15/03/2026
*Geblitzt? Sie haben ein Recht auf die Bedienungsanleitung des Blitzers! 📸⚖️*
Wer geblitzt wird, erhält oft nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch Punkte oder ein Fahrverbot. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei – und um Messfehler nachzuweisen, braucht die Verteidigung Zugang zur Gebrauchsanweisung des Messgeräts.
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 (AZ: 3 ORbs 4 SsBs 16/25) die Rechte von Betroffenen deutlich gestärkt.
Der Fall: Ein Autofahrer wurde wegen 30 km/h zu viel geblitzt und zu Geldbuße plus Fahrverbot verurteilt. Er beantragte mehrfach die aktuelle Gebrauchsanweisung des Lasermessgeräts – vergeblich. Das Amtsgericht lehnte ab mit der Begründung, diese sei „allgemein zugänglich".
Die Entscheidung des OLG: Das Gericht hob das Urteil auf und stellte klar:
✅ Die pauschale Begründung „allgemein zugänglich" reicht NICHT aus
✅ Gerichte müssen konkret darlegen, WO die Anleitung zugänglich ist
✅ Betroffene dürfen NICHT auf veraltete Auflagen oder den Hersteller verwiesen werden
✅ Die Behörde muss die aktuelle Gebrauchsanweisung beibringen
Warum ist das wichtig? Nur durch Einsicht in die Gebrauchsanweisung können Verteidiger und Sachverständige prüfen, ob:
- Das Gerät vorschriftsmäßig bedient wurde
- Messabstände eingehalten wurden
- Die Aufstellung korrekt war
Praxis-Tipp: Bei Zweifeln an einer Messung sollten Sie über Ihren Anwalt die gesamte Messakte sowie die aktuelle Gebrauchsanweisung anfordern. Die Verweigerung kann einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellen!
👉 Den gesamten Artikel gibt es hier zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/blitzer-recht-auf-faires-verfahren-gebrauch-von-messgeraet-pruefen/