LEGAL SMART

LEGAL SMART Die innovative Anwaltskanzlei Und mit unseren Lösungen sind Sie immer auf der rechtssicheren Seite. Live und kostenlos.

RECHTSSICHERE LÖSUNGEN FÜR SMARTE MENSCHEN

LEGAL SMART bietet Ihnen mit der Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei rechtssichere Antworten auf Ihre Fragen. Finden Sie Antworten zu aktuellen rechtlichen Themen direkt online in der LEGAL SMART Themenwelt sowie Rechtstipps zu aktuellen Entscheidungen der Rechtsprechung in unserem Online Blog. LEGAL SMART gibt Ihnen mit Online Assistente

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Im Alltag bleiben viele E‑Autos deutlich hinter der WLTP‑Angabe zurück. Das allein reicht vor Gericht aber meist nicht f...
03/09/2026

Im Alltag bleiben viele E‑Autos deutlich hinter der WLTP‑Angabe zurück. Das allein reicht vor Gericht aber meist nicht für einen Mangel.

Oft wird übersehen, dass WLTP Laborbedingungen sind und die reale Reichweite von Temperatur, Fahrweise, Verbrauchern, Beladung und dem Batterie‑Erhaltungszustand abhängt. Richter verlangen greifbare, fahrzeugbezogene Anhaltspunkte; pauschale Messwerte oder eine bloße Rückrufmeldung genügen nicht. Bei Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung wiegen Batterieverschleiß und konkrete Prüfbefunde besonders schwer. Ohne konkrete Umstände droht eine bloße Ausforschung statt eines zulässigen Sachverständigenbeweises.

Im aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir den Fall eines Taycan und zeigen, welche formalen und faktischen Anforderungen das OLG München gestellt hat. So wird sichtbar, wie Rechtsklarheit entsteht, wenn technische Beobachtungen systematisch und fahrzeugbezogen aufbereitet werden.

https://www.legalsmart.de/blog/

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Die neuen Räume passen zum Wachstum. Der Mietvertrag muss es auch.Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die w...
03/09/2026

Die neuen Räume passen zum Wachstum. Der Mietvertrag muss es auch.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die wachsenden Unternehmen in ähnlicher Form immer wieder begegnet.

Eine Beratungsfirma hat endlich größere Räume gefunden. Genug Platz für neue Mitarbeitende, Besprechungen und einen repräsentativen Empfang. Der Vermieter erwartet eine schnelle Unterschrift, weil weitere Interessenten bereitstehen.

Die Geschäftsführerin muss nun mehr als Quadratmeter und Monatsmiete bewerten. Passt die Laufzeit zur weiteren Entwicklung? Wer trägt die Kosten für den Ausbau? Welche Nebenkosten können hinzukommen? Und lässt der Vertrag die geplante Nutzung der Räume tatsächlich zu?

Genau hier wird der Umzug zur unternehmerischen Strukturentscheidung. Gewerberäume können ein Unternehmen über Jahre binden. Deshalb sollten Vertragsinhalt, Finanzplanung und die erwartete Entwicklung des Betriebs zusammenpassen, bevor der Umzug beauftragt wird.

Mit einer festen Adresse für den rechtlichen Teil beginnt der Vorgang mit einer klaren Prüfung des Leistungsumfangs. Die Vertragsprüfung vor Vertragsschluss gehört grundsätzlich zum Leistungskatalog des LEGAL SMART Rechtsschutzes. Ob sie für die konkrete Mietfrage genutzt werden kann, wird anhand des gewählten Leistungskatalogs geklärt. Ist das Anliegen erfasst, erhält die Geschäftsführerin eine anwaltliche Einordnung der relevanten Regelungen und kann Laufzeit, Ausbau, Nebenkosten und Nutzung mit ihrer Planung abgleichen.

Danach hat das Unternehmen eine konkrete Entscheidungsgrundlage und kann den Standortwechsel als planbaren Wachstumsschritt behandeln. Was enthalten ist, steht im Leistungskatalog.

