Kanzlei Streich & Wittke Rechtsanwälte in Partnerschaft MBB

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"Meine Miete wurde erhöht! Darf der Vermieter das?"Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Gerade wenn die Miete erhöh...
03/09/2026

"Meine Miete wurde erhöht! Darf der Vermieter das?"

Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Gerade wenn die Miete erhöht werden soll, macht es einen erheblichen Unterschied, welche Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde.

Denn ein klassischer unbefristeter Mietvertrag funktioniert anders als eine Staffelmiete oder Indexmiete. Und ein befristeter Mietvertrag regelt wiederum zunächst eine ganz andere Frage: Wie lange besteht das Mietverhältnis überhaupt?

Die wichtigsten Unterschiede:

Unbefristeter Mietvertrag: Das Mietverhältnis läuft grundsätzlich ohne festes Enddatum. Eine Mieterhöhung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden.

Staffelmiete: Die zukünftigen Mietsteigerungen werden bereits im Mietvertrag festgelegt. Zeitpunkt und jeweilige Miethöhe stehen damit grundsätzlich schon bei Vertragsschluss fest.
Indexmiete: Die Entwicklung der Miete wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Verändert sich der maßgebliche Index, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Miete angepasst werden.

Befristeter Mietvertrag / Zeitmietvertrag: Hier wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Für Wohnraum ist eine wirksame Befristung allerdings nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Warum ist das gerade bei einer Mieterhöhung so wichtig?
Weil die Frage „Darf mein Vermieter die Miete erhöhen?“ nicht pauschal beantwortet werden kann.

Zuerst muss geklärt werden:

Welcher Mietvertrag liegt vor und welche Regelungen zur Miethöhe wurden tatsächlich vereinbart?

Deshalb lohnt sich gerade in Zeiten steigender Mietpreise ein genauer Blick in den eigenen Mietvertrag.

💡 Unser Tipp: Einer verlangten Mieterhöhung weder vorschnell zustimmen noch sie ungeprüft zurückweisen. Zuerst sollte geklärt werden, auf welcher vertraglichen und gesetzlichen Grundlage die Erhöhung verlangt wird.

Speichert euch die Übersicht gerne ab, spätestens bei der nächsten Mieterhöhung kann diese Unterscheidung wichtig werden.

Herzlich willkommen im Team Hamburg, liebe Sinja! 👏🏻😃🍀Wir freuen uns riesig, dass Du ab sofort bei uns an Bord bist und ...
02/09/2026

Herzlich willkommen im Team Hamburg, liebe Sinja! 👏🏻😃🍀

Wir freuen uns riesig, dass Du ab sofort bei uns an Bord bist und uns redaktionell tatkräftig unterstützt.

Auf eine schöne gemeinsame Zeit und eine erfolgreiche Zusammenarbeit! 👍🏻☀️⚓️

Herzlich willkommen im Team, liebe Jana! 🍀😊Wir freuen uns sehr, dass Jana uns ab sofort tatkräftig unterstützt und unser...
19/08/2026

Herzlich willkommen im Team, liebe Jana! 🍀😊

Wir freuen uns sehr, dass Jana uns ab sofort tatkräftig unterstützt und unser Team verstärkt.

Wir heißen dich herzlich willkommen und freuen uns auf eine tolle gemeinsame Zeit und eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Schön, dass du da bist! 😃🙌🏼🍀

Herzlich willkommen im Team Hamburg, liebe Eden! 🍀⚖️Wir freuen uns sehr, dass Eden Mezgebe uns seit heute als Rechtsanwä...
17/08/2026

Herzlich willkommen im Team Hamburg, liebe Eden! 🍀⚖️

Wir freuen uns sehr, dass Eden Mezgebe uns seit heute als Rechtsanwältin tatkräftig unterstützt.

Wir heißen dich herzlich willkommen und freuen uns sehr, dass du ab sofort Teil unseres Teams bist. Auf eine tolle gemeinsame Zeit und eine erfolgreiche Zusammenarbeit - schön, dass du da bist! 🍀😃🙌🏼

28/07/2026

Drei Monate nach dem Auszug taucht die alte Wohnung plötzlich bei ImmoScout auf.

