18/02/2021
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in der aktuellen Corona-Krise läuft zum 31.01.2021 ab. Viele Betriebe werden es trotz umfangreicher staatlicher Corona-Hilfe und Arbeitsmarktinstrumenten, wie dem Kurzarbeitergeld, nicht schaffen der Insolvenz zu entgehen.
Für betroffene Arbeitnehmer beginnt bereits mit der drohenden Insolvenz eine Phase der Ratlosigkeit und der mangelnden Information. Zudem ist die Rechtsmaterie zu kompliziert, die Fachbegriffe zu zahlreich, um sich ohne anwaltlichen Rat ein umfassendes Bild von seinen Rechten machen zu können.
Daher haben wir ein FAQ zum Thema „Insolvenz und Kündigung“ erstellt, in der Hoffnung eine erste Einschätzung zu ermöglichen.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in der aktuellen Corona-Krise läuft zum 31.01.2021 ab. Viele Betriebe werden es trotz umfangreicher staatlicher Corona-Hilfe und Arbeitsmarktinstrumenten, wie dem Kurzarbeitergeld, nicht schaffen der Insolvenz zu entgehen. Für betroffene Arbeitnehmer begi...