26/01/2018
Ein Urteil, das in die richtige Richtung geht. Danach ist es unzulässig, wenn die Bank bei bereits bestehenden Verträgen Negativzinsen verlangt. Aber auch bei Neuverträgen ist das Unding. Die Bank muss Strafzinsen an die EZB zahlen, wenn sie ihr Geld dort bunkert. Diese Ausgabe will sie sich von ihren Kunden zurückholen. Würde die Bank das Geld nicht bunkern, sondern investieren, indem sie ihren Kunden Kredite bewilligt. Wenn die Bank allerdings lieber Strafzinsen zahlt, dann ist es das eine unternehmerische Entscheidung. Und eine Frechheit, das Geld bei den Kunden wieder zurückholen zu wollen.
Bei bestehenden Einlagengeschäften darf eine Entgeltpflicht nicht nachträglic...