Hausverwaltung Soest

Hausverwaltung Soest Die Hausverwaltung Soest ist eine moderne, innovative und dynamische Immobilienverwaltung in der Kreisstadt und Hellwegregion Soest.

26/05/2025

Hallo 🔵 Es ist offiziell. Unterzeichnet um 10:33 Uhr. Das kam sogar im Fernsehen.
Meiner ist wirklich blau geworden. Nicht vergessen, morgen beginnt die neue Facebook-Regel (alias ... neuer Name, META), wo sie deine Fotos verwenden können. Vergesst nicht, die Deadline ist heute!!!
Ich gestatte Facebook oder irgendein mit Facebook verbundenes Unternehmen nicht, meine Vergangenheit und zukünftigen Fotos, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden.
Mit dieser Aussage weise ich Facebook darauf hin, dass es streng untersagt ist, auf der Grundlage dieses Profils und/oder dessen Inhalts gegen mich zu veröffentlichen, zu kopieren, zu verteilen oder andere Maßnahmen zu ergreifen. Verletzung der Privatsphäre kann per Gesetz bestraft werden.
HINWEIS: Facebook ist jetzt eine öffentliche Einrichtung. Alle Mitglieder müssen so eine Notiz veröffentlichen.
Wer möchte, kann diese Version kopieren und einfügen. Wenn du nicht mindestens einmal ein Statement postest, wird das stillschweigend die Verwendung deiner Fotos sowie der Informationen in Profil- und Statusmeldungen erlaubt.
NICHT TEILEN. Kopieren und einfügen.
So geht's vor:
Halte deinen Finger irgendwo in dieser Nachricht gedrückt und "kopieren" erscheint. Klicke auf "kopieren". Gehe dann auf deine Seite, erstelle eine neue Nachricht und leg deinen Finger überall im leeren Feld. "Einfügen" erscheint und klickt auf Einfügen.
Das wird das System umgehen ...
Wer nichts tut, stimmt zu

07/09/2018

Licht und Schatten: BGH entscheidet über die Zulässigkeit der Anbringung von Außenjalousien vor großen Fensterflächen
In einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilten Mehrfamilienhaus in Brandenburg brachten mehrere Wohnungseigentümer vor den nach Südosten ausgerichteten Fensterflächen Außenjalousien als Sonnenschutz an. Den klagenden Miteigentümern passte dies nicht. Ihre Beseitigungsklage landete in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der zahlreiche grundlegende Ausführungen zur Rechtslage bei baulichen Veränderungen im Zusammenspiel mit der erstmaligen plangerechten Herstellung und der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben machte.

Mit Urteil vom 20. Juli 2018 zum gerichtlichen Aktenzeichen V ZR 56/17 äußerte sich der BGH zum Spannungsfeld von baulicher Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEG), Modernisierung (§ 22 Abs. 2 WEG), erstmaliger plangerechter Herstellung sowie Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben aus Gesetz (Energieeinsparverordnung [EnEV]) oder Baugenehmigung. Das Urteil gibt einen praxistauglichen Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand der Dinge. Hier erfahren Sie den ganzen Fall: https://ddiv.de/hp91214/Licht-und-Schatten-BGH-entscheidet-ueber-die-Zulaessigkeit-der-Anbringung-von-Aussenjalousien-vor-grossen-Fensterflaechen.htm

05/07/2018

BGH: Für Betriebskostenabrechnung gilt tatsächliche Wohnfläche
Vereinbarungen über die Wohnfläche spielen bei der Betriebskostenabrechnung keine Rolle. Zu diesem Urteil kam jüngst der Bundesgerichtshof (BGH). Für die Verteilung der Betriebskosten kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an. Seine bisherige Rechtsprechung, wonach die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich ist, gibt der BGH damit auf. Hier lesen Sie mehr: https://ddiv.de/hp87992/BGH-Fuer-Betriebskostenabrechnung-gilt-tatsaechliche-Wohnflaeche.htm

Sterben die Verwalter aus?Immobilienverwaltungen fällt es schwer, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Fachfremdem Perso...
11/06/2018

Sterben die Verwalter aus?
Immobilienverwaltungen fällt es schwer, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Fachfremdem Personal fehlt oft das Know-how. Darunter leiden die Qualität und das Ansehen des Berufs. Die Branche muss dringend den Nachwuchs für sich begeistern, um neue Kräfte zu gewinnen. Qualität hat ihren Preis, heißt es landläufig – in der Immobilienverwaltung scheint dieser Leitsatz allerdings häufig nicht zu gelten. Kostenfaktor ist der falsche Ansatz und hier erfahren Sie mehr: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/fachkraeftemangel-sterben-die-verwalter-aus_258_454564.html?xing_share=news

25/05/2018

Wo lebt es sich am besten?
Die große Deutschland-Studie
Arbeit & Wohnen, Freizeit & Natur, Gesundheit & Sicherheit – wie schneidet Ihr Wohnort unter den 401 Landkreisen und Städten bei diesen Themen ab? Das können Sie hier checken.https://deutschland-studie.zdf.de/district/06433

Heizspiegel für Deutschland 2016: So können Sie Ihre Heizkosten vergleichenDie Prognosen sind vorsichtig optimistisch: V...
11/11/2016

