Kanzlei 360 Grad

Kanzlei 360 Grad Kanzlei mit Schwerpunkten im Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Unser Motto: Nicht wie der Wind weht - So wie wir die Segel setzten - darauf kommt es an.

Wichtig für 2026 !https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/zustaendigkeitsstreitwert-2026?fbclid=IwY2...
12/12/2025

Wichtig für 2026 !
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/themen/recht-gesetz/zustaendigkeitsstreitwert-2026?fbclid=IwY2xjawOo9o5leHRuA2FlbQIxMQBicmlkETBSU25tVjQ4MzhFNWFDdzBxc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHulM6bJwqG0c9j_y_E9Qgktjwl6wGAtXQSLVuLW1zrcjy44Gv0EO6nOauzly_aem_2GHJSCwSKqhB_WyytPuDcg

Ab 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Rechtsstreitigkeiten bis zu 10.000 Euro zuständig. Weitere Sachgebiete werden streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen. Auch die Rechtsmittelstreitwerte werden erhöht.

Ist Ihr Unternehmen negativ bewertet worden?Das muss nicht so bleiben. Der BGH hat nunmehr die Rechte von negativ bewert...
02/09/2022

Ist Ihr Unternehmen negativ bewertet worden?

Das muss nicht so bleiben. Der BGH hat nunmehr die Rechte von negativ bewerteten Unternehmen gestärkt.
Denn: Wer ein Unternehmen auf einem Online-Portal bewerten will, muss mit diesem in geschäftlicher Verbindung gestanden haben. Wird z.B. ein Hotel (negativ) bewertet, muss der Bewerter auch Gast dieses Hotels gewesen sein. Bei anonymen Bewertungen ist die Kundeneigenschaft aber nur schwer nachweisbar. Der BGH sieht deshalb den Portalbetreiber in der Pflicht.

Ist Ihr Unternehmen z.B bei Google negativ bewertet worden ? Wir bieten hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ggf. kümmern wir uns darum, die Negativbewertung zu löschen.

Rufen Sie gern an - 04344/414431 oder Info unter

Was Wohnmobilbesitzer jetzt wissen müssen: Illegale Abschalteinrichtungen bei Fiat Ducato und Iveco ?Welche Fahrzeuge si...
13/04/2022

Was Wohnmobilbesitzer jetzt wissen müssen: Illegale Abschalteinrichtungen bei Fiat Ducato und Iveco ?

Welche Fahrzeuge sind betroffen ?
Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019, mit Abgasnorm Euro 5 und 6
Auch Fiat bzw. deren Tochteruntenehmen stehen im Verdacht der Abgasmanipulation. Mittlerweile liegen erste Urteile zugunsten von Verbrauchern vor.

Wir überprüfen für Sie die Erfolgsaussichten!

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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu helfen. Bei uns gibt es keine langen Wartezeiten auf Termine, sondern schnelle und fundierte Rechtsberatung von erfahrenen Rechts- und Fachanwälten.

Scheidung beim Fachanwalt. Lassen Sie sich noch heute kompetent beraten! Wir beraten und vertreten bundesweit zur Fragen...
31/03/2022

Scheidung beim Fachanwalt. Lassen Sie sich noch heute kompetent beraten! Wir beraten und vertreten bundesweit zur Fragen der
-Ehescheidung
-Unterhalt
-Vermögensauseinandersetzung
-Elterliche Sorge/Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder

Rufen Sie uns unter Tel. 04344/ 414431 an oder besuchen Sie uns auf
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Update Unterhaltsrecht:Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei Vorhandensein leistungsfähiger Großeltern (BGH...
23/12/2021

Update Unterhaltsrecht:
Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei Vorhandensein leistungsfähiger Großeltern (BGH, 27.10.2021, XII ZB 123/21).

