19/03/2021
Rechtstipp: Verhalten bei einer Durchsuchung
Es hat geklingelt, die Polizei steht vor Ihrer Tür und möchte Ihre Wohnung durchsuchen?
Vorab: Bleiben Sie ruhig und sachlich, leisten Sie keinen Widerstand, sondern lassen Sie sich zunächst den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Die Durchsuchung können Sie nun nicht mehr verhindern, aber wir stehen Ihnen zur Seite und geben Ihnen Verhaltenstipps:
Bestehen Sie sofort darauf eine Anwältin für Strafrecht zu kontaktieren. Dieses Recht steht Ihnen zu, denn als Beschuldigte/r in einem Strafverfahren können Sie in jeder Lage des Verfahrens eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin hinzuziehen. Wir sind für Sie rund um die Uhr auf unseren Mobiltelefonen zu erreichen und geben Ihnen dann bis zu unserem Eintreffen vor Ort über das Telefon weitere Hinweise, wie Sie sich in einem solchen Fall zu verhalten haben.
Wichtig: Äußern Sie sich gegenüber den anwesenden Beamten nicht zu den Vorwürfen, sondern bitte machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Es kann auch sinnvoll sein, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben, um eine Durchsuchung der kompletten Wohnung zu verhindern.
Bestehen Sie nach Abschluss der Durchsuchung auf die Aushändigung des Sicherstellungsverzeichnisses. Auf diesem müssen alle Gegenstände aufgelistet sein, die mitgenommen wurden.
Sie erreichen uns in der Kanzlei unter der 0681-954 594 04 oder über unsere Mobilfunknummern.
Rechtsanwältin Selina Röhrl 0151/50198837
Rechtsanwältin Hanna Braun 0152/55302306