Dabei war dem Mieter doch wegen Eigenbedarfs gekündigt worden: Angeblich sollte der Bruder des Vermieters einziehen.

Der Mieter zieht aus, organisiert den Umzug, sucht eine neue Wohnung und entdeckt dann durch Zufall das Inserat seiner ehemaligen Wohnung.

War der Eigenbedarf nur vorgetäuscht?

Nicht zwingend. Es kann nachvollziehbare Gründe geben, warum der Bruder die Wohnung letztlich doch nicht bezogen hat, zum Beispiel:

• eine berufliche Veränderung
• eine Trennung oder Versöhnung
• eine Erkrankung oder ein Pflegefall
• eine unerwartete andere Wohnmöglichkeit
• finanzielle oder persönliche Veränderungen
• die Wohnung erwies sich nachträglich als ungeeignet

Aber: Wird die angekündigte Eigennutzung überhaupt nicht umgesetzt und die Wohnung kurz nach dem Auszug wieder angeboten, besteht zumindest ein erheblicher Verdacht. Der Vermieter muss dann konkret und glaubhaft erklären können, wann und warum sich seine ursprünglichen Pläne geändert haben.

Stellt sich heraus, dass der Eigenbedarf von Anfang an nur vorgeschoben war, können dem ehemaligen Mieter Schadensersatzansprüche zustehen, etwa wegen Umzugskosten, einer höheren Miete der Ersatzwohnung oder weiterer kündigungsbedingter Aufwendungen.

Deshalb unbedingt sichern:

• Screenshots des Inserats
• Veröffentlichungsdatum
• angebotene Miethöhe
• Beschreibung und Kontaktdaten
• ursprüngliche Kündigung
• sämtliche Umzugs- und Mehrkosten

Ein ImmoScout-Inserat ist noch kein abschließender Beweis. Es kann aber der entscheidende Hinweis sein, der einen vorgetäuschten Eigenbedarf sichtbar macht.

Wie würdet ihr reagieren, wenn ihr eure ehemalige Wohnung plötzlich wieder online entdeckt?

Hinweis: Jeder Fall ist individuell und sollte anhand der Kündigung, des zeitlichen Ablaufs und der Erklärung des Vermieters geprüft werden.

27/07/2026

Die größten Streitklassiker im Mietrecht? Meist sind es genau diese vier Themen:

• unwirksame Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln
• unwirksame Befristungen im Mietvertrag
• Streit um Zahlung, Anlage oder Rückzahlung der Kaution
• Haustierhaltung in der Mietwohnung

Gerade bei Mietverträgen gilt: Nur weil eine Regelung unterschrieben wurde, ist sie nicht automatisch wirksam. Viele Vertragsklauseln halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand und andere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet oder durchgesetzt werden.

Das Problem: Oft zeigt sich erst beim Auszug, bei einer Mieterhöhung oder nach einer Kündigung, welche finanziellen Folgen eine unwirksame oder missverständliche Regelung haben kann.

Deshalb lohnt es sich für Mieter und Vermieter, den Mietvertrag nicht erst dann prüfen zu lassen, wenn der Streit bereits eskaliert ist.

Welcher dieser Punkte hat bei Euch schon einmal für Ärger gesorgt? Schreibt es in die Kommentare, wir sind gespannt!

Hinweis: Das Video ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

24/07/2026

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel?

Viele Mieter denken dann: Perfekt, ich muss gar nichts zahlen.
Ganz so einfach ist es aber nicht.

Der BGH sagt:
Wird die unrenoviert übernommene Wohnung im Laufe der Mietzeit renovierungsbedürftig, kann der Mieter zwar eine Renovierung verlangen.
Wenn die Wohnung dadurch aber besser wird als bei Einzug, muss sich der Mieter im Regelfall hälftig an den Kosten beteiligen.
BGH, Urteile vom 08.07.2020
VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Merke:
Unwirksam heißt nicht automatisch kostenlos.
Hast Du so etwas schon selbst erlebt? Teile Deine Erfahrungen mit uns: Wie bist Du vorgegangen und habt Ihr Euch im Mietverhältnis geeinigt? Oder gab es Streit? Was hältst Du von der Regelung? Warum?

