23/06/2026
Dienstag 06:30h
Zitat Kommentar in Facebook: "Patientenverfügungen sind für Die ganze Familie wichtig, auch Kinder für die Eltern und umgekehrt. Keiner bekommt Auskunft im Notfall. Gibt es aber auch kostenlos,xwenn es von den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen angeboten wird."
Das kann ich als Fachfrau nicht unwidersprochen lassen.
Mit den kostenlosen Formularen, ob im Internet oder vom Landratsamt ist es fraglich, ob sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
:Die Vorsorgevollmacht (wer darf für dich handeln, wenn du schwer krank bist) ist oft noch in Ordnung. Aber:
-Oft ist z.B. nur 1 Person als Bevollmächtigter bestellt, die krank werden kann oder worst case versterben. Dann bekommst du doch einen kostenpflichtigen gesetzlichen Betreuer.
-Wenn hier etwas falsch läuft, handelt ein Dritter, den du nicht kennst (gesetzlicher Betreuer) für dich. Und der kostet auch etwas.
-Und bei der Vorsorgevollmacht geht es um viel Geld. Es handelt dann jemand über dein Vermögen ( Einfamilienhaus 500.000 € und mehr), den oder die du nicht wolltest.
:Die Patientenverfügung ist meist unzureichend.
-Nur 1 DIN A4 Seite (kann nicht individuell sein)
-nur für das Endstadium, also die letzten 2 Wochen (was ist davor oder bei einem Unfall)
-Organspende und Sterbehilfe fehlen
- nur entweder-oder Möglichkeiten, also entweder künstliche Ernährung oder keine.
-Keine Auswahlmöglichkeiten wie lange du noch behandelt werden willst (noch 2 Wochen, 1 Monat...)
-keine Fragemöglichkeiten
1. Es geht um dein Geld. Wenn da nur 1 Bevollmächtigter eingesetzt ist, dann bestimmt ein fremder Betreuer was damit und mit dir geschieht.
2. Es geht um dein Leben. Ob du frei bestimmen kannst, bis wann dein Leben in Krankheit noch lebenswert ist. Wenn da die Formulierungen nicht stimmen bzw. zu kurz greifen, liegst du ungewollt monatelang in deinem Leid.
3. Weil am Anfang bei der Erstellung 700 EUR gespart wurden. Im Verhältnis zu den Auswirkungen doch überlegenswert.
Tipp
1. Lieber mal beraten lassen von Rechtsanwalt oder Notar.
2. Kosten im Verhältnis zum Vermögen oder dem vermutlichen Leid, wenn die Apparate trotz fehlerhafter Patientenverfügung doch nicht abgestellt werden dürfen, minimal.
LG von der reimenden Rechtsanwältin
Christiane Brzoska 🌺
Ein lieber Gruß auf den Weg
damit dein Schutzengel versteht
wie wichtig du bist
und besonders vorsichtig mit dir ist
(cb)