Kanzlei Waldhauser

Kanzlei Waldhauser Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Sonthofen im Oberallgäu

Ich bin im Wettbewerbs- und Markenrecht tätig und übernehme selbstverständlich auch Angelegenheiten in anderen Rechtsgebieten. Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Hinblick auf die Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten im In- und Ausland. Ich unterstütze Sie außergerichtlich und vor Gericht bei möglichen Verletzungen Ihrer Schutzrechte und helfe Ihnen bei deren Verwertung, insbesondere

bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Lizenzverträgen. Ich melde für Sie Marken und Designs vor den nationalen und internationalen Ämtern an

Ich unterstütze Sie in der Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung und der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Forderungen und berate sie auch vorab, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung Ihrer Werbung und Ihres Internetauftritts. Gleichzeitig berate und unterstütze ich Sie auch in kartellrechtlicher Hinsicht, insbesondere im Hinblick auf Verträge die Sie mit Lieferanten, Wettbewerbern oder Kunden abschließen. Gerne berate ich Sie, ob für Ihre Idee urheberrechtlicher Schutz infrage kommt und wie dieser gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann. Ich unterstütze sie bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung, bei der Geltendmachung von Arbeitnehmererfinderrechten und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, sowohl vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, als auch vor den Arbeits- und Zivilgerichten. Insgesamt liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit in der umfassenden Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Daher bin ich außerdem im Bereich des nationalen und internationalen Handelsrechts, insbesondere bei Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen für Sie tätig. Ich berate und vertrete Sie auch im Kauf- und Werkvertragsrecht und erstelle und überprüfe Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Angelegenheiten außerhalb meiner Tätigkeitsschwerpunkte arbeite ich mit starken und zuverlässigen Kooperationspartnern zusammen.

26/03/2020

Ich bin auch weiterhin für Sie da und telefonisch und per Email erreichbar. Kommen Sie gut durch diese "besonderen" Zeiten und bleiben Sie gesund!

Veranstaltungshinweis: Am 04.08.2019 um 10:00 Uhr startet wieder der Altstädter Radlauf, den ich auch dieses Jahr wieder...
22/07/2019

Veranstaltungshinweis: Am 04.08.2019 um 10:00 Uhr startet wieder der Altstädter Radlauf, den ich auch dieses Jahr wieder als Sponsor unterstützen darf.

Am 04.08.2019 findet zum mittlerweile 29. Mal unser Radlauf statt. Bei diesem Teamwettbewerb werden Radler und Läufer bzw. Skiroller gemeinsam gewertet. Anschließend Siegerehrung auf dem Altstädter Hof mit Tombola.
Mehr Infos unter www.sc-altstaedten.de

Hier noch ein Hinweis auf den Altstädter Radlauf am 05.08.2018, den ich auch dieses Jahr wieder als Sponsor unterstützen...
27/07/2018

Hier noch ein Hinweis auf den Altstädter Radlauf am 05.08.2018, den ich auch dieses Jahr wieder als Sponsor unterstützen darf:

SAVE THE DATE!
Am 05.08.2018 findet wieder der Altstädter Radlauf statt. Dieses Jahr auch mit Skirollerwertung. Es wird wieder ein Mountainbike der Firma Mondraker unter allen Teilnehmern verlost.

Teilen erwünscht!Am 15.11.2017 halte ich in meiner Kanzlei in Sonthofen im Rahmen der Gründerwoche einen Vortrag zum The...
18/09/2017

Teilen erwünscht!
Am 15.11.2017 halte ich in meiner Kanzlei in Sonthofen im Rahmen der Gründerwoche einen Vortrag zum Thema Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht und lade hierzu herzlich ein:

https://www.gruenderwoche.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/detail/event/geistiges-eigentum-und-wettbewerbsrecht-was-gruender-beachten-muessen/

Welchen Namen gebe ich meinem Unternehmen? Wie kann ich meine Ideen vor Nachahmern schützen? Wie kann ich Streitigkeiten vermeiden? Brauche ich ein Impressum? Welche Werbung ist zulässig?

War wieder eine Superveranstaltung!
09/08/2017

War wieder eine Superveranstaltung!

