Christiane Brzoska Rechtsanwältin

Christiane Brzoska Rechtsanwältin Schwerpunkte:

Patientenverfügungen
Vorsorgevollmachten
Erbrecht
Grundbuch und Immobilienrecht

Gerade hat mein Neffe die Frage gestellt, was ich denn bisher so gemacht habe. In 2-3 Sätzen . Es wurde ein bisschen meh...
23/04/2026

Gerade hat mein Neffe die Frage gestellt, was ich denn bisher so gemacht habe. In 2-3 Sätzen . Es wurde ein bisschen mehr.
Lest selbst.

Ich war gern und gut in der Schule und habe Klavier (mit 5) und Querflöte mit 13 gelernt.

Dann habe ich Jura studiert. Nur das Ziel, für Gerechtigkeit zu kämpfen und meine Rechte zu kennen, hat mich dieses wirklich harte Studium durchhalten lassen.

30 Jahre habe ich im Kreditbereich von Banken teilweise als Führungskraft gearbeitet. Nur Vorstand war ich nicht. Dabei kamen auch meine 3 wunderbaren Töchter auf die Welt.

2020 bin ich ausgestiegen und habe mich als Rechtsanwältin für Patientenverfügungen und Erbrecht selbständig gemacht und halte leidenschaftlich gern Vorträge dazu.

Seit 20 Jahren schreibe ich Gedichte und habe ein Buch veröffentlicht.

Ich reise gern. Auch ehrenamtlich bin ich immer tätig.

Jetzt waren es doch mehr als 3 Sätze. Danke Simon für die Anregung, mal einen Blick auf mein bisheriges Leben zu werfen. 🌞🌈

Liebe Donnerstagsgrüße von der reimenden Rechtsanwältin 🌱☀️

Engelsstaub
erhellt meine Welt
Engelsstaub
meine Hoffnung
Engelsstaub
verwandelt Wut in Mut
Engelsstaub
lässt mich erblühen
(cb)

Gestern habe ich einen Fall für einen Mandanten gewonnen. Wenn jemand unberechtigt verklagt wird, werde ich zur Löwin.Me...
22/04/2026

Gestern habe ich einen Fall für einen Mandanten gewonnen. Wenn jemand unberechtigt verklagt wird, werde ich zur Löwin.

Mein Mandant sollte Geld zurückzahlen, obwohl er seine Arbeit vollständig erbracht hat
Und sogar noch mehr gemacht hat. So ist er nämlich.

Da war der Richter nach der Aussage unserer Zeigen soweit, dass er dem Kläger eine Anzeige beim Staatsanwalt wegen Prozessbetruges androhte, wenn er die Klage nicht zurücknimmt.

Natürlich habe ich beantragt, dass der Kläger meinen Gebühren zahlen muss. Das hat der Richter gleich bestätigt.

Ich freue mich mit meinem Mandanten.

Erfreute Grüße von der

Dein Recht leben
für dich danach streben
für dich ein guter Deal
das ist mein Ziel
Lachen nicht vergessen
denn Ku**er kann man nicht essen

PATCHWORKFAMILIE im Erbrecht einer oder beide in der Beziehung haben Kinder von jemand andersDeine VORSTELLUNG, wer erbt...
18/04/2026

PATCHWORKFAMILIE im Erbrecht

einer oder beide in der Beziehung haben Kinder von jemand anders

Deine VORSTELLUNG, wer erbt

versus

Wie es das GESETZ regelt

1. Wer erbt, wenn ihr NICHT verheiratet seid?

VORSTELLUNG: dein/e Ehepartnern/in 100%, später deine Kinder

GESETZ
a) du hast eigene Kinder
Ehepartner/in 50%
nur deine Kinder 50%
Kinder Ehepartner/in 0% gehen leer aus

aa) Wenn du zuerst stirbst, bekommen deine Kinder NUR 50% vom deinem Vermögen.
bb) Wenn zuerst dein/e Ehepartner/in stirbt, erbst du erstmal als Ehegatte 50%.
Und bei deinem Tod bekommen deine Kinder alles (100%) von dir. UND zusätzlich die 50% von deinem Ehegatten, der nicht der Vater deiner Kinder ist.