Welche langfristigen Fragen würden Sie vor Ihrer nächsten Standortentscheidung klären? Weitere Informationen finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Die Fotos sind gelungen. Doch im Marketingordner fehlt eine klare Antwort auf die Frage nach der Freigabe.Aus der LEGAL-...
02/09/2026

Die Fotos sind gelungen. Doch im Marketingordner fehlt eine klare Antwort auf die Frage nach der Freigabe.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die in ähnlicher Form häufig zum Unternehmensalltag gehört.

Nach einem Teamtag stehen dem Marketing zahlreiche authentische Aufnahmen zur Verfügung. Einige sollen auf die Karriereseite, andere in die sozialen Netzwerke. Die Beteiligten waren grundsätzlich einverstanden, doch teilweise wurde nur mündlich gefragt. Für welche Veröffentlichung die Zustimmung gelten sollte, ist ebenfalls nicht einheitlich festgehalten.

Jetzt stockt der geplante Beitrag. Das Marketing möchte die aktuelle Stimmung nutzen, die Personalabteilung muss Rückfragen stellen und die Geschäftsführung merkt: Begeisterung für gute Bilder ersetzt keinen nachvollziehbaren Ablauf.

Das ist kein ungewöhnliches Kommunikationsproblem. Sobald mehrere Bereiche Personenbilder verwenden, brauchen Marketing und Personalabteilung einen gemeinsamen Status: angefragt, eindeutig freigegeben, noch zu klären oder nicht vorgesehen. Ob eine konkrete Aufnahme veröffentlicht werden kann, lässt sich dabei nicht pauschal beantworten.

Mit einer festen Adresse für den rechtlichen Teil wird der Vorgang zum Arbeitsablauf. Die Vorabprüfung von Social-Media-Postings gehört zum Leistungskatalog des LEGAL SMART Rechtsschutzes. Fragen zum geplanten Einsatz können zudem per E-Mail oder Telefon anwaltlich eingeordnet werden. Was enthalten ist, steht im Leistungskatalog.

Das Unternehmen hat danach eine anwaltliche Einschätzung zum konkreten Posting in der Hand und kann daraus einen abgestimmten Freigabeschritt für künftige Veröffentlichungen machen. So wird aus einer offenen Bilderfrage ein wiederholbarer Prozess, mit dem Marketing und Personal gemeinsam arbeitsfähig bleiben.

Wie eindeutig ist der Freigabeprozess für Bilder in Ihrem Unternehmen? Weitere Informationen zum LEGAL SMART Rechtsschutz finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Sie entdecken eine rufschädigende Online‑Veröffentlichung. Ein Monat Untätigkeit kann genügen, damit einstweiliger Recht...
01/09/2026

Sie entdecken eine rufschädigende Online‑Veröffentlichung. Ein Monat Untätigkeit kann genügen, damit einstweiliger Rechtsschutz scheitert.

Viele gehen davon aus, länger Zeit zu haben oder dass die Einreichung allein genügt. Die aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart verschärft die zeitliche Praxis: Eilbedürftigkeit ist in der Regel bereits nach etwa einem Monat widerlegbar – und kann auch durch Verzögerungen im laufenden Verfahren entfallen.

Strukturell relevant ist, dass Eilbedürftigkeit zwar oft unterstellt wird, diese Annahme aber widerlegbar ist. Unterschätzt wird zudem die Abgrenzung, ob eine Äußerung die Person unmittelbar oder nur das Unternehmen trifft. Ebenso gefährlich sind Bearbeitungs‑ und Zustellungsprobleme nach Antragstellung: Untätigkeit gegenüber gerichtlichen Hinweisen kann den Anspruch unterlaufen.

Im aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir den Beschluss des OLG Stuttgart (07.08.2026, Az. 4 W 29/25) und ordnen die praktischen Konsequenzen für KMU, Selbständige und Betroffene ein. Die Entscheidung macht deutlich, dass präzise Dokumentation und proaktives Prozessmanagement entscheidend sind.

https://www.legalsmart.de/blog/

#§935ZPO #§823BGB #§1004BGB

Der Vorfall war gravierend. Die Kündigung sollte noch am selben Tag auf den Tisch.Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine ...
01/09/2026

Der Vorfall war gravierend. Die Kündigung sollte noch am selben Tag auf den Tisch.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die in ähnlicher Form immer wieder vorkommt.

