Anwaltskanzlei Pieper

Anwaltskanzlei Pieper - Ihr Anwalt in Traben-Trarbach -

11/06/2026

Unsere Kanzlei bleibt am heutigen Nachmittag sowie am Freitag, den 12. Juni 2026, ganztägig aufgrund privater Feierlichkeiten geschlossen.

Gerne können Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail oder unseren WhatsApp-Kanal hinterlassen. Wir sind ab dem 15.06.2026 wieder wie gewohnt für Sie da.

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Unser Rechtstipp der Woche ist online! Heute mit einem weiteren Thema rund ums Mietrecht: 🏠🤕Der Unfall im Mietobjekt: Wa...
29/05/2026

Unser Rechtstipp der Woche ist online! Heute mit einem weiteren Thema rund ums Mietrecht:

🏠🤕Der Unfall im Mietobjekt: Wann haftet der Vermieter?🤕🏠

Ein Sturz im Treppenhaus, ein Unfall auf einem vereisten Gehweg, eine Verletzung durch mangelhafte Beleuchtung oder eine defekte Stufe: In Mietverhältnissen stellt sich immer wieder die Frage, wer für solche Unfälle rechtlich einzustehen hat. Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass der Vermieter automatisch haftet. So einfach ist es jedoch nicht. Entscheidend ist stets, ob eine rechtlich relevante Pflichtverletzung vorliegt.

Ausgangspunkt ist die mietvertragliche Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht folgt aus § 535 BGB. Sie beschränkt sich nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern umfasst regelmäßig auch solche Bereiche, die der Mieter zur Nutzung der Wohnung benötigt, etwa Hauseingang, Treppenhaus, Kellerflur, Zuwegung, Hof oder gemeinschaftliche Außenflächen.

⚠️🧹Verkehrssicherungspflicht🧹⚠️

Der Vermieter muss Gefahren nicht ausschließen, aber beherrschbare Risiken vermeiden

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, dass ein Mietobjekt vollkommen gefahrlos sein muss. Ein allgemeines Lebensrisiko bleibt immer bestehen. Niemand kann verlangen, dass jeder denkbare Unfall verhindert wird.

Der Vermieter muss aber diejenigen Gefahren vermeiden oder beseitigen, die bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbar und für andere vermeidbar sind. Maßgeblich ist daher nicht allein, dass ein Unfall passiert ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Unfall auf eine Gefahrenquelle zurückzuführen ist, die der Vermieter kannte oder bei pflichtgemäßer Kontrolle hätte erkennen müssen.

Typische Gefahrenquellen in Mietobjekten sind insbesondere:

defekte oder ungleichmäßige Treppenstufen, lose Bodenbeläge, fehlende oder instabile Handläufe, mangelhafte Beleuchtung in Hausfluren oder Kellern, nicht gesicherte Türen, rutschige Eingangsbereiche, vereiste Wege, unzureichend geräumte Außenflächen oder nicht beseitigte bauliche Mängel.

Gerade in Mehrparteienhäusern kommt hinzu, dass Mieter, Besucher, Handwerker, Postzusteller und andere Personen regelmäßig auf die sichere Benutzbarkeit der gemeinschaftlichen Flächen vertrauen dürfen.

Wann kommt eine Haftung des Vermieters in Betracht?

Eine Haftung des Vermieters kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, diese Pflichtverletzung schuldhaft begangen wurde und der eingetretene Schaden gerade auf dieser Pflichtverletzung beruht.

Rechtlich können Ansprüche unter anderem aus dem Mietvertrag, aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung, aus § 536a BGB bei mietrechtlich relevanten Mängeln sowie aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum in Betracht kommen. § 536a BGB sieht Schadensersatzansprüche des Mieters insbesondere dann vor, wenn ein Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden war, später wegen eines vom Vermieter zu vertretenden Umstands entsteht oder der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät.

Praktisch bedeutet das: Stürzt ein Mieter beispielsweise wegen einer seit Wochen defekten Treppenhausbeleuchtung, die dem Vermieter angezeigt wurde, liegt eine Haftung deutlich näher als bei einem plötzlich auftretenden, für niemanden vorhersehbaren Ereignis.

