Rechtsanwalt Dr. Leonard Kaiser

Rechtsanwalt Dr. Leonard Kaiser Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht

17/08/2024

ich habe mich wahnsinnig gefreut über die vielen Genesungswünsche.
Vielen herzlichen Dank!
Das hat mir viel Mut gegeben.
Ich wünsche euch / Ihnen ebenfalls nur das Beste.
Vor allem Gesundheit! Alles andere wird zweitrangig, wenn das nicht mehr stimmt.

17/08/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, habe ich aus gesundheitlicher Gründen, die Rechtsanwaltszulassung am 14.08.2024 zurückgegeben.

Aufgrund eines Missverständnisses, bin ich fehlerhaft davon ausgegangen, dass meine Kollegen Dr. Nozar und Sidney Eibes die Mandate fortführen könnten. Die Kollegen können dies aber aus Kapazitätsgründen nicht übernehmen.

Ich teile daher mit, dass die Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Strafrecht, die aber auch im Familienrecht und Verkehrsrecht tätig sind, Rechtsanwältin Christine Günther und Rechtsanwältin Katharina Handermann die Abwicklung meiner Kanzlei übernehmen.

Die Kolleginnen sind höchst kompetent und werden von mir umfassend über den Stand der Fälle informiert werden.

Soweit Sie von diesen Kolleginnen vertreten werden möchten, bitte ich darum sich mit diesem unter den nachfolgenden Kontaktdaten in Verbindung zu setzen:

Rechtsanwältinnen Günter & Handermann
Viktoriastraße 3-5
66111 Saarbrücken (St. Johann)
Deutschland

Telefon: 0681/76199700

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Leonard Karl Kaiser

15/08/2024

Rückgabe Rechtsanwaltszulassung aus gesundheitlichen Gründen

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

hiermit teile ich mit, dass ich am 14.08.2024 aufgrund einer Verschlechterung meiner Multiple Sklerose-Erkrankung die Rechtsanwaltszulassung zurückgeben musste.

Alle von mir bearbeiteten Mandate werden weitergeführt werden von den beiden Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Lars Nozar und Sidney Eides.

Die Kontaktadressen der Kollegen lauten wie folgt::

Rechtsanwalt Dr. Lars Nozar
Telefon: 0681 / 6850842
E-Mail: [email protected]
An der Christ König Kirche 6
66119 Saarbrücken

Rechtsanwaltskanzlei Sidney Eibes
St. Ingberter Straße 28
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: 06821 / 730 112
06821 / 730 111
Fax: 06821/ 78 0 88
E-Mail: [email protected]

Die beiden Kollegen werden die Mandate ohne jedweden Qualitätsverlust für Sie weiter erfolgreich führen.

Ich wünsche Ihnen für die Zukunft das Beste und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Dr. Leonard Karl Kaiser

Empfehlenswerter frei verfügbarer Aufsatz zum neuen Cannabisgesetz:
12/06/2024

Empfehlenswerter frei verfügbarer Aufsatz zum neuen Cannabisgesetz:

Ganz seltsame Blüten… Das neue Cannabisgesetz im Überblick und der Versuch einer ersten Konsolidierung von Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Patrick Welke Beitrag als PDF Version Abstract Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang m...

19/12/2023

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir haben vom 23.12.2023 bis zum 02.01.2024 geschlossen.

Bei Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen bitte meine Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Dr Lars Nozar (0681/6850842), Herr Rechtsanwalt Sidney Eibes (06821730112) oder Herrn Rechtsanwalt Thomas Will (0681/98809915) kontaktieren.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die richtig und wichtig ist.Zwar wäre im konkreten Fall, die Bestrafung...
12/11/2023

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die richtig und wichtig ist.

Zwar wäre im konkreten Fall, die Bestrafung des Täters, für die Allgemeinheit und besonders für die Angehörigen, sicherlich wünschenswert, aber das Doppelbestrafungsverbot, welches von unserer Verfassung festgesetzt wird, muss eben auch in "unschönen Fällen" gelten.

Ne bis in idem: BVerfG kippt Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten
BVerfG, Urteil vom 31.10.2023 – 2 BvR 900/22

Rechtssicherheit vor Gerechtigkeit, dabei soll es bleiben. Das BVerfG hat die umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021, die es erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen erneut Anklage gegen einen Freigesprochenen zu erheben, wenn der Vorwurf auf Mord oder Völkermord lautet, für verfassungswidrig erklärt.