In einem Logistikbetrieb meldet ein Teamleiter einen schweren Pflichtverstoß. Der Geschäftsführer ist verärgert und möchte sofort reagieren. Die Personalverantwortliche bremst: Zunächst hält sie fest, was berichtet wurde, welche Unterlagen vorliegen und wie der zeitliche Ablauf aussieht.

Genau hier zeigt sich Führung unter Druck. Die erste Reaktion kann verständlich sein. Sie ersetzt aber noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage. Bleiben Angaben ungeordnet oder Dokumente unberücksichtigt, wird aus einer Personalentscheidung schnell eine Diskussion über Annahmen und Erinnerungen.

Das ist kein Sonderfall. Gerade in kleineren und mittleren Betrieben treffen gravierende Vorfälle häufig auf kurze Entscheidungswege. Umso wichtiger ist eine feste Routine, die Emotion und Bewertung voneinander trennt.

Hat der rechtliche Teil eine feste Adresse, werden die gesammelten Informationen an den persönlichen Ansprechpartner übergeben. Beim LEGAL SMART Rechtsschutz gehört die Vorbereitung einer Kündigung ab einer gewählten Laufzeit von drei Jahren zum Leistungskatalog. Das Unternehmen erhält eine anwaltliche Einordnung des konkreten Sachverhalts und eine darauf vorbereitete Grundlage für die weitere Entscheidung. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden, dringende Anliegen werden priorisiert.

Ob die Kündigung ausgesprochen wird, bleibt die unternehmerische Entscheidung. Neu ist die Fähigkeit, auch unter Zeitdruck auf Grundlage geordneter Fakten und anwaltlicher Einschätzung zu handeln. Was konkret enthalten ist, steht im gewählten Leistungskatalog.

Welche interne Routine hilft Ihnen, bei schwierigen Personalentscheidungen besonnen zu bleiben? Weitere Informationen finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Ein Händler entdeckt auf Amazon ein Retro‑Blechschild, das fast ausschließlich aus bekannten Markenbestandteilen besteht...
31/08/2026

Ein Händler entdeckt auf Amazon ein Retro‑Blechschild, das fast ausschließlich aus bekannten Markenbestandteilen besteht.
Die unmittelbare Reaktion: über das Wettbewerbsrecht gegen den Anbieter vorgehen.

Oft wird angenommen, dass jede Markenverletzung automatisch ein UWG‑Unterlassungsrecht begründet. Das OLG Frankfurt hat dagegen klargestellt, dass nicht jede verletzende Norm auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten zu regeln; Strafvorschriften des Markenrechts schützen primär die Verfügungsbefugnis des Markeninhabers, nicht per se die Wettbewerbsordnung.

Versuche, über Straftatbestände wie Hehlerei, Betrug oder Geldwäsche lauterkeitsrechtliche Ansprüche zu konstruieren, scheitern regelmäßig an engen Tatbestandsvoraussetzungen und territorialen Grenzen. Gleichzeitig kann ein klarer Hinweis zur eingeschränkten Verkehrsfähigkeit lauterkeitsrechtlich relevant sein, beseitigt aber nicht zwangsläufig markenrechtliche Risiken gegenüber dem Rechteinhaber.

Im aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir die Entscheidung (OLG Frankfurt, 6 W 165/25) und ordnen die praktischen Folgen für Händler, Plattformverkäufer und Mitbewerber ein.

https://www.legalsmart.de/blog/

Zwei Gründer, zwei Zukunftspläne — und ein Termin, der mehr braucht als gute Absichten.Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute ...
31/08/2026

Zwei Gründer, zwei Zukunftspläne — und ein Termin, der mehr braucht als gute Absichten.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die uns in ähnlicher Form immer wieder begegnet.

Zwei Gründer haben ein kleines Unternehmen gemeinsam aufgebaut. Nach einigen Jahren möchte einer neue Standorte erschließen, der andere seine operative Rolle deutlich reduzieren. Beim nächsten Gesellschaftertermin sollen deshalb Beteiligung, Aufgaben und Entscheidungswege auf den Tisch.