Also hängt es von Zufall ab, ob deine Kinder nur 50% von deinem Vermögen bekommen oder zusätzlich 50% von deinem Ehemann/Ehefrau.

GESETZ
b) du hast keine eigenen Kinder
Ehepartner/in 75%
Eltern, nach deren Tod Geschwister 25%

Also auch hier hängt es für deine Eltern oder Geschwister davon ab, wer zuerst stirbt. Ob sie noch Vermögensteile von Ehepartner/In erben oder nicht.

Willst du nicht selber bestimmen, wer dein Geld bekommt? Dass dein/e Partner/in, dein Patenkind oder ein anderes Vertrauter auch etwas bekommt. Oder du kannst mit deinem Geld Gutes bewirken, etwas spenden.

Damit du DEINE Vorstellung durchsetzen kannst, brauchst du ein Testament.

Ein Testament kann man selber schreiben, um Geld zu sparen.
Risiko: Missverständnisse und somit wieder nicht, was du willst.

TIPP
- Testament errichten
- Testament mit Hilfe von Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat erstellen. Dann ist es wasserdicht.
- Ein Testament kostet nur einen Minibruchteil von deinem Vermögen.

25/03/2026
Mein   ist in der Alltagsarbeit für meine Mandantschaft untergegangen.Dabei habe ich heute ein sehr interessantes Thema....
20/03/2026

Mein ist in der Alltagsarbeit für meine Mandantschaft untergegangen.

Dabei habe ich heute ein sehr interessantes Thema. Erbschaft und Auslandsbezug.

1. Wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann sich aussuchen, ob er oder sie im Testament eine Rechtswahl trifft. Nämlich soll deutsches Erbrecht gelten oder das Recht der Staatsangehörigkeit,z.B. Türkei, Polen....
2. Wenn der Erblasser im Ausland wohnt, wird in der Regel das Erbrecht am Todesort gelten.
3. Wenn Vermögen eines deutschen Erben im Ausland liegt, gilt meist das Recht dieses Landes. Hilfe gibt das Amtsgericht Berlin oder das Auswärtige Amt.
4. Wenn ein Erbe seinen Erbteil ins Ausland transferieren will, muss er oder sie vorher eine Erklärung unterschreiben, wo die Erbschaftssteuer gezahlt wird. Deutschland will auf jeden Fall seinen Teil abbekommen.

Wochenende Grüße von der

Harte Männer
weich geboren
weich gelassen
weich erfahren

Diese Erfahrung
tut Frauen gut
tut Männern gut
tut der Welt gut
(cb)

Mittwoch Erbrechtstag I. Thema: Warum gehe ich als   nicht   zum Rechtsanwalt, um über mein Testament zu sprechen oder m...
04/03/2026

Mittwoch Erbrechtstag

I. Thema: Warum gehe ich als nicht zum Rechtsanwalt, um über mein Testament zu sprechen oder meine erbrechtliche Situation zu prüfen?

- Mann will nicht darüber sprechen
- Frau möchte ihre Rechtsposition alleine prüfen, ohne dass sie von ihrem Mann beeinflusst oder abgehalten wird.

Situation:
1. Mann ist zum dritten Mal verheiratet. Hast du als Ehefrau eigentlich schon mal gefragt,
was die beiden früheren Ehefrauen bekommen - a) aktuell als Unterhalt (das ist meist noch offensichtlich)
b) später von seiner Rente - Stichwort Rentenpunkte. Das kann deine Finanzen auch betreffen, denn dann gibt es später weniger Rente für ihn, für euch. Bei der dritten Ehe ist der Mann oft dem Rentenalter nahe.
2. Mann hat Kinder aus erster Ehe. Das bedeutet, diese Kinder erben mit. Du bildest als Witwe eine Erbengemeinschaft mit deinen Kindern UND den fremden Kindern.

Erbschaft
Es empfiehlt sich daher, diese Punkte mit dem Ehepartner zu klären.

