23/01/2025
Aus aktuellem Anlass!! !! Achtung!!
Das OLG Bremen hat es für zulässig angesehen, wenn die Polizei die Zwangsentsperrung durch Fingerabdruck durchführt. Im Klartext, wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung zum Beispiel das Handy in der Hand hält und mit unmittelbaren Zwang das Handy beziehungsweise die Finger auf das Handy ablegt, um das mobiltelefon zu sperren, ist das rechtens laut dem OLG Bremen. Wer sich dagegen wehrt riskiert ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das selbe Spiel könnte bei der Entsperrung des Mobiltelefons durch Face ID erfolgen. Ich hoffe, dass diese Rechtsprechung keine Schule macht, da ich sie für falsch halte.
Folglich sollten derartige Entsperrungsmöglichkeiten am Mobiltelefon ausgeschalten werden.