Rechtsanwalt Immobilienrecht Wohnung Mietvertrag

23/07/2026

Solche Sätze hören Käufer beim Neubau, bei der Abnahme oder bei der Mängelbeseitigung erstaunlich oft.

Manchmal stimmt das sogar.

Aber manchmal sind solche Formulierungen auch nur der Versuch, echte Baumängel kleinzureden.

Denn wichtig ist nicht, wie der Bauträger den Mangel nennt.

Wichtig ist:

• Was wurde vertraglich geschuldet?
• Was steht in der Baubeschreibung?
• Entspricht die Leistung den anerkannten Regeln der Technik?
• Wurde die Ausführung fachgerecht vorgenommen?
• Liegt nur eine optische Unregelmäßigkeit vor?
• Oder ist die Gebrauchstauglichkeit, Haltbarkeit oder der Wert des Gebäudes betroffen?

Gerade bei der Abnahme sollten Käufer deshalb nicht vorschnell unterschreiben oder sich mit pauschalen Aussagen zufriedengeben.

Denn nach der Abnahme wird vieles schwieriger:

• Die Beweislast kann sich verschieben
• Mängel müssen sauber dokumentiert werden
• Fristen müssen richtig gesetzt werden
• Und manche Rechte können verloren gehen, wenn Mängel vorbehaltlos akzeptiert werden

Unser Tipp für Sie:

Wenn ein Bauträger einen Mangel als „optisch“, „normal“ oder „Stand der Technik“ bezeichnet, lassen Sie sich das konkret erklären.

Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme.

Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Videos.

Und unterschreiben Sie bei der Abnahme keine Erledigung, wenn Sie den Mangel tatsächlich nicht akzeptieren wollen.

Denn nicht jede Bauträger-Floskel ist falsch, aber jede ungeprüfte Bauträger-Floskel kann teuer werden.

Wir beraten Käufer, Bauherren und Eigentümer bundesweit im privaten Baurecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht.

Nicht jede Floskel ist ein Mangel.

Aber jeder Mangel sollte sauber geprüft werden.

22/07/2026

Der Einzug verschob sich immer wieder. Erst um Wochen. Dann um Monate.
Für die Familie bedeutete das:
Zwischenlösung suchen
Zusätzliche Mietkosten zahlen
Möbel einlagern
Umzug neu planen
Finanzierung weiter bedienen
Und monatelange Unsicherheit
Viele Käufer wissen in solchen Situationen gar nicht, dass sie gegenüber dem Bauträger unter Umständen Ansprüche haben können.
Zum Beispiel wegen:
Verzug
Mehrkosten
Nutzungsausfall
Zusätzlicher Miete
Einlagerungskosten
Finanzierungsschäden
Entscheidend ist aber immer:
Was steht im Bauträgervertrag?
Gab es einen verbindlichen Fertigstellungstermin?
Wurde der Einzug nur unverbindlich angekündigt?
Wurde der Bauträger wirksam in Verzug gesetzt?
Welche Verzögerungen sind tatsächlich vom Bauträger zu vertreten?
Genau daran scheitern viele Fälle.
Denn nicht jede Bauverzögerung führt automatisch zu Schadensersatz.
Aber:
Wer monatelang vertröstet wird, sollte nicht einfach abwarten.
UNSER TIPP:
Wenn Ihr Bauprojekt ständig verschoben wird, dokumentieren Sie jede Verzögerung schriftlich.
Sichern Sie E-Mails, Bauzeitenpläne, Übergabetermine, WhatsApp-Nachrichten, Mehrkosten und Mietzahlungen.
Und lassen Sie prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger bestehen.
Denn aus „nur ein paar Wochen später“ wird beim Hausbau manchmal ein finanzieller Schaden von mehreren zehntausend Euro.
Wir beraten Käufer, Bauherren und Eigentümer bundesweit im privaten Baurecht, Bauträgerrecht und Immobilienrecht.

Warten Sie nicht, bis aus Monaten Jahre werden. Lassen Sie Ihre Ansprüche bei Bauverzögerung frühzeitig prüfen.

Adresse

Alexanderstraße 8a
Stuttgart
70184

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
13:30 - 17:30
Dienstag 08:30 - 12:30
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Mittwoch 08:30 - 12:30
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Freitag 08:30 - 12:30
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