03/09/2026
Im Alltag bleiben viele E‑Autos deutlich hinter der WLTP‑Angabe zurück. Das allein reicht vor Gericht aber meist nicht für einen Mangel.
Oft wird übersehen, dass WLTP Laborbedingungen sind und die reale Reichweite von Temperatur, Fahrweise, Verbrauchern, Beladung und dem Batterie‑Erhaltungszustand abhängt. Richter verlangen greifbare, fahrzeugbezogene Anhaltspunkte; pauschale Messwerte oder eine bloße Rückrufmeldung genügen nicht. Bei Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung wiegen Batterieverschleiß und konkrete Prüfbefunde besonders schwer. Ohne konkrete Umstände droht eine bloße Ausforschung statt eines zulässigen Sachverständigenbeweises.
Im aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir den Fall eines Taycan und zeigen, welche formalen und faktischen Anforderungen das OLG München gestellt hat. So wird sichtbar, wie Rechtsklarheit entsteht, wenn technische Beobachtungen systematisch und fahrzeugbezogen aufbereitet werden.
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