29/03/2020
Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs.
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht Susanne Tanja Schwinn - Bundesweite Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Bahnhofstraße 59
Saarbrücken
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