03/08/2017

Am 6.8.2017 findet wieder der Altstädter Radlauf statt. Diesmal wird als Hauptgewinn ein Mountainbike der Firma Mondraker im Wert von ca. 1000€ unter allen Teilnehmern verlost.
Anmeldeschluss ist am 5.8.2017 um 12:00 Uhr. Nachmeldungen sind noch am Renntag bis 9:00 Uhr möglich.

10/07/2017

Am kommenden Dienstag, 11. Juli findet um 19.30 Uhr im Haus Oberallgäu ein Vortrag zum Thema Mountainbike Tourismus in den Alpenregionen statt. Tilman Sobek wird die Perspektiven des Mountainbike-Tourismus für die nachhaltige Entwicklung in der Voralpenregion beleuchten.

11/05/2017
Meine Bürogemeinschaftskollegen suchen Verstärkung!Teilen erwünscht.
14/11/2016

Meine Bürogemeinschaftskollegen suchen Verstärkung!

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29/09/2016

Es gibt nur einen FC ....

Sportlich läuft es momentan ganz gut für den 1. FC Köln, nach 5 Spieltagen steht er momentan auf Platz 3 in der aktuellen Bundesligatabelle, und auch juristisch konnte der 1. FC Köln bereits in der Sommerpause einen wichtigen Erfolg erzielen.

Das Landgericht Köln (!) gab der Klage der Geißböcke gegen den Inhaber der Domain „fc.de“ statt. Die Kölner Richter sahen hier das Namensrecht des 1. FC Köln verletzt, da nach Ansicht des Gerichts nur der 1. FC Köln in der Sportberichterstattung in den Medien und zumindest in fussballinteressierten Kreisen mit der Abkürzung „FC“ bezeichnet wird. Die Tatsache dass auch andere Fußballvereine dieses Kürzel verwenden würden, sei hier unschädlich, zum einen sei das Entstehen von Namensrechten unabhängig davon, ob auch andere Personen diesen Namen tragen würden und zum anderen würden die anderen Vereine nicht allein mit diesem Kürzel benannt. Das Gericht hielt sich in diesem Punkt selbst für sachkundig genug.

Der Beklagte in diesem Fall hatte die Domain auf sich registrieren lassen und dann dem 1. FC Köln und anderen Vereinen zum Kauf angeboten. Beim Landgericht Köln fand dieses Geschäftsmodell jedoch keine Anerkennung. Es spricht viel dafür, dass auch andere Gerichte diesen Fall so entschieden hätten, denn zumindest im Hinblick auf die 3 anderen derzeitigen Erstligisten, die das Kürzel „FC“ im Vereinsnamen tragen, lässt sich feststellen, dass für diese Vereine andere Bezeichnungen üblich sind, nämlich „FCA“, „Schalke“ und „Bayern“. Das Urteil ist rechtskräftig.

26/07/2016

Markenschutz fürs Märchenschloss?

Neue Entscheidung im Streit um die Bezeichnung „Neuschwanstein“.

Noch im Jahr 2012 hatte der Bundesgerichtshof der vom Freistaat Bayern in Deutschland angemeldeten Wortmarke „Neuschwanstein“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen den Schutz versagt. Sofern die angesprochenen Verkehrskreise das Wortzeichen nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auffassen würden, fehle der Marke jegliche Unterscheidungskraft, dies gelte insbesondere für Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder -bedarf angeboten werden, so der BGH.
Dies sieht das europäische Gericht 1. Instanz nun anders und gibt einem Löschungsbegehren gegen die 2011 angemeldete Unionsmarke „Neuschwanstein“ nicht statt. Zum einen stellt das Gericht fest, die Bezeichnung Neuschwanstein sei für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden sei, nicht beschreibend. Außerdem sei das Schloss Neuschwanstein nicht als Ort der Herstellung solcher Waren und der Erbringung solcher Dienstleistungen bekannt, so dass die angegriffene Marke keinen Hinweis auf die geographische Herkunft der von ihr erfassten Waren und Dienstleistungen würde. Allerdings könne die Bezeichnung Neuschwanstein einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Waren darstellen und sei deshalb unterscheidungskräftig. Auch sei der Freistaat Bayern als Träger der Kostenlast für Erhaltung und Pflege des Schlosses nicht bösgläubig, wenn er zur besseren Vermarktung eine entsprechende Marke anmelde.

Man darf gespannt sein, ob der Rechtsstreit vor dem europäischen Gerichtshof in die nächste Runde geht.

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