❄️Winterdienst: Besonders haftungsträchtig in der Praxis❄️

Ein klassischer Streitpunkt ist der Winterdienst. Schnee und Glatteis führen jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen. Der Vermieter muss grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass die zum Mietobjekt gehörenden Wege in den Wintermonaten in zumutbarer Weise geräumt und gestreut werden. Dazu gehören insbesondere Wege vom Hauseingang bis zum öffentlichen Straßenraum, soweit diese zum Grundstück gehören oder dem Verantwortungsbereich des Vermieters zugeordnet sind.

⚖️Das sagt der BGH⚖️

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 – nochmals hervorgehoben, dass der Vermieter aus dem Mietvertrag verpflichtet ist, dem Mieter nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch den Zugang zur Wohnung in sicherer Weise zu ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter nur Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und der Winterdienst durch die Gemeinschaft oder deren Dienstleister organisiert wird.

Das ist für vermietende Wohnungseigentümer besonders bedeutsam. Der Mieter muss sich im Haftungsfall grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, dass der Winterdienst intern durch die Wohnungseigentümergemeinschaft organisiert wurde. Sein Vertragspartner bleibt der Vermieter.

Haftung trotz Hausmeisterdienst oder Winterdienst?

Viele Vermieter beauftragen Hausmeisterdienste, Reinigungsfirmen oder Winterdienste. Das ist zulässig und in der Praxis oft sinnvoll. Eine vollständige Haftungsfreistellung tritt dadurch aber nicht automatisch ein.

Bedient sich der Vermieter zur Erfüllung seiner mietvertraglichen Pflichten Dritter, kann ihm deren Verschulden nach § 278 BGB zugerechnet werden. Der Schuldner hat das Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, grundsätzlich wie eigenes Verschulden zu vertreten.

Für Vermieter bedeutet dies: Die Beauftragung eines Dienstleisters ist kein Freibrief. Erforderlich sind klare vertragliche Regelungen, eine sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, eine nachvollziehbare Organisation und – je nach Einzelfall – auch eine angemessene Kontrolle. Besonders wichtig ist die Dokumentation: Wer im Streitfall nicht nachweisen kann, wann kontrolliert, geräumt, gestreut oder repariert wurde, gerät schnell in Beweisnot.

📝📸Mängelanzeige durch den Mieter: Warum schriftliche Dokumentation entscheidend ist📸📝

Mieter sollten erkennbare Mängel nicht nur mündlich mitteilen, sondern nachweisbar anzeigen. Das gilt insbesondere bei Defekten, die zu Verletzungen führen können, etwa lockeren Stufen, defekten Geländern, unzureichender Beleuchtung oder gefährlichen Bodenbelägen.

Nach § 536c BGB ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen während der Mietzeit auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, kann dies im Einzelfall Auswirkungen auf Rechte des Mieters haben. Für die Praxis empfiehlt sich daher stets eine schriftliche Mängelanzeige per E-Mail, Brief oder sonst nachweisbarem Kommunikationsweg.

Für Vermieter gilt spiegelbildlich: Jede Mängelanzeige sollte ernst genommen, geprüft und dokumentiert werden. Wird ein sicherheitsrelevanter Mangel angezeigt und bleibt der Vermieter untätig, kann dies die Haftungsrisiken erheblich erhöhen.

Kein Automatismus: Auch ein Mitverschulden des Geschädigten ist möglich

Nicht jeder Unfall führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Auch der Geschädigte muss sich situationsgerecht verhalten. Wer eine deutlich erkennbare Gefahrenstelle ignoriert, ungeeignetes Schuhwerk trägt, Absperrungen missachtet oder sich trotz offensichtlicher Glätte besonders unvorsichtig bewegt, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 254 BGB. Danach kann ein Mitverschulden des Geschädigten dazu führen, dass der Anspruch gekürzt wird oder im Einzelfall sogar ganz entfällt.

