29/01/2026
🧑⚖️ BGH stärkt Verbraucherrechte bei Glasfaser-Verträgen!
📅 Aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH)
📌 Viele Glasfaser-Anbieter ließen die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen – oft Monate nach Vertragsunterzeichnung.
➡️ Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel jetzt für unwirksam erklärt. Ab sofort gilt:
✅ Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss – nicht erst bei Anschlussfreischaltung!
💡 Was bedeutet das für Verbraucher?
🔹 Verzögerungen beim Ausbau dürfen nicht zu einer längeren Bindung führen.
🔹 Die gesetzliche Höchstdauer von 24 Monaten bleibt maßgeblich – auch wenn der Anschluss später aktiviert wird.
🔹 Kunden können ggf. eine frühere Kündigung durchsetzen, wenn der Anbieter die alte Praxis bisher angewandt hat.
📞 Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Glasfaser-Vertrag?
Ich prüfe Ihre Vertragsbedingungen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
📍 Rechtsanwaltskanzlei Maria-Luise Lauer
📌 Sonnenstr. 1, 66793 Saarwellingen
📬 [email protected] // 06838 - 5079994