03/09/2026
"Meine Miete wurde erhöht! Darf der Vermieter das?"
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Gerade wenn die Miete erhöht werden soll, macht es einen erheblichen Unterschied, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.
Denn ein klassischer unbefristeter Mietvertrag funktioniert anders als eine Staffelmiete oder Indexmiete. Und ein befristeter Mietvertrag regelt wiederum zunächst eine ganz andere Frage: Wie lange besteht das Mietverhältnis überhaupt?
Die wichtigsten Unterschiede:
Unbefristeter Mietvertrag: Das Mietverhältnis läuft grundsätzlich ohne festes Enddatum. Eine Mieterhöhung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden.
Staffelmiete: Die zukünftigen Mietsteigerungen werden bereits im Mietvertrag festgelegt. Zeitpunkt und jeweilige Miethöhe stehen damit grundsätzlich schon bei Vertragsschluss fest.
Indexmiete: Die Entwicklung der Miete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Verändert sich der maßgebliche Index, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Miete angepasst werden.
Befristeter Mietvertrag / Zeitmietvertrag: Hier wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Für Wohnraum ist eine wirksame Befristung allerdings nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Warum ist das gerade bei einer Mieterhöhung so wichtig?
Weil die Frage „Darf mein Vermieter die Miete erhöhen?“ nicht pauschal beantwortet werden kann.
Zuerst muss geklärt werden:
Welcher Mietvertrag liegt vor und welche Regelungen zur Miethöhe wurden tatsächlich vereinbart?
Deshalb lohnt sich gerade in Zeiten steigender Mietpreise ein genauer Blick in den eigenen Mietvertrag.
💡 Unser Tipp: Einer verlangten Mieterhöhung weder vorschnell zustimmen noch sie ungeprüft zurückweisen. Zuerst sollte geklärt werden, auf welcher vertraglichen und gesetzlichen Grundlage die Erhöhung verlangt wird.
Speichert euch die Übersicht gerne ab, spätestens bei der nächsten Mieterhöhung kann diese Unterscheidung wichtig werden.