Grundsätzlich gilt: Den (bar-)unterhaltspflichtigen Elternteil trifft gegenüber minderjährigen Kindern regelmäßig eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass dieser Elternteil alles zu unternehmen hat, um sicherzustellen, dass er wenigstens den Mindestunterhalt gemäß der geltenden Sätze der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann. Reichen seine Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nicht aus, kann ihm z.B. zugemutet werden, eine bezahlte Nebentätigkeit aufzunehmen. Kann dieser Elternteil nicht nachweisen, dass es ihm nicht gelingt, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, kann er sich nicht auf seinen eigenen Selbstbehalt berufen.
Diese Erkenntnis ist jetzt durch eine aktuelle Entscheidung des BGH etwas aufgeweicht worden. Denn: Auch die Großeltern können gem. § 1607 BGB ersatzweise zur Zahlung von Barunterhalt herangezogen werden. Der BGH führt hierzu aus:
Sind die Großeltern des minderjährigen Kindes selbst leistungsfähig, kann sich der grundsätzlich unterhaltspflichtige Elternteil auf seinen Selbstbehalt berufen, ohne sich auf seine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verweisen lassen zu müssen.
Gleichwohl hat der in Anspruch genommene Elternteil diesen Punkt darzulegen und zu beweisen.
Die vorgenannte Entscheidung könnte künftig eine größere Praxisrelevanz haben, da ab dem 01.01.2022 der Selbstbehalt auf dann 1.160,00 € ansteigt. Zugleich kann der unterhaltspflichtige Elternteil künftig höhere Fahrtkosten im Sinne berufsbedingter Aufwendungen entgegenhalten.

Für Näheres zum Thema Unterhalt fragen Sie uns !
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Haben Sie eine Kündigung erhalten ? Dann ist sofortiges Handeln geboten ! Anderenfalls drohen erhebliche Verluste.Wir be...
03/12/2021

Haben Sie eine Kündigung erhalten ? Dann ist sofortiges Handeln geboten ! Anderenfalls drohen erhebliche Verluste.

Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht zu Fragen
- des Kündigungsschutzes
- bei Abfindungen
- zu Urlaubsansprüchen/Urlaubsabgeltung
- der Zeugniserteilung

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Alle Jahre wieder - Anpassung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen !Für 2022 stehen die Bedarfssätz...
02/12/2021

Alle Jahre wieder - Anpassung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigen !
Für 2022 stehen die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle noch nicht fest. Alles deutet aber zunächst auf eine Erhöhung hin. Das steuerfreie sächliche Existenzminimum des Kindes steigt auf 5.460 €, folglich dürften auch die Tabellenbeträge steigen.
ABER: Es ist damit zu rechnen, dass auch die Selbstbehaltsgrenzen, zumindest was den notwendigen Selbstbehalt beim Kindesunterhalt betrifft, angehoben werden. Im Gespräch ist ein Betrag i.H.v. 1.230,00 € bei Erwerbstätigen und 960.00 € bei Nichterwerbstätigen.
In jedem Fall gilt: Besser rechtzeitig die Unterhaltspflichten prüfen - oder noch besser: prüfen lassen ! Das gilt selbstverständlich für alle Anspruchsinhaber und Unterhaltsverpflichteten gleichermaßen.
Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.

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Räumungsklage - aber richtig!Eine Vielzahl von Mietverhältnissen sind leider von Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Ver...
19/10/2021

Räumungsklage - aber richtig!

Eine Vielzahl von Mietverhältnissen sind leider von Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geprägt. Mietern stehen dabei an vielen Stellen besonderer Schutz im Gesetz zu. Insbesondere sollen Mieter vor Kündigungen geschützt werden. Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen kann - zB im Fall von Eigenbedarfskündigungen.
Zahlt der Mieter allerdings ohne nachvollziehbare Begründung die Miete zB über zwei Monate nicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Damit zieht der Mieter aber nicht automatisch aus der Wohnung aus. Hier hilft nur die Erhebung einer Räumungsklage. Aber: Auch hier lauern jedoch eine Vielzahl an Fallstricken:
- ist die Kündigung überhaupt wirksam?
- gibt es berechtigte Einwände des Mieters?
- ist die Räumungsklage überhaupt zulässig ?
Diese und weitere Fragen klären wir ab - fragen Sie uns!

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Kein Lohnanspruch für Minijobber bei coronabedingter BetriebsschließungDas BAG hat entgegen der bisherigen obergerichtli...
13/10/2021

Kein Lohnanspruch für Minijobber bei coronabedingter Betriebsschließung
Das BAG hat entgegen der bisherigen obergerichtlichen, aber nicht ganz einheitlichen Rechtsprechung eine Fortzahlung des Lohnes an einen Minijobber bei coronabedingter Betriebsschließung (Lockdown) versagt. Für die besondere Konstellation des "Corona-Geschehens" hat das BAG insofern eine wichtige Klarstellung gemacht. Zwar ist die grundsätzliche Risikozuweisung des Wirtschaftsrisikos an den Arbeitgeber bereits im Gesetz angelegt. Allerdings folgt diese dem Gedanken, dass der Arbeitgeber für ein besonderes Gefahrenpotential und die Beherrschbarkeit über seinen Betrieb einstehen muss.