Rechtssicherheit vor materieller Gerechtigkeit
Mit dem von Beginn an umstrittenen "Gesetz zur Wiederherstellung der materiellen Gerechtigkeit" war die Erweiterung des § 362 Abs. 1 StPO um Ziffer 5 gekommen. Diese trat Ende 2021 in Kraft. Demnach soll die Wiederaufnahme eines Falles zuungunsten eines Angeklagten auch dann möglich sein, wenn neue Tatsachen oder Beweise dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes, Völkermordes und anderer schwerster Verbrechen verurteilt wird. Bis zu dieser Änderung der Strafprozessordnung war das nur bei schweren Verfahrensfehlern möglich oder dann, wenn der Freigesprochene im Nachhinein ein Geständnis ablegte.

Das BVerfG urteilte nun: § 362 Abs. 1 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig. Das in Art. 103 Abs. 3 GG statuierte Mehrfachverfolgungsverbot verbiete dem Gesetzgeber die Regelung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel. Es treffe eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit. Zudem verletze die Anwendung des § 362 Nr. 5 StPO auf Freisprüche, die bereits zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens rechtskräftig waren, das Rückwirkungsverbot.

Mordfall Frederike
Konkreter Anlass für die Prüfung durch das höchste deutsche Gericht ist der Mordfall Frederike. 1981 wurde ein Mann verdächtigt, die 17-Jährige aus Hambühren bei Celle vergewaltigt und erstochen zu haben. Die Tat konnte ihm damals aber nicht nachgewiesen werden, so dass er 1983 rechtskräftig freigesprochen wurde. Nach einer neuen DNA-Untersuchung könnte er aber doch der Täter sein. Der Mann sollte auf Grundlage von § 362 Abs. 1 Nr. 5 StPO der Prozess gemacht werden, doch er legte Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG verfügte nach einem Eilantrag seine Freilassung aus der Untersuchungshaft. Nun müsse das Wiederaufnahmeverfahren gegen ihn beendet werden, sagte die Senatsvorsitzende Doris König bei der Urteilsverkündung.

Weiterführende Links
BVerfG, Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten – "Mordfall Frederike", NJW 2022, 2389

Singelnstein, Die Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen, NJW 2022, 1058

Schiffbauer, "Unerträglich" als valides Argument des Gesetzgebers? – Aktuelle Normsetzung und das Konzept des Rechts, NJW 2021, 2097

Aust/Schmidt, Ne bis in idem und Wiederaufnahme, ZRP 2020, 251

Havliza/Bayram, Wiederaufnahme in schweren Fällen, DRiZ 2021, 266

FREISPRUCH BLEIBT FREISPRUCH
31/10/2023

FREISPRUCH BLEIBT FREISPRUCH

Der Tag

Neue Munition im Kampf für Ihr Recht:Interessante Fortbildung, insbesondere zu Befangenheitsanträgen gegen Richter und S...
16/08/2023

Neue Munition im Kampf für Ihr Recht:

Interessante Fortbildung, insbesondere zu Befangenheitsanträgen gegen Richter und Sachverständige, bei Bundesanwalt Prof. Dr. Hartmut Schneider

Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Strafverfahrensrecht – Prof. Dr. Hartmut Schneider Datum/Zeit 16. August 202313:00 - 18:15 Veranstaltungsort ONLINESEMINAR Aktuelle Entscheidungen des BGH zum Strafverfahrensrecht Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim BGH, Leiter der Dienststelle Leipzi...

Heute Beginn: Fachanwaltslehrgang Familienrecht
12/08/2023

Heute Beginn: Fachanwaltslehrgang Familienrecht

Geprüfte und zertifizierte Fachanwaltslehrgänge, Inhalte gemäß Fachanwaltsordnung FAO, mit Multiple Choice Lernkontrolle, übersichtlichem Lernstatus.

06/08/2023

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

ab sofort vertrete ich Sie auch wieder im Familienrecht.

Bei Problemen in den Bereichen Scheidung, Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht etc. können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Leonard Karl Kaiser

Adresse

Betzenstraße 9
Saarbrücken
66111

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