Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen

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Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen Unsere Anwaltskanzlei glaubt daran, dass jeder Mensch sich darauf konzentrieren sollte, was er am Be

Unsere Anwaltskanzlei bietet Privatpersonen, Freiberuflern und Unternehmen individuelle und wirtschaftlich sinnvolle rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung. Wir bieten eine effiziente Beratung, in dem sich die Anwälte und Mitarbeiter unserer Kanzlei auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Dies ist gegeben durch die verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen als auch die weitere Spezialisierung in den Tätigkeitsschwerpunkten. Unsere Philosophie ist eine an der uns geschilderten Sach- und der sich daraus ergebenden Rechtslage offene Beratung. Schnelles, effektives und exaktes Arbeiten als auch ein offenes Ohr für unsere Mandanten und Kreativität sind die Prinzipien, an denen wir uns gerne messen lassen. Unsere Kanzlei ist zentral gelegen, unweit des Kaufhaus Upstall, direkt in der Einkaufsstraße. Zu erreichen sind wir bequem mit dem Auto, dem Stadtbus oder zu Fuß.

14/10/2026

Sein Handy lag auf dem Tisch. Reicht das schon?

Das Smartphone liegt im Personalgespräch auf dem Tisch. Für sich genommen hatte das nach dem Landesarbeitsgericht keine Indizwirkung. Entscheidend war die Gesamtschau mit weiteren Umständen. Für HR heißt das: Ein auffälliges Protokoll verlangt sorgfältige Aufklärung.

Mehr zum Fall und zur HR-Praxis in der aktuellen Folge von „Einfach Recht“ mit Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal.

Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2026 – 21 Sa 63/25.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001651832

Sein Lohn steigt auf 12 Euro. Bei der Prämie soll er deshalb zurückstecken.Er bekommt einmalig 250 Euro. Seine Kollegen ...
14/10/2026

Sein Lohn steigt auf 12 Euro. Bei der Prämie soll er deshalb zurückstecken.

Er bekommt einmalig 250 Euro. Seine Kollegen bekommen 26 Monate lang jeden Monat 115,38 Euro netto.

Warum dieser Unterschied?

Sein Stundenlohn war durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bereits von 10,56 Euro auf 12,00 Euro gestiegen. Deshalb hielt ihn der Arbeitgeber für weniger ausgleichsbedürftig.

Der Mitarbeiter akzeptiert das nicht. Er zieht bis vor das Bundesarbeitsgericht – und bekommt Recht.

Die gesetzliche Mindestlohnerhöhung verfolgt einen anderen Zweck als die Inflationsausgleichsprämie.

Wer freiwillige Leistungen nach einer allgemeinen Verteilungsentscheidung gewährt, darf Beschäftigte nicht aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausschließen.

Für Geschäftsführung und HR heißt das: Definiert den Zweck einer Sonderzahlung. Richtet die Gruppenbildung konsequent daran aus.

Prüft Eure Sonderzahlungen: Passt jedes Unterscheidungskriterium zum Zweck der Leistung?

BAG, Urteil vom 30.09.2026 – 10 AZR 62/26.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/inflationsausgleichspraemie-mindestlohnempfaenger-gleichbehandlung/

13/10/2026

Keine Tonaufnahme vorgelegt. Trotzdem fristlos gekündigt.

Eine abspielbare Aufnahme lag nicht vor. Trotzdem hielt die fristlose Verdachtskündigung im besprochenen Fall vor dem Landesarbeitsgericht. Entscheidend waren mehrere Umstände zusammen. Die Anforderungen bleiben hoch: Sachverhalt aufklären, den Mitarbeiter anhören und den Einzelfall abwägen. Eine plausible andere Erklärung darf nicht übergangen werden.

Mehr zum Fall und zur HR-Praxis in der aktuellen Folge von „Einfach Recht“ mit Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal.

Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2026 – 21 Sa 63/25.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001651832

12/10/2026

Kaum Notizen. Abends acht Seiten Gesprächsprotokoll.

Ein Personalgespräch, kaum Mitschrift und am Abend acht Seiten Protokoll. Woher stammen die vielen Einzelheiten? In der Podcastfolge geht es um den Verdacht einer heimlichen Aufnahme und die nötige Aufklärung. Ein langes Protokoll allein reicht nicht.

Mehr zum Fall und zur HR-Praxis in der aktuellen Folge von „Einfach Recht“ mit Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal.

Quelle: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2026 – 21 Sa 63/25.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001651832

Eine Mitarbeiterin entdeckt ihr Wahlplakat auf Facebook. In ihr Gesicht wurde ein Hitlerbart montiert.Das Bild erscheint...
12/10/2026

Eine Mitarbeiterin entdeckt ihr Wahlplakat auf Facebook. In ihr Gesicht wurde ein Hitlerbart montiert.

Das Bild erscheint in einer geschlossenen Gruppe von Beschäftigten. Veröffentlicht unter dem Profil eines Kollegen, der bei der Betriebsratswahl für eine andere Liste kandidiert.

Der Arbeitgeber mahnt ihn ab.

Doch der Mitarbeiter bestreitet, den Beitrag veröffentlicht zu haben. Die Screenshots seien KI-generierte Fälschungen.

Wie lässt sich jetzt nachweisen, was tatsächlich passiert ist?

Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf kommt es auf die Menschen hinter den Screenshots an: Die betroffene Kollegin und ein weiterer Mitarbeiter haben den Beitrag selbst gesehen und auf ihren Handys gesichert. Hinzu kommt ihre WhatsApp-Kommunikation über die Aufnahmen.

Nach der Beweisaufnahme ist die Kammer überzeugt: Der Beitrag stammt vom Kläger. Die herabwürdigende Darstellung der Kollegin verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Abmahnung hält das Gericht für wirksam.

Der Mitarbeiter nimmt daraufhin seine Berufung zurück. Ein neues Berufungsurteil ergeht deshalb nicht.

Was ich Arbeitgebern und Personalverantwortlichen aus diesem Fall mitgebe:

👉 Dokumentiert bei digitalen Vorfällen auch, wer den Originalbeitrag wann und wo gesehen hat.

👉 Bewahrt vorhandene Originaldateien und den Zusammenhang auf, in dem sie entstanden sind.

👉 Prüft Einwände gegen die Echtheit sorgfältig. Die bloße Möglichkeit einer KI-Fälschung beantwortet die Beweisfrage noch nicht.

Für die betroffene Kollegin geht es um ihren Ruf. Für den Arbeitgeber darum, auf einer belastbaren Tatsachengrundlage zu handeln.

Wüsste Eure Personalabteilung, was sie bei einem solchen Vorfall zuerst sichern sollte?

Sandro Wulf
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Wulf & Collegen
Gestalten ist besser als Streiten.

Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung Nr. 14/2026 vom 02.10.2026, Az. 6 SLa 56/26.
https://www.lag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/20_Pressemitteilungen/Nr_14_26/index.php

26/09/2026
26/09/2026
24/09/2026

SO WEIT ging’s dann heute doch noch nicht. 😉 Sondern „nur“ erstinstanzlich zum Landgericht Berlin.

🏛️ In einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung konnten wir nach harter Verhandlung mit der Gegenseite einen lukrativen Vergleich für unsere beklagte Mandantin erreichen.

Die Klägerin musste ganz erheblich nachgeben und auf den weit überwiegenden Teil ihrer Forderungen verzichten. 💪🏻

23/09/2026

Urlaub verfällt nicht zum Ende des Jahres, wenn der Arbeitgeber diese Regelung nicht beachtet!

21/09/2026

Wie gehst du damit um?

Adresse

Breite Straße 54
Stendal
39576

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Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
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Telefon

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