Weitere Infos unter

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-urteil-5azr21121-betriebsrisiko-arbeitgeber-behoerdliche-schliessung-corona-lohnanspruch-geringfuegig-beschaeftigte/?fbclid=IwAR3-NzOKtMNIXQrQFImGap36dKPvLSihb9hVTioZh7pA_oSBK0Ju5Gn3sik

Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber während des Lockdowns nicht das Risiko für Arbeitsausfall tragen. Mitarbeiter erhalten dann auch keinen Lohn.

Mieterhöhung - aber richtigEine Mieterhöhung ist sowohl aus Mietersicht, als auch aus Sicht des Vermieters oftmals ein n...
09/09/2021

Mieterhöhung - aber richtig

Eine Mieterhöhung ist sowohl aus Mietersicht, als auch aus Sicht des Vermieters oftmals ein nicht ganz einfach einzuschätzendes Unterfangen. Denn: Viele Mieterhöhungsverlangen sind rechtswidrig. Dabei ist oftmals nicht bekannt, welche Voraussetzungen an ein wirksames Mieterhöhungsverlangen geknüpft sind.
Grundsätzlich gilt folgendes: Der Mieter muss erst einmal schriftlich zur Zahlung der erhöhten Miete aufgefordert werden. Allerdings darf der Vermieter die Miete nicht einfach willkürlich nach seinen Vorstellungen erhöhen. Vielmehr hat er sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren. Darüber sowie über eine Vielzahl weiterer Einzelheiten entsteht nicht selten Streit. Denn oftmals ist unklar, wie hoch sich die ortsübliche Vergleichsmiete beläuft. Diese zu ermitteln ist nur dann einfach, wenn die Gemeinde, in der das Mietobjekt belegen ist, einen Mietspiegel vorhält. In Großstädten meist kein Problem. Aber anderswo ? Alternativ können Referenzobjekte herangezogen werden oder der Vermieter muss gar einen Sachverständigen zur Rate ziehen. Die Einzelheiten sind für den Laien kompliziert und meist nicht durchschaubar.
Wir beraten und erklären den Ablauf eines Mieterhöhungsverlangens. Fragen Sie uns.

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Anlassloses Filmen von Fußballfans durch die Polizei ist rechtswidrig.Derzeit hoffen wieder viele Fans trotz Corona auf ...
17/08/2021

Anlassloses Filmen von Fußballfans durch die Polizei ist rechtswidrig.

Derzeit hoffen wieder viele Fans trotz Corona auf volle Fußballstadien. Dass dieses oft nicht ohne gehörigen Ärger auf den Rängen, gerade im Bereich der Fanblocks zugeht, ist bekannt. Insbesondere üble Schlachtrufe oder "Pyro" sind der Polizei ein Dorn im Auge. Um sich vielfachen Verdachtsmomenten zu vergewissern, greift die Polizei deshalb gern zu Filmmaterial, um etwaige Verstöße beweissicher dokumentieren zu können.
ABER: Ist dieses überhaupt zulässig ?
NEIN ! Das hat jetzt das LG Köln entschieden. Denn anlasslose polizeiliche Videoaufnahmen in Fußballstadien stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 i .V. m. Art. 1 GG) dar. "Zwar sind oftmals halbnackte, teils schwabbelige junge Männer zu beobachten, die trommeln, brüllen oder grölen. Das sind je nach persönlicher Sichtweise, jedoch Geschmacklosigkeiten oder Besonderheiten gemeinsamer Freizeitgestaltung - aber keine Straftaten."
Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil die Polizei nunmehr zu überdenken hat, wie sie künftig beweissicher gegen Einzelne Personen aus dem Fanblock vorgehen kann.
Weitere Infos unter
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-koeln-157ns820-fussball-fans-polizei-beleidigung-videoberwachung-acab-beweisverwertungsverbot-stadion/?fbclid=IwAR3ZIXkgYbLNjfziN2f3jykDtZVJC0wWk42-0HZbpWaRZxE_MlBawpRlZ3I

Provozierten Polizeibeamte mit ihren Kameras grobschlächtige Fußball-Fans? Das LG Köln erklärt das anlasslose Filmen im Stadion für rechtswidrig.

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Schönberg In Holstein
24217

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