Das ist gerade bei Glätteunfällen relevant. Ist eine Vereisung offensichtlich erkennbar, kann von Mietern und Besuchern erwartet werden, dass sie besondere Vorsicht walten lassen. Umgekehrt entlastet dies den Vermieter aber nicht, wenn er seine Räum- und Streupflichten eindeutig verletzt hat.

Was sollten Mieter nach einem Unfall tun?

Nach einem Unfall im Mietobjekt ist eine schnelle und saubere Beweissicherung entscheidend. Betroffene sollten die Unfallstelle fotografieren, Namen und Kontaktdaten von Zeugen sichern, den Vermieter unverzüglich informieren und ärztliche Feststellungen dokumentieren lassen. Gerade bei Verletzungen ist es wichtig, den Verlauf medizinisch nachvollziehbar festzuhalten.

Auch sollte möglichst genau notiert werden, wann und wo der Unfall passiert ist, wie die Lichtverhältnisse waren, ob bereits frühere Beschwerden oder Mängelanzeigen erfolgt sind und ob die Gefahrenstelle für den Vermieter erkennbar war.

👀Was sollten Vermieter beachten?👀

Vermieter sollten regelmäßige Kontrollen gemeinschaftlicher Flächen durchführen oder organisieren. Sicherheitsrelevante Mängel sollten zügig beseitigt werden. Bei Beauftragung externer Dienstleister sollten Leistungsumfang, Reaktionszeiten, Kontrollpflichten und Dokumentationspflichten klar geregelt sein.

Besonders beim Winterdienst empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation darüber, wer wann geräumt und gestreut hat. Auch Wetterwarnungen, Kontrollgänge und Beschwerden von Mietern sollten festgehalten werden. Eine gute Organisation verhindert nicht nur Unfälle, sondern verbessert auch die Verteidigungsmöglichkeiten, falls es dennoch zu einem Schadensfall kommt.

⚖️Fazit: Die Haftung hängt am Einzelfall⚖️

Unfälle im Mietobjekt sind rechtlich anspruchsvoll. Es genügt weder der bloße Hinweis des Mieters, dass ein Unfall passiert sei, noch kann sich der Vermieter pauschal darauf zurückziehen, er habe von nichts gewusst oder einen Dienstleister beauftragt.

Entscheidend sind immer die konkreten Umstände: Bestand eine Gefahrenquelle? War sie erkennbar? Wurde sie angezeigt? Hatte der Vermieter ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung? Wurde ein Dienstleister eingeschaltet? Wurde dessen Tätigkeit ausreichend organisiert und dokumentiert? Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden?

Gerade bei Personenschäden können Schadensersatz, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und weitere Ansprüche im Raum stehen. Für Vermieter können erhebliche Haftungsrisiken entstehen; für Mieter kann es um die wirksame Durchsetzung berechtigter Ansprüche gehen.

Die Anwaltskanzlei Pieper unterstützt Mieter und Vermieter bei der rechtlichen Bewertung von Unfällen im Mietobjekt, bei der Prüfung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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🏠 Rechtstipp der Woche: Nebenkostenabrechnung prüfen – viele Nachzahlungen sind angreifbar!Da wir vermehrte Anfragen erh...
13/05/2026

🏠 Rechtstipp der Woche: Nebenkostenabrechnung prüfen – viele Nachzahlungen sind angreifbar!

Da wir vermehrte Anfragen erhalten, ob wir einen Überblick über das Thema Nebenkostenabrechnung geben können, machen wir dies natürlich sehr gerne.

Die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus – und plötzlich sollen mehrere hundert Euro nachgezahlt werden. Viele zahlen dann einfach. Genau das kann teuer werden.

Denn Nebenkostenabrechnungen sind häufig fehleranfällig. Wichtig ist: Vermieter dürfen nicht „irgendetwas“ abrechnen. Die Abrechnung muss verständlich, rechnerisch nachvollziehbar und rechtlich korrekt sein.

🔎 Was muss in der Abrechnung stehen?

Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung sollte insbesondere enthalten:

✅ den Abrechnungszeitraum
✅ die Gesamtkosten je Kostenart
✅ den verwendeten Verteilerschlüssel
✅ den Anteil, der auf Ihre Wohnung entfällt
✅ die bereits geleisteten Vorauszahlungen
✅ das Ergebnis: Guthaben oder Nachzahlung

Fehlt hier etwas oder ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar, sollte man genauer hinschauen.

⚠️ Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen

In der Praxis sehen wir immer wieder ähnliche Probleme:

➡️ falsche Wohnfläche
➡️ falscher Verteilerschlüssel
➡️ doppelt angesetzte Kosten
➡️ Reparaturen oder Instandhaltung als Betriebskosten
➡️ Verwaltungskosten in der Abrechnung
➡️ unklare Hausmeisterkosten
➡️ fehlerhafte Heizkostenabrechnung
➡️ Nutzerwechselgebühren bei Ein- oder Auszug
➡️ verspätete Abrechnung
➡️ fehlende oder nicht nachvollziehbare Belege

Gerade wichtig: Nicht alles, was auf einer Abrechnung steht, ist automatisch umlagefähig. Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungskosten sind grundsätzlich Sache des Vermieters – nicht des Mieters.

📌 Achtung Frist!

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Kommt sie zu spät, kann eine Nachforderung ausgeschlossen sein.

Auch Mieter sollten nicht zu lange warten: Einwendungen gegen die Abrechnung müssen regelmäßig innerhalb von 12 Monaten nach Zugang erhoben werden.

🧾 Unser Praxistipp: Belegeinsicht verlangen

Wer Zweifel hat, sollte nicht nur die Abrechnung prüfen, sondern auch die Belege. Erst aus Rechnungen, Verträgen und Kostenaufstellungen ergibt sich oft, ob Positionen wirklich umlagefähig, richtig verteilt und korrekt berechnet wurden.

💬 Unser Rat: Nicht vorschnell zahlen.

Eine Nachzahlung kann berechtigt sein – muss es aber nicht. Besonders bei hohen Forderungen, unklaren Positionen oder einem Mieterwechsel lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Wir prüfen für Sie unter anderem:

🔹 Ist die Abrechnung formell wirksam?
🔹 Sind die Kosten überhaupt umlagefähig?
🔹 Wurde der richtige Verteilerschlüssel verwendet?
🔹 Sind Fristen eingehalten?
🔹 Besteht Anspruch auf Belegeinsicht?
🔹 Kann ein Widerspruch sinnvoll sein?
🔹 Kommt eine Rückforderung bereits gezahlter Beträge in Betracht?

Unser abschließender Rechtstipp lautet daher:
Bevor Sie eine hohe Nebenkostennachzahlung akzeptieren, lassen Sie prüfen, ob sie wirklich geschuldet ist. Gerade bei Betriebskosten steckt der Fehler oft im Detail.

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Der Rechtstipp der Woche, diesmal mit einem spannenden Thema aus unserer Region!Grenzkontrolle rechtswidrig – der Staat ...
30/04/2026

Der Rechtstipp der Woche, diesmal mit einem spannenden Thema aus unserer Region!

Grenzkontrolle rechtswidrig – der Staat braucht mehr als nur gute Gründe

Darf die Bundespolizei Menschen an der Grenze einfach verdachtsunabhängig kontrollieren?

Mit dieser Frage hatte sich das Verwaltungsgericht Koblenz zu befassen. In seinem Urteil vom 27.04.2026, Az. 3 K 650/25.KO, entschied das Gericht:

Die konkrete Identitätskontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze war rechtswidrig.

⚖️ Was war passiert?

Der Kläger - ein Jura-Professor - war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs. Kurz hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen wurde der Bus auf einem Rastplatz an der A8 kontrolliert. Die Bundespolizei führte bei dem Kläger eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durch.

Der Mann wollte das nicht einfach hinnehmen und klagte. Seine Argumentation: Die Grenzkontrollen seien nicht ordnungsgemäß begründet worden und verstießen gegen den Schengener Grenzkodex.

Das VG Koblenz gab ihm Recht.

📌 Warum ist das Urteil so interessant?