Heizspiegel für Deutschland 2016: So können Sie Ihre Heizkosten vergleichen
Die Prognosen sind vorsichtig optimistisch: Verbraucher müssen in diesem Jahr voraussichtlich weniger Heizkosten zahlen. Dennoch bestehen große Unterschiede bei den Kosten für Erdgas, Öl und Fernwärme. Dies geht aus dem neuen Heizspiegel 2016 heraus, den die gemeinnützige co2online GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund veröffentlicht hat.
Kostenunterschiede bei Erdgas, Öl und Fernwärme

Die anhaltenden niedrigen Preise für Heizöl führten dazu, das Heizen mit Öl um nahezu ein Fünftel günstiger geworden ist. Demgegenüber gab es bei Häusern, die mit Erdgas oder Fernwärme heizen kaum nennenswerte Veränderungen. Laut Heizspiegel zahlten die Bewohner einer 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Ölheizung 175 Euro weniger als noch 2014 (im Schnitt 755 Euro). In Wohnungen mit Fernwärme oder Erdgas blieben die Kosten dagegen konstant bei rund 965 bzw. 830 Euro.
Warmes Wetter zeigt Wirkung

Laut co2online werden die Heizkosten im laufenden Abrechnungsjahr sinken. Bei Erdgas und Fernwärme könnten es etwa fünf Prozent sein, beim Heizöl zehn. Dies läge vor allem am milden Wetter der ersten neun Monate und an den gesunkenen Energiepreisen.

Für die Vergleichswerte des Heizspiegels wurden die Daten von mehr als 40.000 Wohngebäuden aus dem Bundesgebiet ausgewertet. Der Heizspiegel steht kostenlos zum Download zur Verfügung: » Heizspiegel 2016 und ist bundesweit bei Mietervereinen und in Bürgerämtern erhältlich. Mehr erfahren Sie hier: http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/

26/01/2016

Neue Bedingungen für die Immobilienfinanzierung zum Schutz der Verbraucher
21. Dezember 15:03 Uhr --

Mit dem Ziel „durch kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und -aufnahme sowie finanziellen Teilhabe beizutragen" hat die Bundesregierung Ende September über die Umsetzung einer EU-Richtlinie beraten. Der vorgelegte Gesetzesentwurf soll Verbraucher vor finanzieller Überforderung schützen. Die Regelungen betreffen Darlehensgeber und Vermittler gleichsam. Sie regeln den gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe, beginnend bei der Werbung bis hin zur Beratungsleistung. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie harmonisiert zu diesem Zweck u.a. auch (vor-) vertragliche Informationen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Widerrufsrecht und Bedenkzeit, vorzeitige Rückzahlungsmodalitäten und Vorfälligkeitsentschädigung sowie Kopplungsgeschäfte.Lesen Sie mehr vom Entwurf: http://ddiv.de/hp22228/Neue-Bedingungen-fuer-die-Immobilienfinanzierung-zum-Schutz-der-Verbraucher.htm?ITServ=C414c1da1X150cf23b1e8X6687

Flexible und gerechte Immobilienkreditverträge für einen transparenteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt sind das Ziel eines neuen Gesetzentwurfes, über den die Bundesregierung vergangene Woche beraten hat. Mit der so genannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen Verbraucher vor ...

§ 16 Abs. 3 WEG: Kopfprinzip gilt nicht zwingend!21. Dezember 15:04 Uhr --Mit Urteil vom 10. Juli 2015 zum gerichtlichen...
26/01/2016

§ 16 Abs. 3 WEG: Kopfprinzip gilt nicht zwingend!
21. Dezember 15:04 Uhr --

Mit Urteil vom 10. Juli 2015 zum gerichtlichen Aktenzeichen V ZR 198/14 hat der BGH entschieden, dass das im Wohnungseigentumsgesetz grundsätzlich festgelegte Kopfstimmprinzip (jeder Eigentümer hat nur eine Stimme, auch wenn ihm mehrere Wohnungen gehören) auch im Regelungsbereich von § 16 Abs. 3 WEG durch die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) abdingbar ist.Weiter zum Fall und Begründung: http://ddiv.de/hp23204/16-Abs-3-WEG-Kopfprinzip-gilt-nicht-zwingend.htm?ITServ=C414c1da1X150cf23b1e8X6687

BMJV legt Referentenentwurf zum Bauvertragsrecht vor21. Dezember 15:05 Uhr --Das Bundesjustizministerium (BMJV) befasst ...
26/01/2016

BMJV legt Referentenentwurf zum Bauvertragsrecht vor
21. Dezember 15:05 Uhr --

Das Bundesjustizministerium (BMJV) befasst sich aktuell mit der Novellierung des Bauvertragsrechtes. Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf sieht eine umfassende Überarbeitung des Bauvertragsrechts sowie Änderungen bei der Gewährleistung für mangelhaftes Baumaterial vor.
Lesen Sie mehr vom Entwurf: http://ddiv.de/hp23197/BMJV-legt-Referentenentwurf-zum-Bauvertragsrecht-vor.htm?ITServ=C414c1da1X150cf23b1e8X6687

26/01/2016
26/01/2016

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