpassungsklauseln für unwirksam erklärt wurden. Die Sparkasse Trier muss den betroffenen Sparern nun Nachzahlungen leisten.
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