Im Schengen-Raum gilt grundsätzlich: Reisen ohne Grenzkontrollen ist der Normalfall. Binnengrenzkontrollen dürfen nur ausnahmsweise wiedereingeführt oder verlängert werden.

Dafür braucht es nicht nur eine politische Einschätzung oder ein allgemeines Sicherheitsgefühl. Erforderlich ist eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit – und diese muss nachvollziehbar begründet, dokumentiert und anhand tragfähiger Tatsachen überprüfbar sein.

Genau daran fehlte es nach Ansicht des VG Koblenz.

Das Gericht stellte insbesondere darauf ab, dass die Bundesrepublik Deutschland die behaupteten Migrationsbewegungen nicht ausreichend in Beziehung zu den vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen der Behörden gesetzt hatte. Vereinfacht gesagt: Es reicht nicht aus, Zahlen zu nennen. Es muss auch erklärt werden, warum diese Zahlen die Behörden tatsächlich erheblich überfordern sollen.

Auch der Hinweis auf einzelne schwere Straftaten genügte dem Gericht nicht, um eine generelle Überforderung der nationalen Behörden anzunehmen.

🔎 Was bedeutet das praktisch?

Das Urteil sagt nicht: Grenzkontrollen sind immer verboten.

Es sagt aber sehr deutlich:
Auch der Staat muss sich an Recht und Gesetz halten. Gerade bei verdachtsunabhängigen Kontrollen braucht es eine wirksame Rechtsgrundlage. Ist schon die Anordnung oder Verlängerung der Grenzkontrollen europarechtswidrig, kann auch die darauf gestützte Identitätskontrolle rechtswidrig sein.

Das ist ein wichtiger Punkt – nicht nur für Juristen, sondern für jeden Bürger:

✅ Behörden haben Befugnisse.
✅ Diese Befugnisse haben Grenzen.
✅ Und Gerichte können überprüfen, ob diese Grenzen eingehalten wurden.

🧭 Unser Rechtstipp:

Ärgert niemals einen Professor der Rechtswissenschaften!

Wer von einer polizeilichen oder behördlichen Maßnahme betroffen ist, sollte nicht vorschnell davon ausgehen, dass „das schon seine Richtigkeit haben wird“.

Ob Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Sicherstellung, Anhörung oder behördlicher Bescheid: Entscheidend ist immer, ob die Maßnahme im konkreten Fall auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruht und verhältnismäßig ist.

Wichtig ist aber auch: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

Unser Fazit:

Rechtsstaat bedeutet nicht, dass der Staat nichts darf. Rechtsstaat bedeutet, dass der Staat begründen muss, warum er etwas darf. Wir beobachten die Situation weiter und informieren Sie gerne!

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lokal verwurzelt in Traben-Trarbach – und auch über die Stadtgrenzen hinaus für Sie tätig.

Hier unser Rechtstipp der Woche: Wenn der Putz bröckelt – wer zahlt die Sanierung?Ein Mietvertrag ist schnell unterschri...
24/04/2026

Hier unser Rechtstipp der Woche: Wenn der Putz bröckelt – wer zahlt die Sanierung?

Ein Mietvertrag ist schnell unterschrieben. Doch einzelne Formulierungen können im Ernstfall erhebliche finanzielle Folgen haben. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 16.10.2025 – 14 U 103/20.

Worum ging es?

Das Land Hessen hatte mehrere Immobilien verkauft und diese anschließend langfristig zurückgemietet. Bei einem Gebäude kam es später zu erheblichen Schäden: An tragenden Wänden und Geschossdecken lösten sich großflächig Beton und Innenputz.

Das Land verlangte von der Vermieterin rund 10 Millionen Euro Vorschuss, um die Schäden beseitigen zu lassen.

Der entscheidende Punkt war eine Klausel im Mietvertrag:
Die Vermieterin sollte nur für die Instandhaltung und Instandsetzung an „Dach und Fach“ verantwortlich sein. Alle übrigen Instandsetzungspflichten sollten dagegen beim Mieter liegen.

