08/06/2026
Darf ein Bauunternehmer schon während der Bauphase Geld verlangen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Im BGB-Bauvertrag können Abschlagszahlungen verlangt werden, wenn eine prüfbare Teilleistung erbracht wurde.
Das kann zum Beispiel sein:
• der Rohbau steht
• ein Gewerk ist fertiggestellt
• ein Bauabschnitt wurde abgeschlossen
• ein konkreter Leistungsstand ist nachweisbar
Wichtig ist aber:
Die Abschlagsrechnung muss nachvollziehbar und prüfbar sein.
Auftraggeber sollten deshalb nicht einfach zahlen, ohne den Leistungsstand zu prüfen.
Unternehmer sollten sauber dokumentieren, welche Leistungen bereits erbracht wurden.
Denn bei Abschlagszahlungen gilt:
Nicht blind zahlen.
Nicht pauschal verweigern.
Erst prüfen.