Die persönlichen Vorstellungen sind schnell benannt. Schwieriger ist die Frage, was bereits vereinbart wurde und welche Schritte darauf aufbauen können. Der Gesellschaftsvertrag liegt in einer älteren Fassung vor, Zuständigkeiten wurden über Jahre pragmatisch verteilt, manche Entscheidungen nur mündlich getroffen. So gerät das Gespräch ins Stocken, bevor konkrete Optionen besprochen werden.

Das ist kein ungewöhnlicher Moment. Unterschiedliche Zukunftspläne stellen oft nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch gewachsene Unternehmensstrukturen infrage. Wer Dokumente, Rollen und Entscheidungswege vor dem Termin ordnet, schafft eine sachliche Arbeitsgrundlage.

Der LEGAL SMART Rechtsschutz umfasst Beratung und vorgerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Themen. Bei Fragen im Gesellschafterkreis ist allerdings konkret zu prüfen, ob das jeweilige gesellschaftsrechtliche Anliegen vom gewählten Leistungskatalog erfasst wird. Was enthalten ist, steht im Leistungskatalog. Ist ein nach Vertragsbeginn entstandenes Anliegen umfasst, erhält das Unternehmen eine anwaltliche Einordnung der vorgelegten Unterlagen und der geplanten nächsten Schritte.

Danach liegen nicht nur unterschiedliche Wünsche auf dem Tisch, sondern eingeordnete Dokumente und konkrete Punkte, über die entschieden werden kann. Das Unternehmen kann den Richtungswechsel strukturiert vorbereiten, ohne das Ergebnis des Gesellschaftertermins vorwegzunehmen.

Sind die Regeln für einen Richtungswechsel in Ihrem Gesellschafterkreis klar genug? Weitere Informationen finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Ein unbezeichnetes Produktfoto im eigenen Account — muss das immer als „Werbung“ gekennzeichnet werden? Nicht zwangsläuf...
28/08/2026

Ein unbezeichnetes Produktfoto im eigenen Account — muss das immer als „Werbung“ gekennzeichnet werden? Nicht zwangsläufig, aber es kommt auf das Gesamtbild an.

Viele Social‑Media‑Profile übersehen zwei organisatorische Lücken: die deutliche Darstellung der Unternehmerrolle in der Bio und die Auffindbarkeit des Impressums. Das führt dazu, dass Posts, die eigentlich offen werblich sind, formal angreifbar wirken — oder umgekehrt vermeintlich kennzeichnungspflichtig erscheinen, obwohl der werbliche Zweck klar ist.

Strukturell relevant ist der Blick des durchschnittlichen Nutzers: Verifizierte Accounts, Hinweise wie „Founderin/Founder“, markenbezogene Formulierungen und eindeutig verkaufsorientierte Sprache machen den kommerziellen Zweck sichtbar. Ebenso kann ein deutlich platzierter Bio‑Link zu einer vollständigen Impressumsseite die Impressumspflicht erfüllen. Kurzzeitige technische Störungen rechtfertigen allein keinen Verstoß.

Im aktuellen Blogbeitrag beleuchten wir, wie profilgestaltende Elemente und Post‑Formulierungen zusammenspielen und so Unsicherheit reduzieren. Klare Profilgestaltung und transparente Post‑Sprache schaffen die notwendige Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation — ohne pauschale Freistellung von Kennzeichnungspflichten.

Der vollständige Beitrag ist hier zu finden:
https://www.legalsmart.de/blog/

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Der Onlineshop ist fast fertig. Doch für den Verkaufsstart fehlen noch die Abläufe hinter dem Bestellbutton.Aus der LEGA...
28/08/2026

Der Onlineshop ist fast fertig. Doch für den Verkaufsstart fehlen noch die Abläufe hinter dem Bestellbutton.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis heute eine Situation, die beim Einstieg in den Onlinehandel häufig entsteht.

Der Inhaber eines Fachgeschäfts möchte seine Produkte erstmals bundesweit verkaufen. Das Sortiment ist eingepflegt, die Zahlungsarten sind eingerichtet und das Team bereitet die ersten Pakete vor. Offen ist jedoch, welche Informationen Kunden im Bestellablauf erhalten müssen und wie Rückabwicklungen praktisch organisiert werden. Während der angekündigte Starttermin näher rückt, wandern diese Fragen zwischen Agentur, Shopanbieter und Geschäftsleitung hin und her.