Das OLG Frankfurt entschied:
👉 Das Land Hessen hat keinen Anspruch auf den verlangten Vorschuss.
👉 Der Innenputz fiel nach der konkreten Vertragsregelung nicht in den Verantwortungsbereich der Vermieterin.
👉 Innenputz gehört nicht automatisch zu „Dach und Fach“.

Warum?

Das Gericht stellte maßgeblich auf die Auslegung des Mietvertrages ab. Zwar ist grundsätzlich der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Gerade bei Gewerbemietverträgen können die Parteien hiervon aber vertraglich abweichen.

Nach Auffassung des Gerichts war der Innenputz kein konstruktiver Gebäudeteil. Er wurde lediglich als Überzug auf Wände und Decken aufgebracht. Besonders wichtig war außerdem: Der Außenputz war im Vertrag ausdrücklich erwähnt, der Innenputz hingegen nicht.

Daraus folgerte das Gericht: Wenn der Vertrag den Außenputz nennt, den Innenputz aber nicht, spricht dies dagegen, den Innenputz stillschweigend unter „Dach und Fach“ zu fassen.

📌 Und was bedeutet das für Rheinland-Pfalz?

Auch bei uns in Rheinland-Pfalz würde sich eine solche Frage grundsätzlich nicht nach einem besonderen Landesmietrecht richten. Maßgeblich sind auch hier das Bürgerliche Gesetzbuch, der konkrete Mietvertrag und die Auslegung der vereinbarten Klauseln.

Das bedeutet:
Bei einem vergleichbaren Gewerbemietvertrag in Rheinland-Pfalz könnte ein Gericht zu einem ähnlichen Ergebnis kommen, wenn die Vermieterpflicht ausdrücklich auf „Dach und Fach“ beschränkt ist und der Innenputz nicht genannt wird.

Aber: Die Entscheidung des OLG Frankfurt bindet rheinland-pfälzische Gerichte nicht automatisch. Zuständig wären hier je nach Fall etwa die Gerichte in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Berufungszug das OLG Koblenz oder das Pfälzische OLG Zweibrücken. Dennoch hat die Entscheidung erhebliches Gewicht, weil sie zeigt, wie genau solche Klauseln geprüft werden.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung:

🏢 Gewerbemiete:
Hier besteht deutlich mehr Vertragsfreiheit. Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten können in größerem Umfang auf den Mieter übertragen werden – allerdings nicht grenzenlos. Bei vorformulierten Vertragsklauseln können die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Rolle spielen.

🏠 Wohnraummiete:
Hier gelten strengere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters. Größere Substanzschäden oder erhebliche Sanierungen können in der Regel nicht ohne Weiteres auf den Mieter abgewälzt werden.

💡 Unser Rechtstipp:
Gerade bei Gewerberäumen, Praxisräumen, Kanzleiräumen, Ladenlokalen, Büroflächen oder langfristigen Mietverträgen sollte ganz genau geregelt werden:

✅ Wer trägt welche Instandhaltungskosten?
✅ Was bedeutet „Dach und Fach“ konkret?
✅ Sind Innenputz, Außenputz, Wände, Decken, Leitungen und technische Anlagen ausdrücklich geregelt?
✅ Gibt es eine klare Kostenbegrenzung?
✅ Handelt es sich um eine individuell ausgehandelte Vereinbarung oder um Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Denn im Streitfall zählt nicht, was eine Partei „gemeint“ hat, sondern was rechtlich belastbar im Vertrag steht.

Fazit:
Unklare Begriffe wie „Dach und Fach“ können teuer werden. Wer Mietverträge abschließt – ob als Vermieter oder Mieter –, sollte die Instandhaltungs- und Sanierungspflichten präzise regeln lassen.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.10.2025 – 14 U 103/20

Unser heutiger Rechtstipp der Woche kommt direkt aus der Praxis!📞Unerlaubter Werbeanruf – und plötzlich eine Rechnung?Mu...
17/04/2026

Unser heutiger Rechtstipp der Woche kommt direkt aus der Praxis!

📞Unerlaubter Werbeanruf – und plötzlich eine Rechnung?

Muss man das so hinnehmen?

