07/03/2022
Wissen Sie schon...
..seit dem 01.01.2022 gilt neues Schuldrecht und damit auch ein neuer Mangelbegriff.
📌Bei Waren mit digitalen Elementen (Smartwatch, Tablet, Smart-Home-Produkte etc.) besteht nun die Verpflichtung des Herstellers, Aktualisierungen (Updates) bereitzustellen, die im Kaufvertrag vereinbart werden und hierüber auch zu informieren.