Empfehlungen und Risiken für die Frau

a) Er zahlt die Kinder aus vorherigen Ehen im Vorfeld aus. Damit später nicht die Frau als Erbin in Konflikt mit den fremden Kindern gerät.
b) Es soll nicht bereits heute das Verhältnis zu den fremden Kindern vergiften.
c) Damit die Frau nicht im Erbfall seine Kinder auszahlen muss. (Von welchem Geld?)
d) Damit die Frau nach seinem Tod keine Erbengemeinschaft mit seinen Kindern bilden muss. Im Idealfall versteht sich die neue Frau gut mit den fremden Kindern. Aber oft steckt hier ja ein Konflikt. Der Vater hat keinen Kontakt mehr zu den Kindern aus früheren Ehen, weil er entweder keinen Unterhalt zahlt oder die Kinder nehmen ihm die neue Frau übel.

II. Frau möchte ihre regeln, Mann nicht.

Die Frau möchte ein oder einen und machen. Der Mann aber möchte sich mit und nicht auseinander setzen. Warum regeln die Frauen es dann nicht für sich selbst? Das ist dein gutes Recht als Frau. Ein Mann würde sich nicht abhalten lassen, wenn die Frau sich nicht dafür interessiert.

Nachdenkliche Grüße von der

Die Welt verträgt
mehr Konstanz und Liebe
weniger Kriege
auch innere

Die Welt verträgt
mehr Sonne
weniger Schmerzen
auch in den Herzen

Komm wir
nehmen uns an den Händen
um Konflikte zu beenden
auch innere
(christiane brzoska)

    Trotz Fassenachts Hochburg Seligenstadt und Hexenrummel heute Abend beschäftige ich mich mit Erbrechts Themen. Heute...
11/02/2026



Trotz Fassenachts Hochburg Seligenstadt und Hexenrummel heute Abend beschäftige ich mich mit Erbrechts Themen.

Heute ein Fall aus der .
Ein Mann stirbt. Er war einmal verheiratet, ist aber schon lange geschieden. Mit seiner lebt er seit Jahren eheähnlich zusammen. Er ist integriert in ihre Familie mit Kindern und Enkeln. Geheiratet hat er nicht mehr.

Vor 1 Woche ist er zusammengebrochen und gestorben. Aber er hat mit seiner "Frau" vor Jahren eine gegenseitige Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt.

Als Rechtsanwältin stellt sich da erstmal die Frage
1. Liegt ein vor?
- Nein.
Also erbt die .
2. Wer lebt noch an Verwandten? Wie sind die Familienverhältnisse? Hatte er Kinder (aus erster Ehe)?
- Die Ex Ehefrau erbt nach der Scheidung nicht mehr! (eine häufige Frage)
-Es gab eine nicht leibliche Tochter. Also seine Ex hatte eine Tochter mit in die Ehe eingebracht. Vielleicht hat er sie adoptiert. Adoptierte Kinder sind eigenen (leiblichen) Kindern gleichgestellt und erben alles. Also wenn es Kinder gibt, muss man keine weiteren Erben suchen.
Also Papiere durchsuchen. Falls die Adresse der Ex oder der Tochter oder deren vorherige Wohnorte bekannt sind, sollten man sie dem Nachlassgericht mitteilen.
-Warum Nachlassgericht? Das Nachlassgericht ermittelt immer automatisch, also von Amts wegen, die Erben.
3. Wenn keine Kinder da sind: leben seine Eltern noch oder Geschwister?
-Eltern sind gestorben.
-Er hat eine Schwester. Sie ist froh, wenn sich seine Lebenspartnerin ich vor Ort um alles kümmert.
4. Erbt die Lebenspartnerin etwas?
- Nein. Keine Heirat, keine Rechte.

Was bedeutet die Vorsorgevollmacht in diesem Zusammenhang? Zu was berechtigt die Vorsorgevollmacht?
5. Zunächst dürfen die Bevollmächtigten die Beerdigung ausrichten (wenn es in Vollmacht so steht).
- Ohne Vorsorgevollmacht hat die Lebensgefährtin KEINE Rechte bei der Beerdigung. Dann müssen es die lebenden Angehörigen erledigen.
6. Meist gilt die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus.
- Damit dürfen die Bevollmächtigten auch nach dem Tod noch Geschäfte für den Verstorbenen ausführen.
- Damit können sie den Erben in die Quere kommen.
- Auf jeden Fall werden die Erben froh sein, wenn die liegenden Verträge gekündigt werden. So werden unnötige Ausgaben gestoppt.
7. Darf der Bevollmächtigte das Auto verkaufen?
-Aus der Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, darf er alles machen, also auch das Auto verkaufen nach dem Tod. Ich wäre da aber zurückhaltend und vor Klärung der Erben vorsichtig.
- Mutmaßlich ist die einzige Schwester die Erbin. Der Bevollmächtigte sollte sich mit der Schwester absprechen und bei Verkauf den Erlös auf dem Konto der Erblassers einzahlen.