In unserem Fall haben wir die Forderung gegen unseren Mandanten klar zurückgewiesen. Denn schon beim angeblichen Vertragsschluss gab es erhebliche Zweifel: Ein Teil des Telefonats war nicht aufgezeichnet, der genaue Inhalt blieb unklar, und es war fraglich, ob der Anrufer überhaupt Verträge abschließen durfte.

Dazu kam: Preis und versprochene Leistung standen erkennbar nicht im Verhältnis.

Wir stellen insbesondere bei unseren gewerblichen Kunden eine Zunahme solcher Fälle fest. Hier wird die Schnelllebigkeit und Hektik des beruflichen Alltags gezielt ausgenutzt, um sowohl Unternehmer als auch Verbraucher zu einem bestimmten Antwortverhalten zu veranlassen; wer schon einmal Berührung mit dem Vertrieb hatte, kennt die sog. "Druckverkäufer" und deren Verhalten. Wir stellen immer häufiger fest, dass viele der Betroffenen in dieser Situation regelrecht überfahren und hilflos sind. Hier kommen dann wir ins Spiel!

Wichtig ist insoweit der Blick auf die Rechtslage: Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, kann es sich nach der Rechtsprechung des BGH um einen Werkvertrag handeln. Dann kann eine Kündigung nach § 648 BGB in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 17.05.2018 – VII ZR 70/17).

Unser Rat:
Nicht vorschnell zahlen. Unterlagen sichern. Gesprächsinhalte prüfen. Und bei unerlaubten Werbeanrufen rechtlich gegenhalten.

Denn nicht jede Rechnung ist auch berechtigt.

Benötigen Sie weitere Informationen oder sind sogar selbst betroffen? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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Rechtstipp der Woche: Mietminderung bei Mängeln – was sagt das OLG Köln?OLG Köln, Urteil vom 11.12.2001 – Az. 22 U 301/0...
16/03/2026

Rechtstipp der Woche: Mietminderung bei Mängeln – was sagt das OLG Köln?

OLG Köln, Urteil vom 11.12.2001 – Az. 22 U 301/00

Fast jeder von uns war schon einmal betroffen: Mängel in der Wohnung; sei es das undichte Fenster, Feuchtigkeit in der Wohnung oder gar Schimmel.

Wer Mängel in seiner Mietwohnung hat, darf unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern. Das klingt einfach – ist es aber nicht immer. Das OLG Köln hat in seinem Urteil klargestellt:

📌 Mietminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist – z. B. durch Feuchtigkeit, Lärm, Heizungsausfall oder andere gravierende Mängel.

📌 Aber Achtung: Der Mieter muss die Mängel konkret und nachvollziehbar darlegen – pauschale Behauptungen reichen nicht. Auch muss der Vermieter über die Mängel informiert worden sein.

📌 Was im Streitfall gilt: Der Vermieter muss beweisen, dass die Wohnung mangelfrei war oder dass die Mängel nicht zur Minderung berechtigen. Gelingt ihm das nicht, kann eine Zahlungsklage scheitern – wie im entschiedenen Fall.

Unser Tipp:

Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig (Fotos, Protokolle), informieren Sie den Vermieter schriftlich und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden unnötige Konflikte.

Weil unsere Kanzlei den Karneval an der Mosel genauso gerne feiert wie die meisten unserer Mandanten, haben wir in der v...
20/02/2026

Weil unsere Kanzlei den Karneval an der Mosel genauso gerne feiert wie die meisten unserer Mandanten, haben wir in der vergangenen Woche eine kleine närrische Pause eingelegt!

In unserem heutigen Rechtstipp der Woche begutachten wir einmal eine Thematik, die wohl jeden von uns schon einmal betroffen haben dürfte.

📦 Darf DHL bzw. Deutsche Post Pakete einfach beim Nachbarn abgeben? – Das OLG Hamm sagt: Ja, grundsätzlich schon.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wollte der Deutschen Post AG (DHL) per Unterlassungsklage verbieten lassen, eine AGB-Klausel zur „Ersatzzustellung“ zu verwenden – also zur Zustellung an Hausbewohner oder Nachbarn, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird.