Der Engpass liegt nicht in der Technik. Mit dem neuen Vertriebskanal verändern sich Kundenkontakt und interne Abläufe: Aus dem Gespräch an der Ladentheke werden standardisierte Bestellschritte, Informationspflichten und wiederholbare Prozesse für Rücksendungen.

Deshalb gehört der rechtliche Teil in denselben Projektplan wie Warenwirtschaft, Versand und Marketing. Beim LEGAL SMART Rechtsschutz kann die Prüfung der Rechtstexte des Online-Shops übernommen werden. Das Unternehmen erhält eine anwaltliche Einordnung der vorhandenen Texte auf Grundlage der aktuellen Rechtslage und konkrete Hinweise dazu, welche Punkte vor dem Start noch bearbeitet werden sollten. Ob der konkrete Bedarf erfasst ist, wird anhand des gewählten Leistungskatalogs geklärt. Was enthalten ist, steht im Leistungskatalog.

Danach hat das Team einen geprüften Arbeitsstand und eine klare Liste offener Schritte in der Hand. Der Verkaufsstart muss rechtlich nicht mehr nebenbei organisiert werden, sondern wird zu einem planbaren Teil des neuen Geschäftsmodells.

Welche offenen Prozesse stehen zwischen Ihrem Unternehmen und dem nächsten digitalen Vertriebskanal? Weitere Informationen finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Aus einem kleinen Zusatzwunsch wird schnell ein zweiter Projektplan — nur ohne neue Entscheidung.Aus der LEGAL-SMART-Pra...
27/08/2026

Aus einem kleinen Zusatzwunsch wird schnell ein zweiter Projektplan — nur ohne neue Entscheidung.

Aus der LEGAL-SMART-Praxis eine Situation, die kleinen Softwaredienstleistern in ähnlicher Form immer wieder begegnet.

Ein Entwicklerteam arbeitet an einer individuellen Anwendung. Im wöchentlichen Meeting ergänzt der Kunde neue Exportfunktionen, zusätzliche Rollen und eine weitere Schnittstelle. Jeder Wunsch klingt für sich überschaubar. Nach einigen Wochen erkennt der Projektleiter jedoch: Leistungsbeschreibung, Budget und Zeitplan bilden längst nicht mehr dasselbe Projekt ab.

Nun stockt die Entscheidung. Gehört die gewünschte Funktion noch zum vereinbarten Auftrag? Muss das Team erst weiterarbeiten, um den Termin zu halten? Oder sollte es die Änderung zunächst dokumentieren und neu abstimmen? Eine pauschale Antwort zur Vergütung zusätzlicher Leistungen hilft hier nicht weiter.

Solche Situationen sind kein Sonderfall. In individuellen IT-Projekten entwickelt sich der Bedarf während der Umsetzung weiter. Entscheidend ist, ob daraus ein nachvollziehbarer Änderungsprozess entsteht: mit Beschreibung des Wunsches, Abgrenzung zur bisherigen Leistung und einer bewussten Entscheidung über Umfang, Zeit und Budget.

Hat der rechtliche Teil eine feste Adresse, kann das Team Vertrag, Leistungsbeschreibung und Gesprächsdokumentation einordnen lassen. Die Beratung und vorgerichtliche Vertretung in zivilrechtlichen Themen gehört bei allen Laufzeiten zum Leistungskatalog des LEGAL SMART Rechtsschutzes. Das Unternehmen erhält eine anwaltliche Einschätzung dazu, welche Punkte vom beschriebenen Leistungsumfang erfasst sein können und wo eine gesonderte Vereinbarung sinnvoll ist. Was enthalten ist, steht im Leistungskatalog.

Danach hat der Projektleiter eine belastbare Grundlage für das nächste Kundengespräch und kann Zusatzwünsche als eigene Geschäftsentscheidungen in den Projektablauf einbauen.

Wie werden zusätzliche Kundenwünsche in Ihren Projekten dokumentiert und entschieden? Weitere Informationen finden Sie unter https://legalsmart.de/rechtsschutz/landingpage.php

Adresse

Plantagenstraße 20
Steglitz
12169

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