Ein Fall aus dem Alltag von der

Mein Wecker klingelt
nicht schrill und laut
sondern ganz fein und still
ich spüre deinen Schmerz
tief in meinem Herz
ich spüre deinen Hilferuf
ohne Telefon und Wörter
weil die Seele es sagt
ungefragt
bin ich da
für dich
(cb)

Mittwoch ErbrechtstagHeute Supervermächtnis. Mit einem Vermächtnis verschenkt man einen Teil des Vermögens im Erbfall. B...
28/01/2026

Mittwoch Erbrechtstag

Heute Supervermächtnis. Mit einem Vermächtnis verschenkt man einen Teil des Vermögens im Erbfall. Bsp. Mein Enkel bekommt meinen Mercedes.

Meist kommt es beim Berliner Testament (Eheleute setzen sich zunächst gegenseitig als Erben ein und die Kinder erst nach dem Tod von beiden Elternteilen) vor.

Damit würde man bei hohen Vermögen (mehr als ein Haus) aber Steuervorteile verschenken für die Kinder. Deshalb erhält der überlebende Ehegatte die Freiheit, ein Vermächtnis in Höhe des Steuerfreibetrages an die Kinder zu geben. Die Auszahlung des Vermächtnisses erfolgt aber erst beim Tod des zweiten Elternteils.

Schneegrüße von der reimenden Rechtsanwältin ☃️Mittwoch Erbrechtstag

Heute Supervermächtnis. Mit einem Vermächtnis verschenkt man einen Teil des Vermögens im Erbfall. Bsp. Mein Enkel bekommt meinen Mercedes.

Meist kommt es beim Berliner Testament (Eheleute setzen sich zunächst gegenseitig als Erben ein und die Kinder erst nach dem Tod von beiden Elternteilen) vor.

Damit würde man bei hohen Vermögen (mehr als ein Haus) aber Steuervorteile verschenken für die Kinder. Deshalb erhält der überlebende Ehegatte die Freiheit, ein Vermächtnis in Höhe des Steuerfreibetrages an die Kinder zu geben. Die Auszahlung des Vermächtnisses erfolgt aber erst beim Tod des zweiten Elternteils.

Schneegrüße von der reimenden Rechtsanwältin ☃️

Mittwoch ErbrechtstagWie oft seid ihr in den letzten Tagen ausgerutscht? Das ist das ideale Bild, was passiert, wenn man...
28/01/2026

Mittwoch Erbrechtstag

Wie oft seid ihr in den letzten Tagen ausgerutscht? Das ist das ideale Bild, was passiert, wenn man sich nicht gut vorbereitet mit festem Schuhwerk oder Spikes oder rechtzeitig aufstehen, um das Auto frei zu schaufeln und den Gehweg.

Es gibt für alle Konstellationen im Erbrecht eine Lösung. Heute will ich euch das Supervermächtnis vorstellen.

Mit einem Vermächtnis verschenkt man einen Teil des Vermögens im Erbfall. Vermächtnisnehmer, also die begünstigte Person, haben einen Anspruch gegen den Erben auf Herausgabe des Geldes oder des Gegenstandes bzw. der Immobilie. Damit wird man NICHT Erbe. (Erben treten vollumfänglich in die Position der verstorbenen Person ein mit allen Rechten und Pflichten.) Bsp. Mein Enkel bekommt meinen Mercedes.

Was ist nun ein Supervermächtnis?

Wenn man im Testament zusätzlich Steuern sparen möchte bei hohen Vermögen, kommt es in Frage.

Meist kommt es beim Berliner Testament (Eheleute setzen sich zunächst gegenseitig als Erben ein und die Kinder erst nach dem Tod von beiden Elternteilen) vor.

Der überlebende Elternteil soll erstmal alles alleine erben. Dann würde man aber Steuervorteile verschenken für die Kinder. Deshalb erhält der überlebende Ehegatte die Freiheit, ein Vermächtnis in Höhe des Steuerfreibetrages an die Kinder zu geben. Die Auszahlung des Vermächtnisses erfolgt aber erst beim Tod des zweiten Elternteils.