Worum ging’s genau?

Streitpunkt war vor allem: Wer ist überhaupt „Nachbar“? Der vzbv hielt die Regelung für zu unbestimmt und damit ggf. intransparent bzw. unangemessen benachteiligend nach § 307 BGB.

Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 05.02.2026 – I-13 UKl 9/25)

Das OLG Hamm hat die Klage abgewiesen: Die Klausel halte der AGB-Kontrolle stand; eine unangemessene Benachteiligung sah das Gericht nicht.

Kernformel der Klausel ist u.a. die Zustellung an „Hausbewohner und Nachbarn … sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme … berechtigt sind“.

Hervorzuheben ist, dass die Ersatzzustellung zudem an Bedingungen geknüpft – u.a. unverzügliche Benachrichtigung des Empfängers (mit Name und Anschrift des Ersatzempfängers) und die Möglichkeit, das vorab zu untersagen.

Was bedeutet dies für Verbraucher?

Die Nachbarzustellung bleibt grundsätzlich zulässig, wenn sie so in den AGB geregelt ist und die Bedingungen eingehalten werden.

Sie können widersprechen: Wer keine Ersatzzustellung will, muss das gegenüber DHL/Deutsche Post aktiv untersagen (z.B. über Zustelloptionen/Kundenkonto).

Nicht jede Sendung ist erfasst: Bestimmte Sendungen (z.B. „nur persönlich“/Ident-Optionen; teils bestimmte Express/Versicherungs-Konstellationen) sind laut Klausel ausgenommen.

Und wie geht’s weiter?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Sache in eine weitere Runde geht oder es hierbei sein Bewenden hat.

-Trarbach

Heute haben wir mal etwas komplexeres aus den Themenbereichen Familien- und Steuerrecht für unsere interessierten Leser ...
06/02/2026

Heute haben wir mal etwas komplexeres aus den Themenbereichen Familien- und Steuerrecht für unsere interessierten Leser zusammengefasst.

⚖️ Rechtstipp der Woche: Scheidung teuer – aber steuerlich absetzbar? (Meist: nein.)

Der BFH hat im Urteil vom 18.10.2023 – X R 7/20 entschieden: Prozesskosten, um (höheren) nachehelichen Unterhalt zu bekommen, sind keine „Werbungskosten“ – selbst dann nicht, wenn der Unterhalt wegen Realsplitting beim Empfänger versteuert werden muss.

Worum ging’s konkret?

Nach der Scheidung (2014) wurde nachehelicher Unterhalt zunächst auf 582,50 €, später per Vergleich auf 900 € monatlich erhöht. Die Unterhaltsempfängerin zahlte dafür 2015 Gerichts- und Anwaltskosten und wollte diese (anteilig) steuerlich als Werbungskosten abziehen.

Warum hat der BFH den Abzug abgelehnt?

Unterhalt und der Streit darum gehören grundsätzlich zum Privatleben.

Beim Realsplitting werden Unterhaltszahlungen steuerlich erst relevant, wenn der Unterhaltszahler mit Zustimmung des Empfängers den Sonderausgabenabzug beantragt. Erst dann werden die Zahlungen beim Empfänger zu steuerbaren Einkünften.
Diese „Umqualifizierung“ ist zugleich die zeitliche Grenze: Kosten, die davor entstehen (z. B. Prozesskosten), sind keine Werbungskosten.

Wichtig: Der BFH hat den Fall zurück ans FG verwiesen, weil noch zu prüfen war, ob die Kosten ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen in Betracht kommen könnten (sehr enge Voraussetzungen).

Was bedeutet das für den Ratsuchenden?

Wer wegen Unterhalt prozessiert, sollte steuerlich nicht mit einem „Werbungskosten-Abzug“ rechnen – auch nicht beim Realsplitting.

Adresse

Unser Büro: Zum Hafen 22
Traben-Trarbach
56841

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:30
14:30 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:30
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Donnerstag 09:00 - 14:30
14:30 - 19:00
Freitag 09:00 - 12:30

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+4965418187205

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