Auch dabei gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten und Formulierungen, damit das Vermächtnis vom Finanzamt anerkannt wird.

Alles klar? Bei Fragen wende dich an die Rechtsanwältin deines Vertrauens. Bei mir kann man auch einen Termin per ZOOM vereinbaren, falls der Weg zu weit ist.

Schneegrüße von der reimenden Rechtsanwältin ☃️

Ein Tässchen Tee
im Schnee
glitzerndes Weiß
soweit das Auge reicht
neue Blicke auf eine Welt
die so nicht lange hält
Schnee aufgetürmt
wie selten

Schneemärchen
erleben
einatmen
vergänglich
(christiane brzoska)

Mittwoch Erbrechtstag Heute wollen mal die Perspektive von Erben einnehmen. Ein Todesfall kommt immer überraschend, egal...
21/01/2026

Mittwoch Erbrechtstag

Heute wollen mal die Perspektive von Erben einnehmen. Ein Todesfall kommt immer überraschend, egal wie lange jemand vorher krank war. Und was muss ich dann eigentlich machen?

Wenn der Tod zuhause passiert, ruft man erstmal den Rettungsdienst. Sie fragen, ob die Person wiederbelebt werden wollte. Wenn ja, wird Anrufer/in angeleitet, zunächst selber wiederzubeleben bis der Rettungsdienst kommt. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, kann je nach Ausgestaltung auf die Wiederbelebung verzichtet werden.

Dann ruft man den Arzt/Ärztin an. Durch sie wird der Totenschein ausgestellt. Dieser wird automatisch an die Gemeinde gegeben.

Im Krankenhaus oder Heim erfolgt das alles dort.

Die Gemeinde des letzten Aufenthaltsortes (letzter Wohnort, Heim oder Krankenhaus) erstellt eine Sterbeurkunde und schickt sie ohne weiteres an das Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht. Die Angehörigen erhalten ebenfalls mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde.

Danach beginnt das Nachlassgericht, die Erben zu suchen.
Wenn kein Testament vorliegt, sucht das Nachlassgericht von Amts wegen, also ohne Antrag die gesetzlichen Erben. Zunächst Ehegatten und Kinder.
Ein Testament ist entweder bei Gericht hinterlegt oder es ist von der auffindenden Person beim Gericht abzugeben. Aus dem Testament ergeben sich die Erbenden. Diese werden vom Gericht kontaktiert. Daneben oft die engsten Angehörigen.
Nach einiger Zeit, abhängig vom Gericht bis zu mehreren Monaten, wird das Testament eröffnet und an die dort genannten Erben geschickt.
Das Nachlassgericht prüft NICHT die rechtliche Gültigkeit des Testaments. Wenn es da Zweifel gibt, muss das Testament angefochten werden.

Wenn es sich nicht um ein notarielles Testament handelt, ist immer ein ERBSCHEIN beim Nachlassgericht zu beantragen. Am einfachsten macht man das beim Notar. Bei Immobilienvermögen braucht man immer einen Erbschein. Sonst nur, wenn überhaupt Vermögen vorhanden ist. Das dauert mehrere Monate.

TIPPS
-Testament bei Gericht hinterlegen
-Nachlassgericht die Adressen von den betroffenen Angehörigen mitteilen
-Ausschlagung Erbe prüfen
-Erbschein möglichst schnell beantragen, um das Verfahren zu beschleunigen.

Eure reimende Rechtsanwältin🎊

Verdammt - zu kurz

Hinweggeweht
die Seele geht
Euch viel Kraft und Segen
auf euren weiter führenden Wegen

Sein Licht leuchtet hell am Firmament
ich spüre es immer noch und sein Temperament
Verdammt, zu kurz
(christiane brzoska)

Adresse

Niedergärtenstraße 23
Seligenstadt
63533MAINHAUSEN

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:30
Dienstag 08:00 - 18:30
Mittwoch 08:00 - 18:30
Donnerstag 08:00 - 18:30
Freitag 08:00 - 18:30
Samstag 10:00 - 00:00

Telefon

+496182640918

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